Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...
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SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 45<br />
6. Sechste Vorlagefrage: Auslegung <strong>de</strong>s Art. 7 RiL 95/46/EG<br />
154. Unter Ziff. 6 fragt das vorlegen<strong>de</strong> Gericht, ob Art. 7 - und hier insbeson<strong>de</strong>re Buchstabe<br />
e - <strong>de</strong>r Richtlinie 95/46/EG dahin auszulegen ist, dass er einer Praxis, die IP-<br />
Adressen <strong>de</strong>r Benutzer einer Homepage ohne <strong>de</strong>ren ausdrücklicher Einwilligung zu<br />
speichern, entgegensteht. Wenn diese Frage einer Antwort bedarf, ist sie zu bejahen.<br />
a) Entscheidungserheblichkeit<br />
155. Zunächst ist <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Kommission entgegen zu treten, die Beantwortung<br />
dieser Frage sei für das Ausgangsverfahren offensichtlich ohne Be<strong>de</strong>utung. Die Kläger<br />
klagen gegen die Veröffentlichung ihrer <strong>Daten</strong> im Internet. Falls die Leser dieser<br />
Veröffentlichung unzulässig registriert wer<strong>de</strong>n, kann dies nach Auffassung <strong>de</strong>s vorlegen<strong>de</strong>n<br />
Gerichts auf die Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>r Veröffentlichung durchschlagen. Diese<br />
Beurteilung <strong>de</strong>s vorlegen<strong>de</strong>n Gerichts ist zu respektieren, zumal die Kläger von einer<br />
Protokollierung <strong>de</strong>s Leseverhaltens selbst betroffen sind. Die Wahrnehmung ihrer gemeinschaftsrechtlich<br />
garantierten Einsichts-, Korrektur- und Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte setzt<br />
voraus, dass die Kläger die über sie veröffentlichten <strong>Daten</strong> selbst zur Kenntnis nehmen,<br />
in<strong>de</strong>m sie sie über das Internet abrufen. Das vorlegen<strong>de</strong> Gericht hat daher gute<br />
Grün<strong>de</strong> für die Auffassung, die Veröffentlichung <strong>de</strong>r <strong>Daten</strong> <strong>de</strong>r Kläger sei rechtswidrig,<br />
wenn die Kläger <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Veröffentlichungen nur unter Inkaufnahme einer<br />
rechtswidrigen Protokollierung ihres Informationsverhaltens überprüfen können.<br />
b) Anwendbarkeit <strong>de</strong>r Richtlinie 95/46/EG<br />
156. Nach Art. 7 RiL 95/46/EG dürfen personenbezogene <strong>Daten</strong> nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen verarbeitet wer<strong>de</strong>n. Wenn <strong>de</strong>r Betreiber eines Internetportals die<br />
IP-Adressen <strong>de</strong>r Nutzer <strong>de</strong>s Portals speichert, verarbeitet er personenbezogene <strong>Daten</strong>.<br />
157. Nach Art. 2 RiL 95/46/EG sind „personenbezogene <strong>Daten</strong>“ alle Informationen über<br />
eine bestimmte o<strong>de</strong>r bestimmbare natürliche Person. Nach Art. 2 RiL 95/46/EG wird<br />
eine Person als bestimmbar angesehen, wenn sie direkt o<strong>de</strong>r indirekt i<strong>de</strong>ntifiziert wer<strong>de</strong>n<br />
kann, insbeson<strong>de</strong>re durch Zuordnung zu einer Kennummer. Nach Erwägungsgrund<br />
26 <strong>de</strong>r Richtlinie sollten bei <strong>de</strong>r Entscheidung, ob eine Person bestimmbar ist,<br />
alle Mittel berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, die vernünftigerweise entwe<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verantwortlichen<br />
für die Verarbeitung o<strong>de</strong>r von einem Dritten eingesetzt wer<strong>de</strong>n könnten,<br />
um die betreffen<strong>de</strong> Person zu bestimmen.<br />
158. Eine Liste <strong>de</strong>r IP-Adressen <strong>de</strong>r Besucher eines Internetportals enthält die Information,<br />
wer auf ein bestimmtes Internetportal zugegriffen und darauf bestimmte Informationen<br />
gelesen o<strong>de</strong>r geschrieben hat.<br />
159. Ausgehend von <strong>de</strong>r IP-Adresse eines Internetnutzers ist regelmäßig die <strong>–</strong> zumeist natürliche<br />
<strong>–</strong> Person bestimmbar, auf <strong>de</strong>ren Namen <strong>de</strong>r genutzte Internetanschluss re-