23.01.2015 Aufrufe

Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 39<br />

ter die Lupe genommen zu wer<strong>de</strong>n und weiteren Ermittlungen, die zwangsläufig das<br />

Risiko von Vor- und Fehlurteilen mit sich bringen, ausgesetzt zu wer<strong>de</strong>n.<br />

132. Der US-amerikanische Oberste Gerichtshof (Supreme Court) hat bereits in <strong>de</strong>r frühen<br />

Entscheidung Talley v. California 124 ausgesprochen, dass die „anonyme Meinungsäußerung“<br />

eine wertvolle Rolle für <strong>de</strong>n „Fortschritt <strong>de</strong>r Menschheit“ gespielt habe. Anonymität<br />

sei mitunter für überaus wertvolle Zwecke genutzt wor<strong>de</strong>n. Verfolgte Gruppen<br />

seien im Lauf <strong>de</strong>r Geschichte nur im Schutz <strong>de</strong>r Anonymität in <strong>de</strong>r Lage gewesen,<br />

Unterdrückungspraktiken und <strong>–</strong>gesetze zu kritisieren. Auch könne eine „I<strong>de</strong>ntifizierung<br />

und die Furcht vor Vergeltung von vollkommen friedlichen Diskussionen wichtiger<br />

öffentlicher Angelegenheiten abschrecken“. Eine Pflicht zur Nennung <strong>de</strong>r Verantwortlichen<br />

auf Flugzetteln hat er daher als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit<br />

verworfen.<br />

133. In einer späteren Entscheidung 125 hat <strong>de</strong>r Oberste Gerichtshof ausgeführt, Anonymität<br />

stelle oft ein „Schutzschild vor <strong>de</strong>r Tyrannei <strong>de</strong>r Mehrheit“ dar. Nur im Schutz <strong>de</strong>r Anonymität<br />

könne man seine Meinung äußern, ohne dass sie allein wegen <strong>de</strong>r Person<br />

<strong>de</strong>s Äußern<strong>de</strong>n abgelehnt wer<strong>de</strong>. Auf diese Weise helfe die Anonymität <strong>de</strong>r Verbreitung<br />

von I<strong>de</strong>en. Anonyme Meinungsäußerungen „exemplifizieren <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>s<br />

Grundrechtskatalogs und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Meinungsfreiheit: unbeliebte Personen<br />

vor Vergeltung in einer intoleranten Gesellschaft zu schützen <strong>–</strong> und ihre I<strong>de</strong>en vor<br />

Unterdrückung“.<br />

134. Der Oberste Gerichtshof hat auch anerkannt, dass Vereine die Liste ihrer Mitglie<strong>de</strong>r<br />

nicht offen legen müssen. 126 Es müsse möglich bleiben, anonym Mitglied eines unbeliebten<br />

Vereins zu sein, um die Freiheit auch unpopulärer Meinungen zu gewährleisten.<br />

135. Diese Erwägungen zum Recht auf anonymen Meinungsaustausch lassen sich auf<br />

das Recht zum spurenlosen Meinungsaustausch übertragen. Die vermeintliche Anonymität<br />

<strong>de</strong>r elektronischen Kommunikation ist wertlos, wenn sie mithilfe von Telekommunikationsdaten<br />

je<strong>de</strong>rzeit aufgehoben wer<strong>de</strong>n kann. Es ist <strong>de</strong>n Bürgern auch<br />

nicht zumutbar, nur noch anonyme Telekommunikationsdienste zu nutzen, zumal solche<br />

teuer, in vielen Situationen unpraktikabel und in einigen Mitgliedsstaaten sogar<br />

verboten sind (z.B. in Deutschland). In einer <strong>de</strong>mokratischen Gesellschaft muss es -<br />

z.B. durch Buchen einer „Flatrate“ - möglich sein, über <strong>de</strong>n eigenen Telefonanschluss<br />

anonyme Informationen an die Presse weiter zu geben o<strong>de</strong>r eine Demonstration zu<br />

koordinieren, ohne dass je<strong>de</strong>r Kontakt protokolliert und nachvollziehbar gemacht wird.<br />

136. In einer ausführlichen Untersuchung gelangt Catherine Crump ausgehend von <strong>de</strong>r<br />

genannten Rechtsprechung <strong>de</strong>s Obersten Gerichtshofs zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass eine<br />

124 362 U.S. 60 (1960).<br />

125 McIntyre v. Ohio Elections Commission, 514 U.S. 334 (1995).<br />

126 NAACP v. Alabama ex. rel. Patterson, 357 U.S. 449 (1958).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!