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SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 5<br />
tungsempfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten. In <strong>de</strong>n meisten Mitgliedsstaaten<br />
wer<strong>de</strong>n Informationen über das Einkommen von Personen sonst nicht veröffentlicht.<br />
Die Neid<strong>de</strong>batte konzentriert sich daher ungerechtfertigterweise auf Landwirte. Es<br />
fehlt <strong>de</strong>r Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Berufsgruppen. Auch besteht die Gefahr, dass die<br />
Subventionen als „unverdientes Geschenk“ betrachtet wer<strong>de</strong>n. Ob und inwieweit<br />
Leistungen lediglich dazu dienen, Nachteile etwa infolge von Preissubventionen auszugleichen,<br />
lässt sich aus <strong>de</strong>n Informationen nicht ersehen. Die bloßen Informationen<br />
über Mittelzuflüsse verleiten zu Fehlschlüssen, welche die Betroffenen unter ganz erheblichen<br />
und ungerechtfertigten öffentlichen Druck setzen können.<br />
9. Zweitens droht die Veröffentlichung zweckwidrige <strong>Daten</strong>verwendungen nach sich zu<br />
ziehen. Im Gesetzgebungsverfahren ist <strong>de</strong>r Extremfall militanter Tier- o<strong>de</strong>r Umweltschützer<br />
genannt wor<strong>de</strong>n, welche sich die Informationen zunutze machen könnten.<br />
Auch zur I<strong>de</strong>ntifizierung mutmaßlich wohlhaben<strong>de</strong>r Personen als Ziel von Einbruchsdiebstählen<br />
können die Informationen genutzt wer<strong>de</strong>n. Das „Landwirtverzeichnis“<br />
kann aber auch etwa zu Werbezwecken missbraucht wer<strong>de</strong>n, in Geodatenbanken<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auch in Scorewerte zur wirtschaftlichen Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Betroffenen einfließen.<br />
10. Entgegen <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Kommission kann <strong>de</strong>m nicht entgegen gehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
vor einer missbräuchlichen Weiterverwendung schütze bereits die Rechtsordnung.<br />
Dass die Rechtsordnung notwendig nur unvollkommen vor Verletzungen <strong>de</strong>rselben<br />
schützt, zeigt das Strafrecht. Wür<strong>de</strong> das Strafrecht Verstöße effektiv verhin<strong>de</strong>rn,<br />
bedürfte es keiner Gefängnisse mehr. Wirklich effektiv ist ein Missbrauch persönlicher<br />
<strong>Daten</strong> nur zu verhin<strong>de</strong>rn, wenn die <strong>Daten</strong> gar nicht erst in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
11. Die Kommission führt an, Art. 42 Abs. 1 Nr. 8b und 44a 1290/2005/EG hätten nicht<br />
das private Einkommen von Menschen zum Gegenstand, son<strong>de</strong>rn lediglich Beihilfen.<br />
Die Regierung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> führt an, ein Rückschluss auf die allgemeine finanzielle<br />
Situation sei nicht möglich. Dieser Unterschied ist in<strong>de</strong>s kein qualitativer, son<strong>de</strong>rn<br />
ein bloß gradueller. Wie die Kommission selbst einräumt, 7 machen die veröffentlichten<br />
Beihilfen je<strong>de</strong>nfalls einen Teil <strong>de</strong>s Einkommens <strong>de</strong>r Empfänger aus. Soweit frühere<br />
Entscheidungen das Einkommen aus abhängiger Tätigkeit zum Gegenstand hatten,<br />
han<strong>de</strong>lte es sich ebenfalls bloß um einen Teil <strong>de</strong>s gesamten Einkommens <strong>de</strong>r<br />
Betroffenen. Dieser Umstand än<strong>de</strong>rt nichts an <strong>de</strong>r Sensibilität <strong>de</strong>r Einkommensdaten.<br />
12. Die Regierung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> führt weiter an, veröffentlicht wür<strong>de</strong>n bloß Betriebsdaten.<br />
Demgegenüber ist nicht erkennbar, weshalb das Einkommen eines selbständigen<br />
Landwirts weniger schutzwürdig sein soll als das Einkommen eines abhängigen<br />
Arbeitnehmers.<br />
7 Kommission, <strong>Stellungnahme</strong> vom 23.06.2009, Abs. 51.