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Gut versichert ... gesetzlich oder privat

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den Basistarif, sind ihnen Leistungsabstriche sicher. Ein Wechsel in die<br />

GKV ist nicht mehr möglich.<br />

In der GKV ist die Rente Maßstab:<br />

Hier werden Beiträge auch im Rentenalter nach dem Einkommen berechnet.<br />

Der Beitrag für pflicht<strong>versichert</strong>e Rentner errechnet sich aus der Rentenhöhe.<br />

Berücksichtigt werden die <strong>gesetzlich</strong>e Rente und Versorgungsbezüge<br />

wie Betriebsrenten <strong>oder</strong> Arbeitseinkommen. Bei freiwillig <strong>versichert</strong>en<br />

Rentnern werden zur Beitragsberechnung auch sonstige Einkünfte, wie<br />

Miet-, Zins- und Dividendeneinnahmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze<br />

(45.000 Euro in 2010) berücksichtigt.<br />

Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird bei<br />

Renten beantragung seit dem 1. April 2002, wer seit der erstmaligen Aufnahme<br />

einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens<br />

90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer GKV Pflichtmitglied<br />

gewesen ist <strong>oder</strong> durch ein solches in die Familienversicherung<br />

der GKV einbezogen wurde. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 15. März 2000 werden freiwillig Versicherte genauso behandelt.<br />

Voraussetzung für die Einstufung in die KVdR ist jedoch, dass Sie eine<br />

<strong>gesetzlich</strong>e Rente erhalten.<br />

Für den Arbeitgeberanteil kommt bei pflicht<strong>versichert</strong>en Rentnern die <strong>gesetzlich</strong>e<br />

Rentenversicherung auf. Freiwillig <strong>gesetzlich</strong> <strong>versichert</strong>e Rentner<br />

tragen zwar den Beitrag selber, bekommen aber auf Antrag von der <strong>gesetzlich</strong>en<br />

Rentenversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe des halben<br />

Beitragssatzes der pflicht<strong>versichert</strong>en Rentner. Das setzt aber voraus, dass<br />

sie eine <strong>gesetzlich</strong>e Rente erhalten.<br />

Auf Betriebs renten zahlen alle <strong>gesetzlich</strong> Versicherten den vollen Beitragssatz<br />

zur <strong>gesetzlich</strong>en Kranken versicherung.<br />

Anmerkung: Seit dem 1. Juli 2005 haben auch alle in der GKV <strong>versichert</strong>en<br />

Rentner den Beitragszuschlag von 0,9 Prozent selbst zu tragen.<br />

Privat <strong>versichert</strong>e Rentner erhalten zu Ihrem Beitrag für die PKV einen<br />

Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Das setzt allerdings voraus, dass<br />

sie eine <strong>gesetzlich</strong>e Rente bekommen. Dieser Beitragszuschuss muss beantragt<br />

werden. Er beträgt 50 Prozent des Beitragssatzes der GKV bezogen<br />

auf die <strong>gesetzlich</strong>e Rente, maximal aber die Hälfte des PKV-Beitrages. Seine<br />

Auszahlung erfolgt zusammen mit der Rente.<br />

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