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Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 5<br />

tungsempfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten. In <strong>de</strong>n meisten Mitgliedsstaaten<br />

wer<strong>de</strong>n Informationen über das Einkommen von Personen sonst nicht veröffentlicht.<br />

Die Neid<strong>de</strong>batte konzentriert sich daher ungerechtfertigterweise auf Landwirte. Es<br />

fehlt <strong>de</strong>r Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Berufsgruppen. Auch besteht die Gefahr, dass die<br />

Subventionen als „unverdientes Geschenk“ betrachtet wer<strong>de</strong>n. Ob und inwieweit<br />

Leistungen lediglich dazu dienen, Nachteile etwa infolge von Preissubventionen auszugleichen,<br />

lässt sich aus <strong>de</strong>n Informationen nicht ersehen. Die bloßen Informationen<br />

über Mittelzuflüsse verleiten zu Fehlschlüssen, welche die Betroffenen unter ganz erheblichen<br />

und ungerechtfertigten öffentlichen Druck setzen können.<br />

9. Zweitens droht die Veröffentlichung zweckwidrige <strong>Daten</strong>verwendungen nach sich zu<br />

ziehen. Im Gesetzgebungsverfahren ist <strong>de</strong>r Extremfall militanter Tier- o<strong>de</strong>r Umweltschützer<br />

genannt wor<strong>de</strong>n, welche sich die Informationen zunutze machen könnten.<br />

Auch zur I<strong>de</strong>ntifizierung mutmaßlich wohlhaben<strong>de</strong>r Personen als Ziel von Einbruchsdiebstählen<br />

können die Informationen genutzt wer<strong>de</strong>n. Das „Landwirtverzeichnis“<br />

kann aber auch etwa zu Werbezwecken missbraucht wer<strong>de</strong>n, in Geodatenbanken<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auch in Scorewerte zur wirtschaftlichen Bewertung <strong>de</strong>r<br />

Betroffenen einfließen.<br />

10. Entgegen <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Kommission kann <strong>de</strong>m nicht entgegen gehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

vor einer missbräuchlichen Weiterverwendung schütze bereits die Rechtsordnung.<br />

Dass die Rechtsordnung notwendig nur unvollkommen vor Verletzungen <strong>de</strong>rselben<br />

schützt, zeigt das Strafrecht. Wür<strong>de</strong> das Strafrecht Verstöße effektiv verhin<strong>de</strong>rn,<br />

bedürfte es keiner Gefängnisse mehr. Wirklich effektiv ist ein Missbrauch persönlicher<br />

<strong>Daten</strong> nur zu verhin<strong>de</strong>rn, wenn die <strong>Daten</strong> gar nicht erst in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

11. Die Kommission führt an, Art. 42 Abs. 1 Nr. 8b und 44a 1290/2005/EG hätten nicht<br />

das private Einkommen von Menschen zum Gegenstand, son<strong>de</strong>rn lediglich Beihilfen.<br />

Die Regierung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> führt an, ein Rückschluss auf die allgemeine finanzielle<br />

Situation sei nicht möglich. Dieser Unterschied ist in<strong>de</strong>s kein qualitativer, son<strong>de</strong>rn<br />

ein bloß gradueller. Wie die Kommission selbst einräumt, 7 machen die veröffentlichten<br />

Beihilfen je<strong>de</strong>nfalls einen Teil <strong>de</strong>s Einkommens <strong>de</strong>r Empfänger aus. Soweit frühere<br />

Entscheidungen das Einkommen aus abhängiger Tätigkeit zum Gegenstand hatten,<br />

han<strong>de</strong>lte es sich ebenfalls bloß um einen Teil <strong>de</strong>s gesamten Einkommens <strong>de</strong>r<br />

Betroffenen. Dieser Umstand än<strong>de</strong>rt nichts an <strong>de</strong>r Sensibilität <strong>de</strong>r Einkommensdaten.<br />

12. Die Regierung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> führt weiter an, veröffentlicht wür<strong>de</strong>n bloß Betriebsdaten.<br />

Demgegenüber ist nicht erkennbar, weshalb das Einkommen eines selbständigen<br />

Landwirts weniger schutzwürdig sein soll als das Einkommen eines abhängigen<br />

Arbeitnehmers.<br />

7 Kommission, <strong>Stellungnahme</strong> vom 23.06.2009, Abs. 51.

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