09.01.2015 Aufrufe

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7. Pflicht zur Krankenversicherung für alle –<br />

auch für bisher Nicht<strong>versichert</strong>e<br />

Zum ersten Mal sind seit dem 1. Januar 2009 alle Einwohner verpflichtet,<br />

eine Krankenversicherung abzuschließen. Wer den Versicherungsschutz<br />

verloren hat, wird wieder kranken<strong>versichert</strong>. Das gilt gleichermaßen in der<br />

<strong>gesetzlich</strong>en wie in der <strong>privat</strong>en Krankenversicherung.<br />

In der GKV gelten schon seit 1. April 2007 folgende Regelungen:<br />

Alle Bürger in Deutschland ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen<br />

anderweitigen Versicherungsschutz haben und die zuletzt <strong>gesetzlich</strong> kranken<strong>versichert</strong><br />

waren, kommen wieder in die Versicherungspflicht der GKV.<br />

Das gilt auch für Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt<br />

<strong>gesetzlich</strong> <strong>versichert</strong> waren. Ebenfalls besteht die Versicherungspflicht in<br />

der GKV für alle, die bisher weder <strong>gesetzlich</strong> noch <strong>privat</strong> kranken<strong>versichert</strong><br />

waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind.<br />

In der <strong>privat</strong>en Krankenversicherung (PKV) gilt seit 1. Januar 2009:<br />

Seit Beginn des Jahres 2009 sind alle, die weder in der GKV <strong>versichert</strong><br />

noch dieser zuzuordnen sind, verpflichtet, eine <strong>privat</strong>e Krankheitskostenversicherung<br />

abzuschließen. Dazu gehören auch Menschen, die<br />

vorher in der PKV <strong>versichert</strong> waren <strong>oder</strong> dieser jetzt zuzuordnen sind. Sie<br />

können sich entweder im Basis tarif <strong>oder</strong> in einem anderen Tarif eines PKV-<br />

Unternehmens versichern, der mindestens Leistungen für ambulante und<br />

stationäre Heilbehandlung vorsieht. Die PKV-Unternehmen dürfen keinen<br />

Versicherungsberechtigten zurück weisen, der sich im Basistarif versichern<br />

will. Risikozuschläge <strong>oder</strong> Leistungsausschlüsse sind in diesen Fällen<br />

nicht erlaubt.<br />

Zwar ist ein PKV-Unternehmen zur Annahme jedes Antragstellers verpflichtet,<br />

der in den Basistarif möchte. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:<br />

Der Antrag darf ausnahmsweise abgelehnt werden, wenn<br />

– der Antragsteller bereits bei diesem PKV-Unternehmen<br />

<strong>versichert</strong> war und<br />

– dieses den Versicherungsvertrag damals wegen Drohung <strong>oder</strong><br />

– arglistiger Täuschung angefochten hat <strong>oder</strong><br />

– vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist.<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!