09.01.2015 Aufrufe

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

unterschiedlichen Karenzzeiten bietet sich nur vereinzelt an, auch wenn<br />

dadurch die zu zahlende Prämie niedriger ausfällt. Die <strong>privat</strong>e Krankentagegeldversicherung<br />

ersetzt nur den tatsächlichen Einkommensausfall im<br />

Krankheitsfall. Es gilt ein Bereicherungsverbot.<br />

Gesetzlich <strong>versichert</strong>e Selbstständige können zwischen einigen Alternativen<br />

wählen:<br />

Seit Jahresbeginn 2009 müssen freiwillig in der GKV <strong>versichert</strong>e Selbstständige<br />

und Freiberufler Krankengeld durch den Abschluss von Wahltarifen<br />

absichern. Dafür ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Der Beitragssatz<br />

für die Krankenkasse ermäßigt sich dadurch auf 14,3 Prozent. Entscheiden<br />

Sie sich für einen Wahltarif Krankengeld, sind Sie jedoch drei Jahre an Ihre<br />

Kasse gebunden. Seit 1. August 2009 haben Sie zusätzlich eine weitere<br />

Option:<br />

Gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 Prozent können<br />

Sie ein „<strong>gesetzlich</strong>es Krankengeld“ ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit,<br />

wie ein Arbeitnehmer, versichern. Wünschen Sie ein Krankengeld,<br />

das beispielsweise früher gezahlt wird, können Sie dies weiterhin über<br />

den Abschluss neuer Wahltarife tun.<br />

Liegt das Einkommen des Selbstständigen über der in der GKV versicherbaren<br />

Höhe, beispielsweise über der Beitragsbemessungsgrenze, kann<br />

zusätzlich eine <strong>privat</strong>e Krankentagegeldversicherung wichtig werden.<br />

Alternativ können Selbstständige ganz auf die Wahl des Krankengeldes verzichten<br />

und zahlen dann nur den ermäßigten Beitragssatz in der GKV. Dafür<br />

müssten sie allerdings, ebenso wie PKV-Versicherte, ihren gesamten Verdienstausfall<br />

mittels einer <strong>privat</strong>en Kranken-Tagegeldversicherung absichern.<br />

Das kann günstiger sein und den Vorteil haben, dass tariflich meistens eine<br />

unbefristete Dauer vorgesehen ist. Auch hier müssen sich Selbstständige<br />

entscheiden, ab welchem Zeitpunkt die Krankentagegeld-Versicherung eintreten<br />

soll. Die Höhe sollte sich ebenfalls am Nettoeinkommen orientieren.<br />

Hinzugerechnet werden sollten die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und/<strong>oder</strong><br />

Rentenversicherung. Eine Staffelung des Tagegeldes ist auch hier nur im Einzelfall<br />

sinnvoll.<br />

Rat: Achten Sie darauf, dass Sie ein <strong>privat</strong>es Krankentagegeld ohne weitere<br />

Gesundheitsprüfung erhöhen können, wenn Ihr Einkommen steigt.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!