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Abfallwirtschaftskonzept - EAD - Darmstadt

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<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> 2012<br />

1 Ausgangslage<br />

1.1 Veranlassung<br />

Rechtliche Verpflichtung<br />

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖrE) sind gemäß § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG verpflichtet,<br />

über die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zur Verwertung und die ihnen zu überlassenden<br />

Abfälle zur Beseitigung, <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e zu erstellen. Gemäß § 15 des KrW-/AbfG umfasst<br />

diese Pflicht die überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle<br />

zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Gemäß § 14 HAKA müssen die <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e<br />

die Anforderungen des § 16 Abs. 3 KrW-/AbfG erfüllen. Demnach hat das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong><br />

darzustellen:<br />

• Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfälle<br />

• Maßnahmen zur Verwertung oder Beseitigung der Abfälle<br />

• Entsorgungswege, die für die nächsten fünf Jahre vorgesehen sind<br />

• Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung.<br />

Planungsinstrument für die Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

Mit den in der vorliegenden Fassung des Abfallwirtschaftkonzeptes dargelegten Zielen und Maßnahmen<br />

erhält die Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> ein abfallwirtschaftliches Planungs- und Steuerungsinstrument.<br />

Das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> hat ferner die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der Stadt über<br />

den Stand und die Entwicklungstendenzen der Abfallwirtschaft zu informieren sowie Handlungsspielräume<br />

bzw. den Entscheidungsbedarf für eine gesicherte Abfallentsorgung aufzuzeigen.<br />

Durch Beschlussfassung in den zuständigen Gremien wird das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> zur verbindlichen<br />

Leitlinie und Handlungsgrundlage für die mit der Ausführung befassten öffentlichen<br />

Einrichtungen und Betriebe.<br />

In den Jahren 1987, 1993, 1998 und 2004 wurden Abfallwirtschaftspläne und -konzepte erstellt,<br />

die mit dem vorliegenden Konzept fortgeschrieben werden.<br />

1.2 Rechtsgrundlagen<br />

Mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fand bereits 1996 ein großer<br />

Umbruch statt. Die Entsorgung von Abfällen wurde mit dem Verursacher-Prinzip verknüpft. 2008<br />

trat die EU-Abfallrahmenrichtlinie in Kraft (AbfRRL), deren Umsetzung die EU-Länder bis Ende<br />

2010 durchzusetzen hatten. In Deutschland wird dieser Anforderung u.a. mit der Novellierung des<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Rechnung getragen, das sich zum Zeitpunkt<br />

der Entstehung dieses <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es vor der endgültigen Beschlussfassung<br />

durch den Deutschen Bundestag befindet. Mit der Fortschreibung dieses <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es<br />

wird den rechtlichen Änderungen Rechnung getragen. Wichtigstes Ziel der Novelle des KrW-<br />

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