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223 11/1999<br />
er, geplanten Bauparzellen grundsätzlich keine Einwände bestehen, wenn<br />
der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> dadurch keine Kosten entstehen und<br />
alle dafür erforderlichen Verhandlungen bzw. Zustimmungen der betroffenen<br />
Grundbesitzer entweder durch die Fam. Schober oder durch die Gemeinde<br />
Edlbach erbracht bzw. verhandelt werden.<br />
Einwendungen:<br />
3. Zufahrt Rathaushof über Kirchenpark – Dienstbarkeit<br />
Das Wohnhaus <strong>Windischgarsten</strong> 22 – Mesnerhaus – wurde immer über den Kirchenpark<br />
versorgt. Im Zuge der Generalsanierung dieses Objektes will die Pfarre<br />
<strong>Windischgarsten</strong> das Fahrtrecht neu, eingeschränkt auf eine Breite von 2,80 Meter,<br />
entlang der Liegenschaft Lechner, beschränken.<br />
Die Pflege des Kriegerdenkmales einschließlich der drei Bäume, die auf einer<br />
Vereinbarung zwischen Kirche und Kriegerverein beruhen, sollen in diese<br />
Dienstbarkeit mit einbezogen werden.<br />
Der Entwurf der Pfarrkirche wurde von Herrn RA. Dr. Bernögger überarbeitet und<br />
liegt als Entwurf vor.<br />
Zur Anfrage des Herrn GV Habersack, daß die Absperrung ein Problem bei einem<br />
Notfall darstellt erklärt Herr AL. Rohregger, daß man generell auf „Notfall„-<br />
Schlösser mit Dreikantschlüssel umsteigen will, die in der Stadt üblich sind. Den<br />
Schlüssel hat dann sowohl die Feuerwehr als auch die Rettung und in diesem<br />
Fall auch die Gemeinde und die Pfarre. Notfalls kann man aber auch mit einer<br />
Zange aufsperren. Gegen Mißbrauch ist man aber nicht gefeit.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird der durch Herrn RA. Dr. Bernögger,<br />
<strong>Windischgarsten</strong>, in Abstimmung mit der röm.-kath. Pfarrkirche ausgearbeitete<br />
Dienstvertrag, der als Anlage I. dem Protokoll beiliegt, einstimmig<br />
durch Heben der Hand, beschlossen.<br />
Einwendungen:<br />
4. Güterwegverband – Satzungsänderung<br />
Mit Schreiben vom 3. Dez. 1998 hat der Wegeerhaltungsverband Grünburg mitgeteilt,<br />
daß aufgrund eingreifender Veränderungen des Straßengesetzes eine<br />
Satzungsänderung in den § 11 (Geschäftsstelle) und § 16 Haftungen, notwendig<br />
ist. Der Sitz soll künftig in der Straßenmeisterei Grünburg sein.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> ist im Wegeerhaltungsverband Grünburg,<br />
der mit dieser Satzungsänderung in den „Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen“<br />
umbenannt werden soll, der kleinste Partner, da nur zwei Straßenstücke, und<br />
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