09.01.2015 Aufrufe

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weitere Inhalte des Basistarifs: Der Basistarif ist nach Art, Höhe und Umfang<br />

mit den Leistungen der GKV weitgehend vergleichbar. Die Leistungen<br />

unterscheiden sich in vielen Punkten von denen der normalen PKV-Tarife,<br />

sind allerdings umfänglicher als im Standardtarif. Der Basistarif bildet den<br />

Leistungskatalog der <strong>gesetzlich</strong>en Krankenkassen nach. Er folgt immer den<br />

Vorgaben für die GKV. Werden dort Leistungskürzungen vom Gesetzgeber<br />

beschlossen, gelten diese auch für den Basistarif.<br />

Basistarif<strong>versichert</strong>e haben wie Versicherte im Standardtarif „nur“ die<br />

freie Wahl unter den Ärzten und Zahnärzten, die zur vertragsärztlichen<br />

<strong>oder</strong> vertragszahnärztlichen Versorgung in der GKV zugelassen sind. Die<br />

Kassen ärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

sind verpflichtet, die ärztliche Versorgung im Umfang der im Basistarif<br />

(auch der im Standardtarif) <strong>versichert</strong>en Leistungen sicher zu stellen.<br />

Dies gilt auch für Zahnärzte sowie Psychotherapeuten. Basistarif<strong>versichert</strong>e<br />

haben die gleichen Zuzahlungen zu leisten wie ein <strong>gesetzlich</strong> Versicherter.<br />

Die sonst üblichen Wartezeiten von drei und acht Monaten gelten nicht.<br />

Leistungskatalog: Der Leistungsumfang des Basistarifs ist im Vergleich<br />

zum Standardtarif erweitert. So enthält der Leistungskatalog des Basistarifs<br />

Leistungen auch für Haushaltshilfen, ambulante Pallativmedizin, Kuren<br />

und Rehabilitationsmaßnahmen, künstliche Befruchtung sowie Krankengeld<br />

und Mutterschaftsgeld.<br />

Selbstbehaltstufen: Der Basistarif muss mit vier Selbstbehaltstufen (300,<br />

600, 900 und 1.200 Euro) angeboten werden. An diese Wahl sind Sie drei<br />

Jahre gebunden. Wünschen Sie eine Änderung, müssen Sie das spätestens<br />

drei Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist verlangen. Der Beitrag reduziert<br />

sich durch die Selbstbeteiligung meistens nicht. Deshalb ist sie normalerweise<br />

nicht lohnenswert. Im beihilfekonformen Basistarif werden die<br />

Selbstbehaltsstufen entsprechend dem <strong>versichert</strong>en Prozentsatz festgesetzt.<br />

Beispiel: Ein Beamter mit einem Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe kann<br />

zwischen Selbstbehaltsstufen von 150, 300, 450 und 600 Euro wählen.<br />

Krankenzusatzversicherungen sind neben der Absicherung im Basistarif<br />

erlaubt. Der Versicherer kann aber das Ruhen einer Zusatzversicherung<br />

verlangen, wenn der Versicherungsnehmer wegen finanzieller Hilfebedürftigkeit<br />

auf eine Beitragsreduzierung angewiesen ist.<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!