23.01.2015 Aufrufe

Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 43<br />

stimmten <strong>Daten</strong> an die Beigela<strong>de</strong>ne und einen privaten Provi<strong>de</strong>r weitergegeben wer<strong>de</strong>n<br />

sollen, was Art. 19 Abs. 1 Buchst. d RiL 95/46/EG verletzt.<br />

146. Schließlich ist die Meinung <strong>de</strong>r Kommission unzutreffend, eine unvollständige Meldung<br />

verletzte je<strong>de</strong>nfalls nicht die Rechte <strong>de</strong>r Kläger. Eine Person, <strong>de</strong>ren persönliche<br />

<strong>Daten</strong> verarbeitet wer<strong>de</strong>n sollen, hat einen Anspruch darauf, dass eine ordnungsgemäße<br />

Meldung und Kontrolle <strong>de</strong>s beabsichtigten Verarbeitungsvorgangs im Hinblick<br />

auf die Rechte aller Beteiligten erfolgt. Hiervon abgesehen betrifft die Unvollständigkeit<br />

<strong>de</strong>r Meldung durchaus die Rechte <strong>de</strong>r Kläger, beispielsweise soweit ihre <strong>Daten</strong><br />

an die im Ausgangsverfahren Beigela<strong>de</strong>ne und auch private Provi<strong>de</strong>r weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n sollen o<strong>de</strong>r konkrete Zwecke <strong>de</strong>r beabsichtigten <strong>Daten</strong>verarbeitung nicht angegeben<br />

sind.<br />

147. Wenn die dritte Vorlagefrage einer Antwort bedarf, ist sie folglich wie folgt zu beantworten:<br />

Art. 18 <strong>de</strong>r RICHTLINIE 95/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS<br />

UND DES RATES vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei <strong>de</strong>r<br />

Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong> und zum freien <strong>Daten</strong>verkehr (ABl. L 281<br />

vom 23.11.1995, S. 31) ist dahin auszulegen, dass die Veröffentlichung nach <strong>de</strong>r<br />

VERORDNUNG (EG) Nr. 259/2008 DER KOMMISSION vom 18. März 2008 mit<br />

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 <strong>de</strong>s Rates hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus<br />

<strong>de</strong>m Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und <strong>de</strong>m Europäischen<br />

Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung <strong>de</strong>s ländlichen Raums (ELER) nur<br />

nach Durchführung <strong>de</strong>r in diesem Artikel o<strong>de</strong>r aufgrund dieses Artikels im nationalen<br />

Recht vorgesehenen Verfahrensweise erfolgen darf.<br />

4. Vierte Vorlagefrage: Auslegung <strong>de</strong>s Art. 20 RiL 95/46/EG<br />

148. Voraussetzung einer rechtmäßigen <strong>Daten</strong>verarbeitung muss sein, dass <strong>de</strong>m zuständigen<br />

Kontrollorgan entsprechend Art. 20 <strong>de</strong>r Richtlinie Gelegenheit zu einer ordnungsgemäßen<br />

Vorabkontrolle <strong>de</strong>r beabsichtigten Verarbeitung gegeben wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Nur so kann das Instrument <strong>de</strong>r Vorabkontrolle die beabsichtigte grundrechtliche<br />

Schutzwirkung entfalten und können Verletzungen <strong>de</strong>s Grundrechts auf informationelle<br />

Selbstbestimmung wirksam verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

149. Ob die Vorabkontrolle auch tatsächlich durchgeführt wird , entzieht sich dagegen <strong>de</strong>m<br />

Einfluss und <strong>de</strong>r Kenntnis <strong>de</strong>r verantwortlichen Stelle und sollte <strong>de</strong>swegen nicht Verarbeitungsvoraussetzung<br />

sein.<br />

150. Die Kommission meint, gesetzlich vorgesehene Verarbeitungen bedürften keiner Vorabkontrolle.<br />

Diese Auffassung ist schon <strong>de</strong>shalb falsch, weil je<strong>de</strong> <strong>Daten</strong>verarbeitung<br />

ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Betroffenen einer gesetzlichen Grundlage bedarf, um rechtmäßig<br />

zu sein. Folgte man <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Kommission, wür<strong>de</strong> die Vorabkontrolle<br />

gegenstandslos. Im Übrigen dient die Vorabkontrolle gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Prüfung, ob die be-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!