Abfallwirtschaftskonzept - EAD - Darmstadt
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<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> 2012<br />
1 Ausgangslage<br />
1.1 Veranlassung<br />
Rechtliche Verpflichtung<br />
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖrE) sind gemäß § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG verpflichtet,<br />
über die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zur Verwertung und die ihnen zu überlassenden<br />
Abfälle zur Beseitigung, <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e zu erstellen. Gemäß § 15 des KrW-/AbfG umfasst<br />
diese Pflicht die überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle<br />
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Gemäß § 14 HAKA müssen die <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e<br />
die Anforderungen des § 16 Abs. 3 KrW-/AbfG erfüllen. Demnach hat das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong><br />
darzustellen:<br />
• Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfälle<br />
• Maßnahmen zur Verwertung oder Beseitigung der Abfälle<br />
• Entsorgungswege, die für die nächsten fünf Jahre vorgesehen sind<br />
• Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung.<br />
Planungsinstrument für die Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />
Mit den in der vorliegenden Fassung des Abfallwirtschaftkonzeptes dargelegten Zielen und Maßnahmen<br />
erhält die Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> ein abfallwirtschaftliches Planungs- und Steuerungsinstrument.<br />
Das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> hat ferner die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der Stadt über<br />
den Stand und die Entwicklungstendenzen der Abfallwirtschaft zu informieren sowie Handlungsspielräume<br />
bzw. den Entscheidungsbedarf für eine gesicherte Abfallentsorgung aufzuzeigen.<br />
Durch Beschlussfassung in den zuständigen Gremien wird das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> zur verbindlichen<br />
Leitlinie und Handlungsgrundlage für die mit der Ausführung befassten öffentlichen<br />
Einrichtungen und Betriebe.<br />
In den Jahren 1987, 1993, 1998 und 2004 wurden Abfallwirtschaftspläne und -konzepte erstellt,<br />
die mit dem vorliegenden Konzept fortgeschrieben werden.<br />
1.2 Rechtsgrundlagen<br />
Mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes fand bereits 1996 ein großer<br />
Umbruch statt. Die Entsorgung von Abfällen wurde mit dem Verursacher-Prinzip verknüpft. 2008<br />
trat die EU-Abfallrahmenrichtlinie in Kraft (AbfRRL), deren Umsetzung die EU-Länder bis Ende<br />
2010 durchzusetzen hatten. In Deutschland wird dieser Anforderung u.a. mit der Novellierung des<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Rechnung getragen, das sich zum Zeitpunkt<br />
der Entstehung dieses <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es vor der endgültigen Beschlussfassung<br />
durch den Deutschen Bundestag befindet. Mit der Fortschreibung dieses <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>es<br />
wird den rechtlichen Änderungen Rechnung getragen. Wichtigstes Ziel der Novelle des KrW-<br />
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