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Gut versichert ... gesetzlich oder privat

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BdV-Tipp: Einen Wechsel in den Basistarif sollten Sie nur erwägen, wenn<br />

eine andere tarifliche Lösung bei Ihrem Versicherer keine ausreichende<br />

finanzielle Entlastung bringt.<br />

Zugang zum Basistarif für GKV-Versicherte<br />

Alle seit Januar 2009 freiwillig in der GKV Versicherten können sich<br />

innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung ihrer<br />

Versicherungspflicht im Basistarif eines PKV-Unternehmens versichern.<br />

5. Alterungsrückstellungen – <strong>Gut</strong> gemeint, aber ...<br />

Höhere Alterungsrückstellungen sollen vermeiden, dass die Prämien für<br />

PKV-Senioren unbezahlbar werden. So hat sich das der Gesetzgeber vorgestellt,<br />

als er die Anbieter verpflichtet hat, einen <strong>gesetzlich</strong>en Zuschlag als<br />

zusätzliche Alterungsrückstellung einzuführen.<br />

Jedes Versicherungsunternehmen erhebt für alle ab dem Jahre 2000 abgeschlossenen<br />

Verträge bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten einen<br />

zehnprozentigen Beitragszuschlag. Den hat es langfristig anzulegen und<br />

dafür zu verwenden, den Beitrag des Versicherten ab 65 Jahren zu senken.<br />

Das „Bezahlbarkeitsproblem“ der PKV im Alter ist dadurch vielleicht gemildert,<br />

aber keinesfalls aus der Welt geschafft worden.<br />

Die PKV kalkuliert Beiträge nach dem Kapitaldeckungsverfahren.<br />

Der Beitrag wird vermeintlich so berechnet, dass er bis zum Tod des Versicherten<br />

nicht erhöht werden muss. Neben Verwaltungskosten und dem<br />

Anteil für die Versicherungsleistungen ist im Beitrag ein Sparanteil als<br />

„Alterungsrückstellung“ enthalten.<br />

§ 8a der PKV-Musterversicherungsbedingungen (MB/KK) schließt eine<br />

Erhöhung der Beiträge „wegen des Älterwerdens der <strong>versichert</strong>en Person<br />

während der Dauer des Versicherungsverhältnisses“ aus. Diese Formulierung<br />

erweckt den falschen Eindruck. Sie lässt den Schluss zu, dass Beiträge<br />

im fortschreitenden Alter des Versicherten nicht erhöht werden dürfen.<br />

Dabei bezieht sich die Regelung lediglich auf die durch das „Älterwerden“<br />

zunehmenden Erkrankungen. Allein diese steigende „Morbidität“ wird bei<br />

der Prämienkalkulation berücksichtigt.<br />

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