Finanzbericht 2012 (pdf) - Flughafen München
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Mitarbeiter und Arbeitswelt<br />
Umwelt und Klimaschutz<br />
Nachhaltige Entwicklung<br />
<strong>Finanzbericht</strong><br />
p Konzern-Anhang<br />
die Art der Sicherungsbeziehung bestimmt, die Ziele<br />
der Sicherungsstrategie und die Methoden der Effektivitätsmessung<br />
festgehalten. Der <strong>Flughafen</strong> München<br />
überwacht die Effektivität der Sicherungsbeziehung<br />
vom Zeitpunkt des Sicherungsbeginns bis zum Ende<br />
der Sicherungsbeziehung.<br />
Angaben zum beizulegenden Zeitwert der Derivate in<br />
Sicherungsbeziehungen sind dem Kapitel VIII.16 zu<br />
entnehmen, Angaben zu den Veränderungen der Sicherungsrücklage<br />
sind in Kapitel VIII.12 zu finden. Entsprechend<br />
der Fristigkeit des zugehörigen Grundgeschäfts<br />
wird der volle Buchwert eines Derivats als kurz- oder<br />
langfristig eingestuft.<br />
9. Vorräte<br />
Das Vorratsvermögen beinhaltet im Wesentlichen<br />
Handelswarenbestände. Diese werden mit dem niedrigeren<br />
Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert<br />
bewertet. Das zur Bestimmung der Anschaffungskosten<br />
verwendete Verbrauchsfolgeverfahren<br />
ist die Fifo-Methode.<br />
Der Nettoveräußerungswert ist dagegen der Verkaufserlös<br />
abzüglich erwarteter Kosten bis zur Veräußerung.<br />
10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden<br />
angesetzt, sobald der <strong>Flughafen</strong> München einen Anspruch<br />
auf Vergütung für ausgeführte Lieferungen oder<br />
erbrachte Leistungen erworben hat. Sie werden unter<br />
den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, soweit<br />
der Fälligkeitstermin mehr als 12 Monate nach<br />
dem Abschlussstichtag liegt. Im Übrigen erfolgt der<br />
Ausweis unter den kurzfristigen Vermögenswerten.<br />
Bei erstmaligem Ansatz werden Forderungen mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode<br />
unter Abzug von Wertminderungen bewertet.<br />
11. Flüssige Mittel<br />
Die flüssigen Mittel umfassen den Zahlungsmittelbestand<br />
und kurzfristige Geldanlagen. Dem Zahlungsmittelbestand<br />
werden Barmittel und Geldanlagen mit einer<br />
Laufzeit von bis zu 3 Monaten (Sichteinlagen) zugerechnet.<br />
Geldanlagen mit Laufzeiten über 3 Monaten<br />
werden dem Zahlungsmittelbestand nur dann zugerechnet,<br />
wenn sie keiner wesentlichen Wertschwankung<br />
unterliegen und jederzeit ohne Risikoabschlag liquidiert<br />
werden können. Im Übrigen erfolgt der Ausweis<br />
unter den kurzfristigen Geldanlagen.<br />
12. Sonstige Vermögenswerte und abgegrenzte<br />
Aufwendungen<br />
Sonstige Vermögenswerte werden angesetzt, soweit<br />
sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem<br />
Zufluss wirtschaftlichen Nutzens führen und verlässlich<br />
bewertet werden können.<br />
Abgegrenzte Aufwendungen werden angesetzt, soweit<br />
in der Berichtsperiode Zahlungen erfolgen, die<br />
erst in künftigen Perioden als Aufwand zu erfassen<br />
sind.<br />
13. Eigenkapital<br />
a) Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital<br />
Die vom <strong>Flughafen</strong> München ausgegebenen Finanzinstrumente<br />
werden entsprechend dem wirtschaftlichen<br />
Gehalt der Vereinbarungen als Eigen- oder Fremdkapital<br />
eingestuft. Als Eigenkapital gelten dabei alle passiven<br />
Finanzinstrumente, die keine Schulden sind.<br />
b) Personengesellschaften<br />
Der Konsolidierungskreis beinhaltet Personenhandelsgesellschaften<br />
mit nicht beherrschenden Anteilen. Anteile<br />
an deutschen Personengesellschaften sind mit einem<br />
Kündigungsrecht ausgestattet, das durch den Gesellschaftsvertrag<br />
nicht abbedungen werden kann. Der<br />
kündigende Gesellschafter kann gegenüber den übrigen<br />
Gesellschaftern einen Anspruch auf Abfindung geltend<br />
machen. Daher werden Anteile an Personengesellschaften,<br />
soweit sie nicht beherrschenden Gesellschaftern<br />
zuzuordnen sind, im Konzernabschluss als<br />
Finanzschulden eingestuft. Im vorliegenden Konzernabschluss<br />
werden sie als „Finanzschulden aus Anteilen<br />
an Personengesellschaften“ ausgewiesen.<br />
Die dem vorliegenden Konzernabschluss nach den verpflichtend<br />
zu beachtenden Vorschriften der IFRS zugrunde<br />
liegenden Abgrenzungsregeln weichen von<br />
den im deutschen Rechtsraum geltenden Unterscheidungsmethoden<br />
für Eigen- und Fremdkapital ab. In<br />
handelsrechtlichen Konzernabschlüssen wären Anteile<br />
nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften<br />
dem Eigenkapital zuzuordnen.<br />
Im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes werden diese<br />
Finanzschulden mit dem beizulegenden Zeitwert, das<br />
heißt mit dem Barwert der erwarteten Abfindungsverpflichtung<br />
im frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt,<br />
bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten unter Anwendung der<br />
Bericht <strong>2012</strong> <strong>Flughafen</strong> München GmbH<br />
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