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Gut versichert ... gesetzlich oder privat

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Unverheiratetes Paar – wo ist das gemeinsame Kind zu versichern<br />

Lebt ein Paar unverheiratet zusammen und bekommt ein gemeinsames<br />

Kind, gilt für die Krankenversicherung des Kindes:<br />

Sind die Partner in der PKV, ist auch das gemeinsame Kind beitragspflichtig<br />

in der PKV zu versichern.<br />

Besteht für beide eine GKV-Mitgliedschaft, ist das gemeinsame Kind beitragsfrei<br />

in der Kasse der Mutter <strong>versichert</strong>.<br />

Ist der Mann in der PKV und die Frau in der GKV, besteht für das gemeinsame<br />

Kind eine beitragsfreie Mitversicherung in der Kasse der Mutter.<br />

Ist die Frau in der PKV und der Mann in der GKV, kann das Kind beitragsfrei<br />

in der Kasse des Vaters <strong>versichert</strong> werden, wenn dieser eine Vaterschaftserklärung<br />

über das Vormundschaftsgericht abgibt. Eine beitragspflichtige<br />

Versicherung in der PKV der Mutter ist auch möglich.<br />

Anmerkung: Haben Kinder eigene regelmäßige Einkünfte von mehr als<br />

365 Euro (2010) im Monat, wozu auch Zins- und Mieteinahmen gehören,<br />

(<strong>oder</strong> als geringfügig Beschäftigte bis zu 400 Euro aus einem Mini-Job),<br />

ist eine beitragsfreie Mitversicherung in der GKV der Eltern <strong>oder</strong> eines<br />

Elternteils grundsätzlich nicht möglich.<br />

Kindernachversicherung ab Geburt in der PKV<br />

Bei Neugeborenen beginnt der <strong>privat</strong>e Krankenversicherungsschutz ab<br />

Vollendung der Geburt,<br />

– wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate in der<br />

PKV <strong>versichert</strong> ist,<br />

– die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend<br />

zum Ersten des Geburtsmonats erfolgt<br />

– und der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher <strong>oder</strong><br />

umfassender als der eines <strong>versichert</strong>en Elternteils ist.<br />

Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht für den Versicherer ein Kontrahierungszwang.<br />

Das bedeutet, der Versicherungsantrag wird ohne Leistungsausschlüsse<br />

<strong>oder</strong> Risikozuschläge angenommen. Darüber hinaus<br />

werden für das Neugeborene die Wartezeiten erlassen.<br />

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