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223 11/1999<br />

er, geplanten Bauparzellen grundsätzlich keine Einwände bestehen, wenn<br />

der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> dadurch keine Kosten entstehen und<br />

alle dafür erforderlichen Verhandlungen bzw. Zustimmungen der betroffenen<br />

Grundbesitzer entweder durch die Fam. Schober oder durch die Gemeinde<br />

Edlbach erbracht bzw. verhandelt werden.<br />

Einwendungen:<br />

3. Zufahrt Rathaushof über Kirchenpark – Dienstbarkeit<br />

Das Wohnhaus <strong>Windischgarsten</strong> 22 – Mesnerhaus – wurde immer über den Kirchenpark<br />

versorgt. Im Zuge der Generalsanierung dieses Objektes will die Pfarre<br />

<strong>Windischgarsten</strong> das Fahrtrecht neu, eingeschränkt auf eine Breite von 2,80 Meter,<br />

entlang der Liegenschaft Lechner, beschränken.<br />

Die Pflege des Kriegerdenkmales einschließlich der drei Bäume, die auf einer<br />

Vereinbarung zwischen Kirche und Kriegerverein beruhen, sollen in diese<br />

Dienstbarkeit mit einbezogen werden.<br />

Der Entwurf der Pfarrkirche wurde von Herrn RA. Dr. Bernögger überarbeitet und<br />

liegt als Entwurf vor.<br />

Zur Anfrage des Herrn GV Habersack, daß die Absperrung ein Problem bei einem<br />

Notfall darstellt erklärt Herr AL. Rohregger, daß man generell auf „Notfall„-<br />

Schlösser mit Dreikantschlüssel umsteigen will, die in der Stadt üblich sind. Den<br />

Schlüssel hat dann sowohl die Feuerwehr als auch die Rettung und in diesem<br />

Fall auch die Gemeinde und die Pfarre. Notfalls kann man aber auch mit einer<br />

Zange aufsperren. Gegen Mißbrauch ist man aber nicht gefeit.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird der durch Herrn RA. Dr. Bernögger,<br />

<strong>Windischgarsten</strong>, in Abstimmung mit der röm.-kath. Pfarrkirche ausgearbeitete<br />

Dienstvertrag, der als Anlage I. dem Protokoll beiliegt, einstimmig<br />

durch Heben der Hand, beschlossen.<br />

Einwendungen:<br />

4. Güterwegverband – Satzungsänderung<br />

Mit Schreiben vom 3. Dez. 1998 hat der Wegeerhaltungsverband Grünburg mitgeteilt,<br />

daß aufgrund eingreifender Veränderungen des Straßengesetzes eine<br />

Satzungsänderung in den § 11 (Geschäftsstelle) und § 16 Haftungen, notwendig<br />

ist. Der Sitz soll künftig in der Straßenmeisterei Grünburg sein.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> ist im Wegeerhaltungsverband Grünburg,<br />

der mit dieser Satzungsänderung in den „Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen“<br />

umbenannt werden soll, der kleinste Partner, da nur zwei Straßenstücke, und<br />

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