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Stellungnahme (pdf) - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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SCHRIFTSATZ DER KLÄGER VOM 11. OKTOBER 2009 57<br />

II. Antrag auf mündliche Verhandlung<br />

200. Aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n wird die Durchführung einer mündlichen Verhandlung<br />

beantragt:<br />

201. Das Verfahren hat nach Auffassung <strong>de</strong>r Kläger grundsätzliche Be<strong>de</strong>utung. Die Veröffentlichung<br />

personenbezogener <strong>Daten</strong> von Leistungsempfängern betrifft Millionen von<br />

Menschen und stellt einen Präze<strong>de</strong>nzfall für eine immer weiter reichen<strong>de</strong> Veröffentlichung<br />

personenbezogener <strong>Daten</strong> dar. Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r maximal grundrechtseingreifen<strong>de</strong>n<br />

Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steht gar die Zukunft <strong>de</strong>s<br />

gesamten <strong>Daten</strong>schutzes auf <strong>de</strong>m Spiel. Gegen die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> und verdachtslose<br />

Vorratsdatenspeicherung sind bei mehreren Verfassungsgerichten <strong>de</strong>r Mitgliedsstaaten<br />

Verfahren anhängig. Die Vorlagefragen zur Auslegung <strong>de</strong>r <strong>Daten</strong>schutzrichtlinie<br />

schließlich sind von großer Be<strong>de</strong>utung für Sicherung <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>r Verarbeitung<br />

personenbezogener <strong>Daten</strong>.<br />

202. Die übrigen Verfahrensbeteiligten verteidigen die streitgegenständlichen Vorschriften<br />

geschlossen und übergehen dabei grundlegen<strong>de</strong> Gesichtspunkte hinsichtlich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Klägern drohen<strong>de</strong>n Nachteile und <strong>de</strong>r verfügbaren mil<strong>de</strong>ren Mittel. Die Vorlagefragen<br />

zu 2-6 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Stellungnahme</strong>n <strong>de</strong>r übrigen Beteiligten allenfalls kursorisch behan<strong>de</strong>lt.<br />

Die Kläger befürchten, dass dies negative Auswirkungen auf die Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s Gerichtshofs haben könnte, wenn eine mündliche Erörterung unterbliebe.<br />

203. Die Kläger möchten <strong>de</strong>m Gerichtshof daher in einer mündlichen Verhandlung die Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrens für sie und alle europäischen Bürgerinnen und<br />

Bürger vermitteln. Sie hoffen, dass ihr Anliegen in einer mündlichen Anhörung bestmöglich<br />

Gehör fin<strong>de</strong>t.<br />

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