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Finanzbericht 2012 (pdf) - Flughafen München

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<strong>Finanzbericht</strong><br />

p Konzern-Anhang<br />

die Art der Sicherungsbeziehung bestimmt, die Ziele<br />

der Sicherungsstrategie und die Methoden der Effektivitätsmessung<br />

festgehalten. Der <strong>Flughafen</strong> München<br />

überwacht die Effektivität der Sicherungsbeziehung<br />

vom Zeitpunkt des Sicherungsbeginns bis zum Ende<br />

der Sicherungsbeziehung.<br />

Angaben zum beizulegenden Zeitwert der Derivate in<br />

Sicherungsbeziehungen sind dem Kapitel VIII.16 zu<br />

entnehmen, Angaben zu den Veränderungen der Sicherungsrücklage<br />

sind in Kapitel VIII.12 zu finden. Entsprechend<br />

der Fristigkeit des zugehörigen Grundgeschäfts<br />

wird der volle Buchwert eines Derivats als kurz- oder<br />

langfristig eingestuft.<br />

9. Vorräte<br />

Das Vorratsvermögen beinhaltet im Wesentlichen<br />

Handelswarenbestände. Diese werden mit dem niedrigeren<br />

Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert<br />

bewertet. Das zur Bestimmung der Anschaffungskosten<br />

verwendete Verbrauchsfolgeverfahren<br />

ist die Fifo-Methode.<br />

Der Nettoveräußerungswert ist dagegen der Verkaufserlös<br />

abzüglich erwarteter Kosten bis zur Veräußerung.<br />

10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden<br />

angesetzt, sobald der <strong>Flughafen</strong> München einen Anspruch<br />

auf Vergütung für ausgeführte Lieferungen oder<br />

erbrachte Leistungen erworben hat. Sie werden unter<br />

den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, soweit<br />

der Fälligkeitstermin mehr als 12 Monate nach<br />

dem Abschlussstichtag liegt. Im Übrigen erfolgt der<br />

Ausweis unter den kurzfristigen Vermögenswerten.<br />

Bei erstmaligem Ansatz werden Forderungen mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode<br />

unter Abzug von Wertminderungen bewertet.<br />

11. Flüssige Mittel<br />

Die flüssigen Mittel umfassen den Zahlungsmittelbestand<br />

und kurzfristige Geldanlagen. Dem Zahlungsmittelbestand<br />

werden Barmittel und Geldanlagen mit einer<br />

Laufzeit von bis zu 3 Monaten (Sichteinlagen) zugerechnet.<br />

Geldanlagen mit Laufzeiten über 3 Monaten<br />

werden dem Zahlungsmittelbestand nur dann zugerechnet,<br />

wenn sie keiner wesentlichen Wertschwankung<br />

unterliegen und jederzeit ohne Risikoabschlag liquidiert<br />

werden können. Im Übrigen erfolgt der Ausweis<br />

unter den kurzfristigen Geldanlagen.<br />

12. Sonstige Vermögenswerte und abgegrenzte<br />

Aufwendungen<br />

Sonstige Vermögenswerte werden angesetzt, soweit<br />

sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem<br />

Zufluss wirtschaftlichen Nutzens führen und verlässlich<br />

bewertet werden können.<br />

Abgegrenzte Aufwendungen werden angesetzt, soweit<br />

in der Berichtsperiode Zahlungen erfolgen, die<br />

erst in künftigen Perioden als Aufwand zu erfassen<br />

sind.<br />

13. Eigenkapital<br />

a) Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital<br />

Die vom <strong>Flughafen</strong> München ausgegebenen Finanzinstrumente<br />

werden entsprechend dem wirtschaftlichen<br />

Gehalt der Vereinbarungen als Eigen- oder Fremdkapital<br />

eingestuft. Als Eigenkapital gelten dabei alle passiven<br />

Finanzinstrumente, die keine Schulden sind.<br />

b) Personengesellschaften<br />

Der Konsolidierungskreis beinhaltet Personenhandelsgesellschaften<br />

mit nicht beherrschenden Anteilen. Anteile<br />

an deutschen Personengesellschaften sind mit einem<br />

Kündigungsrecht ausgestattet, das durch den Gesellschaftsvertrag<br />

nicht abbedungen werden kann. Der<br />

kündigende Gesellschafter kann gegenüber den übrigen<br />

Gesellschaftern einen Anspruch auf Abfindung geltend<br />

machen. Daher werden Anteile an Personengesellschaften,<br />

soweit sie nicht beherrschenden Gesellschaftern<br />

zuzuordnen sind, im Konzernabschluss als<br />

Finanzschulden eingestuft. Im vorliegenden Konzernabschluss<br />

werden sie als „Finanzschulden aus Anteilen<br />

an Personengesellschaften“ ausgewiesen.<br />

Die dem vorliegenden Konzernabschluss nach den verpflichtend<br />

zu beachtenden Vorschriften der IFRS zugrunde<br />

liegenden Abgrenzungsregeln weichen von<br />

den im deutschen Rechtsraum geltenden Unterscheidungsmethoden<br />

für Eigen- und Fremdkapital ab. In<br />

handelsrechtlichen Konzernabschlüssen wären Anteile<br />

nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften<br />

dem Eigenkapital zuzuordnen.<br />

Im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes werden diese<br />

Finanzschulden mit dem beizulegenden Zeitwert, das<br />

heißt mit dem Barwert der erwarteten Abfindungsverpflichtung<br />

im frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt,<br />

bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten unter Anwendung der<br />

Bericht <strong>2012</strong> <strong>Flughafen</strong> München GmbH<br />

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