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Gut versichert ... gesetzlich oder privat

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PKV: Keine Leistung.<br />

Zahnersatz<br />

GKV: Befundorientierte Festzuschüsse: Bis zu 65 Prozent der Kosten für die<br />

Regelversorgung (zum Beispiel für metallische Kronen und Brücken); unabhängig<br />

von der zahnmedizinischen Versorgung bleibt der Zuschuss gleich,<br />

auch wenn wesentlich teurer Zahnersatz – wie die Implantatversorgung –<br />

gewählt wird.<br />

PKV: Je nach Tarif zwischen 50 Prozent und 80 Prozent, häufig in den<br />

ersten Jahren Summenbegrenzung.<br />

Kieferorthopädie<br />

GKV: 80 Prozent der Kosten grundsätzlich nur bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr, sind mehr als zwei Kinder im Haushalt werden ab dem zweiten<br />

Kind 90 Prozent ersetzt; nach erfolgreichem Behandlungsabschluss<br />

werden auch die restlichen Kosten erstattet. Es besteht nur bei Vorliegen<br />

der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) mit den Graden 3, 4<br />

und 5 ein Leistungsanspruch.<br />

PKV: Je nach Tarif beträgt die Kostenerstattung häufig zwischen 60 –<br />

80 Prozent der Kosten, ohne Altersbegrenzung.<br />

Unkonventionelle Heilmethoden<br />

GKV: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen und soweit von einem<br />

Vertrags arzt erbracht. Keine Heilpraktikerbehandlung.<br />

PKV: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, wobei je nach Tarif oftmals<br />

auch Heilpraktiker und teilweise ein Katalog alternativer Untersuchungsund<br />

Behandlungsmethoden durch Ärzte eingeschlossen ist.<br />

Häusliche Krankenpflege<br />

GKV: Bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, wenn so Krankenhausbehandlung<br />

vermieden <strong>oder</strong> verkürzt werden kann, aber nur dann, wenn keine im<br />

gemeinsamen Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichem<br />

Umfang versorgen kann. Zuzahlungen zehn Prozent der Kosten pro Tag mit<br />

Begrenzung auf 28 Tage, zuzüglich zehn Euro pro ärztlicher Verordnung.<br />

PKV: Keine Leistung.<br />

Haushaltshilfe<br />

GKV: Wegen häuslicher Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Müttergenesungskur<br />

<strong>oder</strong> einer Vorsorge- <strong>oder</strong> Rehabilitationskur des Versicherten,<br />

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