Abfallwirtschaftskonzept - EAD - Darmstadt
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<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> 2012<br />
4 Abfallwirtschaftliche Prognosen und Ziele<br />
4.1 Notwendigkeit der Abfallbeseitigung<br />
Unter Beachtung des § 10 des KrW-/AbfG sind Abfälle, die nicht verwertet werden können, dauerhaft<br />
von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit<br />
zu beseitigen. Nach gegenwärtigem Stand werden von allen den ÖrE überlassenen Abfällen 59%<br />
verwertet (Steigerung um 5% gegenüber dem AWK aus dem Jahr 2004). 41% aller aus Haushaltungen<br />
(Haushalten) stammenden Abfälle werden als Restabfall beseitigt. Es handelt sich dabei<br />
um Abfälle, die tatsächlich nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht verwertet werden<br />
können.<br />
Eine Verwertung der Abfälle ist nicht möglich, wenn durch den Abfall keine Substitution von Rohstoffen<br />
erfolgen kann, weil zum Einen die Nutzung der stofflichen Eigenschaften für den ursprünglichen<br />
„Zweck“ nicht gegeben ist oder zum Anderen die Nutzung stofflicher Eigenschaften<br />
für andere Zwecke nicht vorhanden ist.<br />
Abfälle werden auch nicht verwertet, wenn das Kosten-Nutzenverhältnis eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit<br />
darstellt, die Kosten unverhältnismäßig gegenüber den Beseitigungskosten sind<br />
oder die Verwertung unwirtschaftlich ist, weil für die gewonnenen (Sekundär-)Stoffe kein Markt<br />
vorhanden ist.<br />
Klassischer Restabfall ist aufgrund seiner Zusammensetzung nicht zu 100% vermeidbar und<br />
verwertbar, weil alle o. g. Gründe der Unverwertbarkeit zum Tragen kommen. Dennoch ist es<br />
sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft oberstes Ziel, den Anteil an Abfällen zur<br />
Beseitigung durch verschiedene Maßnahmen (vgl. Kapitel 5) kontinuierlich zu senken.<br />
4.2 Entsorgung von Abfällen in der Region<br />
<strong>Darmstadt</strong> und die benachbarte Region sind mit Entsorgungsanlagen gut ausgestattet. Der größte<br />
Teil aller Abfälle kann in <strong>Darmstadt</strong> und der näheren Umgebung direkt entsorgt werden. Somit<br />
ist der Vorrang der ortsnahen Entsorgung in der Region gewährleistet.<br />
Neben der ortsnahen Entsorgung ist die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Abfällen ein wichtiger<br />
Aspekt, der mit der Novellierung des KrW-/AbfG an Bedeutung zunehmen wird. Einige Abfälle<br />
werden speziellen Verwertungs- und Recyclinganlagen außerhalb der Region zugeführt (z.B.<br />
Mineralwolle, asbesthaltige Baustoffe). Für andere Abfallarten sind Entsorgungsanlagen durch<br />
die Rücknahmesysteme vorgeben. Dies trifft zum Beispiel auf die Verwertung von Kühlschränken,<br />
Nachtspeicheröfen oder Leuchtstoffröhren und Batterien zu.<br />
4.3 Bewertung der Entsorgungssituation<br />
Zu Redaktionsschluss des vorliegenden <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es befindet sich das aktuelle<br />
KrW-/AbfG in der Endphase der Novellierung. Die Intention der Bundesregierung ist aber bereits<br />
heute klar ableitbar, so dass spätestens ab dem Jahr 2015 Abfall zur Beseitigung verpflichtend<br />
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