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Gut versichert ... gesetzlich oder privat

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Die Versicherer haben bisher weder die höhere Lebenserwartung noch den<br />

medizinischen Fortschritt in ihre Kalkulation mit einbezogen. Die Kosten<br />

im Gesundheitswesen sind in der Vergangenheit um mehr als zwei Prozent<br />

über der allgemeinen Inflation, also um etwa fünf Prozent pro Jahr gestiegen.<br />

Seit Jahrzehnten steigen die Kosten für Krankenhausaufent halte, Pflege,<br />

Apparatemedizin, Heilbehandlungen und Medikamente. Das gilt auch<br />

für Mehraufwendungen durch Zunahme psychischer Erkrankungen und<br />

Zivilisationskrankheiten sowie durch neue Krank heiten. Auch die GKV ist<br />

von solchen Kostensteigerungen betroffen, verteilt die dafür erforder lichen<br />

Aufwendungen aber solidarisch auf ihre Versicherten.<br />

Anders die <strong>privat</strong>en Krankenversicherungen: Sie holen den Mehraufwand<br />

durch Prämienerhöhungen rein. Besonders hart betroffen sind Familien<br />

mit mehreren Kindern, Berufsunfähige und alte Menschen.<br />

PKV-Interessenten müssen vor Vertragsabschluss „über die Auswirkung<br />

steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitragsentwicklung im<br />

Alter“ informiert werden.<br />

6. Übertragbarkeit (Portabilität) der<br />

Alterungsrückstellungen ab 2009 – Ja, aber …<br />

Bisher beschränkte sich der Wettbewerb der PKV-Unternehmen vor allem<br />

auf die Neuanwerbung von jungen und gesunden Menschen. Ein Wechsel<br />

des Unternehmens, besonders für langjährig Versicherte, war häufig mit<br />

erheblichen Prämienerhöhungen verbunden. Der Grund: Bei einem Wechsel<br />

konnte die Alterungsrückstellung, nicht zum neuen PKV-Unternehmen<br />

mitgenommen werden. Das ist der Betrag, den Versicherte zur Verringerung<br />

des sonst höheren Beitrags im Alter aus ihren Prämien beim Versicherer<br />

ansparen.<br />

PKV-Wechsler mussten ihre Alterungsrückstellung wieder völlig neu aufbauen.<br />

Das hat ihre Beiträge für die neue PKV erheblich verteuert. Faktisch<br />

war der Wechsel damit für langjährig PKV-Versicherte un möglich.<br />

Um die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der PKV-Versicherten zu verbessern,<br />

hat der Gesetzgeber die teilweise Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen<br />

seit Januar 2009 eingeführt.<br />

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