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Gut versichert ... gesetzlich oder privat

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wenn die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Voraussetzung:<br />

Ein im Haushalt lebendes Kind bis maximal zum zwölften Lebensjahr <strong>oder</strong><br />

mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist. Auch darf eine andere im<br />

Haushalt lebende Personen den Haushalt nicht weiterführen können. Die<br />

zeitliche Begrenzung richtet sich nach der erbrachten Leistung, welche die<br />

Haushaltshilfe erforderlich macht (zum Beispiel Krankenhausbehandlung).<br />

Selbstbeteiligung von zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf<br />

Euro und maximal zehn Euro.<br />

PKV: Keine Leistung.<br />

Schutz im Ausland<br />

GKV: Versicherungsschutz nur in EU-Ländern und Ländern, mit denen ein<br />

Sozialversicherungsabkommen besteht; bei chronischer Erkrankung <strong>oder</strong><br />

höherem Alter erfolgt dann eine Kostenerstattung, wenn die Reise vorher<br />

bei der Gesetzlichen angemeldet wird und kein Versicherungsschutz von<br />

einer PKV zu erhalten ist und dies nachgewiesen wird.<br />

PKV: Europaweiter Versicherungsschutz, mindestens ein Monat weltweite<br />

Geltung, die je nach Versicherer oftmals auch länger gilt <strong>oder</strong> gegen Mehrbeitrag<br />

verlängert werden kann.<br />

Fahrtkosten<br />

GKV: Ambulant möglich in einigen Fällen, wie Pflegestufe II und III <strong>oder</strong><br />

einigen Fällen der Schwerbehinderung, nach ärztlicher Verordnung und<br />

Bewilligung der GKV; medizinisch notwendige Krankentransporte und Rettungsfahrten<br />

zum Krankenhaus in Notfällen ohne Verordnung. Zuzahlung<br />

zehn Prozent, mindestens fünf und maximal zehn Euro.<br />

PKV: Unterschiedlich je nach Tarif bei ambulanter Heilbehandlung, möglich<br />

in einigen Fällen, wie Chemotherapie, Dialyse, Gehunfähigkeit <strong>oder</strong><br />

Notfällen; meistens Transport hin und zurück zum/vom Krankenhaus.<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

GKV: Soziale Pflegepflichtversicherung bei der gewählten Krankenkasse,<br />

einkommensabhängige Beiträge bis maximal zur Beitragsbemessungs grenze<br />

(einheitlicher Beitragssatz 1,95 Prozent seit 1. Juli 2008, aber Kinder lose ab<br />

Vollendung des 23. Lebensjahres müssen zusätzlich einen Beitragssatz von<br />

0,25 Prozent zahlen, so dass ihr Beitragssatz 2,20 Prozent beträgt).<br />

PKV: Pflegepflichtversicherung muss bei einem <strong>privat</strong>en Versicherer abgeschlossen<br />

werden, risikoabhängige Prämienkalkulation, jeweils eine Prämie<br />

für jeden Ehepartner.<br />

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