09.01.2015 Aufrufe

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

Gut versichert ... gesetzlich oder privat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Brillen und Kontaktlinsen<br />

GKV: Nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />

und sehr stark Sehbehinderte.<br />

PKV: Je nach Tarif für Gestell und Brillengläser in der verordneten Ausführung;<br />

Kontaktlinsen möglich, wenn medizinische Notwendigkeit besteht.<br />

Hilfsmittel<br />

GKV: Hilfsmittelverzeichnis ist wie ein offener Hilfsmittelkatalog, Zuzahlung<br />

zehn Prozent vom Rechnungsbetrag, mindestens fünf Euro, höchstens<br />

zehn Euro.<br />

PKV: Oftmals geschlossener und eingeschränkter Hilfsmittelkatalog, das<br />

bedeutet, nur die dort aufgeführten Hilfsmittel werden erstattet. Erstattungsumfang<br />

richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Nur wenige Tarife<br />

sehen einen offenen Hilfsmittelkatalog vor.<br />

Heilmittel<br />

GKV: Heilmittelverzeichnis seit Juli 2004 im Umfang eingeschränkt,<br />

Zuzahlung zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung.<br />

PKV: Je nach Tarif meistens Kostenerstattung zu 100 Prozent.<br />

Krankengeld<br />

GKV: 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent vom Nettogehalt,<br />

bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro (2010).<br />

PKV: Krankentagegeldtarif muss extra abgeschlossen werden: Die Höhe des<br />

Krankentagegeldes sollte dem Netto-Einkommen zuzüglich der Beiträge<br />

zur Kranken-, Pflege- und <strong>gesetzlich</strong>en Rentenversicherung entsprechen.<br />

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes<br />

GKV: Bis zu zehn Tage pro Jahr und Kind pro Ehepartner, wenn das Kind<br />

mit<strong>versichert</strong> und noch unter zwölf Jahre alt ist, jedoch maximal 25 Tage<br />

pro Jahr und Ehepartner bei mehr als zwei Kindern; bei Alleinerziehenden<br />

bis zu 20 Tage pro Jahr und Kind, aber maximal 50 Tage pro Jahr bei mehr<br />

als zwei Kindern.<br />

PKV: Keine Leistung.<br />

Mutterschaftsgeld<br />

GKV: Während der Schutzfrist 13 Euro pro Tag, insgesamt für 14 Wochen maximal<br />

1.274 Euro, bei Mehrlings- und Frühgeburten für bis zu 18 Wochen.<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!