Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
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SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 55<br />
netinfrastruktur“ <strong>de</strong>r Betreiber von Internetportalen nützlich sein. Selbst wenn <strong>de</strong>r Betreiber<br />
ohne protokollierte IP-Adressen in ein o<strong>de</strong>r zwei Fällen pro Jahr nicht in <strong>de</strong>r<br />
Lage sein sollte, einen Angreifer zu i<strong>de</strong>ntifizieren, dann ist ihm das zumutbar, weil er<br />
technische Abhilfemaßnahmen zur Beendigung <strong>de</strong>s Angriffs treffen kann, die eine<br />
I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s Angreifers nicht erfor<strong>de</strong>rn.<br />
195. Das Interesse <strong>de</strong>s Betreibers an einer straf- o<strong>de</strong>r zivilrechtlichen Verfolgung einzelner<br />
Angriffe muss daher hinter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung <strong>de</strong>r unzähligen<br />
rechtmäßig han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Nutzer zurücktreten.<br />
196. Dass das Verbot <strong>de</strong>r Protokollierung von IP-Adressen <strong>de</strong>n Betreibern zumutbar ist,<br />
ergibt sich im Übrigen aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Rechtslage, die genau dies seit Jahren vorsieht.<br />
Nach § 15 (1) <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Telemediengesetzes dürfen IP-Adressen und an<strong>de</strong>re<br />
Nutzungsdaten nur verarbeitet wer<strong>de</strong>n, „soweit dies erfor<strong>de</strong>rlich ist, um die Inanspruchnahme<br />
von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen“. Nach § 13 (4) <strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>utschen Telemediengesetzes müssen „die anfallen<strong>de</strong>n personenbezogenen <strong>Daten</strong><br />
über <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>s Zugriffs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r sonstigen Nutzung unmittelbar nach <strong>de</strong>ren Beendigung<br />
gelöscht“ wer<strong>de</strong>n. Diese seit Jahren bestehen<strong>de</strong> Rechtslage hat sich bewährt<br />
und die Internetnutzer in unzähligen Fällen zuverlässig vor <strong>Daten</strong>pannen, Überwachung<br />
und Missbrauch geschützt. Der Deutsche Bun<strong>de</strong>stag strich zuletzt am<br />
18.06.2009 einen massiver Kritik ausgesetzten Än<strong>de</strong>rungsvorschlag <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung,<br />
<strong>de</strong>r Anbietern von Internetportalen eine Protokollierung <strong>de</strong>s Internet-Nutzungsverhaltens<br />
„zum Erkennen, Eingrenzen o<strong>de</strong>r Beseitigen von Störungen seiner<br />
für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen“ gestatten sollte. 147<br />
197. Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts darf eine automatisierte<br />
<strong>Daten</strong>erfassung „nicht anlasslos erfolgen o<strong>de</strong>r flächen<strong>de</strong>ckend durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n“. 148 Im Rahmen <strong>de</strong>r „technischen Möglichkeit und Praktikabilität“ hat eine „sofortige<br />
<strong>Daten</strong>löschung“ zu erfolgen. 149 Gleiches ergibt sich aus <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s EGMR<br />
zur Vorratsspeicherung biometrischer <strong>Daten</strong> und aus <strong>de</strong>n obigen Ausführungen zur<br />
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Ebenso wie die Vorratsspeicherung<br />
von Telekommunikationsdaten die Art. 8 und 10 EMRK verletzt, ist dies erst<br />
Recht im Fall <strong>de</strong>r Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten <strong>de</strong>r Fall.<br />
198. Je<strong>de</strong> Ermächtigung zur personenbezogenen Erfassung von Nutzungsdaten wür<strong>de</strong> die<br />
Gefahr begrün<strong>de</strong>n, dass hochsensible Informationen über unsere Internetnutzung<br />
versehentlich abhan<strong>de</strong>n kommen, veröffentlicht wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r absichtlich zweckentfrem<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Da die Vorratsspeicherung von IP-Adressen und an<strong>de</strong>rer Nutzungsdaten<br />
eine potenziell unbegrenzte Menge äußerst sensibler <strong>Daten</strong> über unsere Inter-<br />
147 Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung <strong>de</strong>r Sicherheit in <strong>de</strong>r Informationstechnik <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s“<br />
vom 14.01.2009 (BT-Drs. 16/11967), geän<strong>de</strong>rt durch Beschluss <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages vom<br />
18.06.2009 (BT-Drs. 16/13259).<br />
148 BVerfG, MMR 2008, 308, 308; BVerfG, NVwZ 2007, 688, 691.<br />
149 BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006, Az. 1 BvR 1811/99.