16.01.2015 Aufrufe

Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten

Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten

Datei herunterladen - .PDF - Windischgarsten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

226 11/1999<br />

7. Bausperre für Rückwidmungen – Verlängerung<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18. Sep. 1996, im TOP 11/34/1996, beschlossen,<br />

über die rückgewidmeten Grundstücke eine Bausperre zu verhängen.<br />

Diese Bausperre sollte, da der abgeänderte Flächenwidmungsplan noch nicht<br />

rechtskräftig ist, durch folgende Verordnung verlängert werden:<br />

KUNDMACHUNG<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> hat in seiner Sitzung vom<br />

14. Jänner 1999 die Verlängerung der Verordnung betreffend die Verhängung<br />

einer Bausperre beschlossen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> vom14. Jänner 1999,<br />

betreffend die Erlassung einer Bausperre für die im Entwurf des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4 dargestellten Rückwidmungen in Grünland bzw. Schutzzonen<br />

im Bauland.<br />

Auf Grund der Bestimmungen des § 45 Abs.1 der O.ö. Bauordnung 1994, LGBl.<br />

66/1994, in Verbindung mit § 40 Abs.2 Z.9 und § 43 Abs.1 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990, LGBl. 91/1990, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Über die Grundstücke 551/2, Teil 549/1, Teil 549/2, Teil 454, Teil 720/1, 722,<br />

780/1, Teil 780/3, Teil 789, Teil 814/2, Teil 823/1, Teil 745/1, Teil 677/3, Teil .202,<br />

Teil 748, Teil 433, Teil .39/1, 216, 217, 220, 221, Teil 39/1, 40, 552/6, Teil 552/1,<br />

474/1, 473/1, 472, 447, 446, 444/2, 428/2, 438/1, Teil 444/1, Teil 415/1, 414,<br />

413, 405/1, 412, 411/1, 409/1, 383/9, Teil 891/1, 615/1, Teil 616, 396, 440, 441,<br />

442, 443, alle KG <strong>Windischgarsten</strong>, lt. Flächenwidmungsplanentwurf Nr. 4, wird<br />

eine BAUSPERRE gemäß § 45 Abs.1 der O.ö. Bauordnung 1994, LGBl.<br />

66/1994, verordnet.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 der Oö Gemeindeordnung 1990 durch 2<br />

Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag rechtswirksam.<br />

Die Bausperre tritt mit dem Rechtswirksam werden des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4, spätestens aber nach zwei Jahren außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird die Verlängerung der Verordnung der<br />

Bausperre, entsprechend dem vorgetragenem Verordnungsentwurf, einstimmig,<br />

durch Heben der Hand, angenommen.<br />

Einwendungen:<br />

226

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!