Haut & Allergie
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Körper sein. Da Nanopartikel aus ganz<br />
unterschiedlichen Materialien hergestellt<br />
werden, muss das Risiko für die<br />
einzelnen Substanzen separat bewertet<br />
werden. Dabei spielt immer auch<br />
das Einsatzgebiet eine Rolle. Bei der<br />
Anwendung im kosmetischen und dermatologischen<br />
Bereich ergeben sich<br />
beispielsweise folgende Fragen:<br />
Was passiert mit den in den Sonnenschutzprodukten<br />
enthaltenen Nanopartikeln<br />
Titandioxid und Zinkoxid?<br />
Durchdringen sie die <strong>Haut</strong>barriere und<br />
gelangen so in tiefere <strong>Haut</strong>schichten,<br />
wo sie sich möglicherweise anreichern<br />
und auf Dauer zu Schäden führen können?<br />
Es liegen dazu verschiedene Studien<br />
vor, die genau das untersucht<br />
haben. Wie die Ergebnisse zeigen, gelangen<br />
die Partikel aus Sonnenschutzprodukten<br />
nicht durch die gesunde<br />
<strong>Haut</strong> in den Körper. Folglich bestehen<br />
hier keine gesundheitlichen Risiken<br />
für den Verbraucher. Anders sieht dies<br />
möglicherweise bei Produkten mit<br />
kleineren Nanopartikeln oder bei Anwendung<br />
auf geschädigter <strong>Haut</strong> aus.<br />
Nutzt man Nanopartikel als Transportsysteme,<br />
stellt sich schließlich die Frage,<br />
was mit dem Trägerstoff passiert,<br />
wenn der Wirkstoff freigesetzt wurde.<br />
Welches Risiko besteht, wenn der Trägerstoff<br />
nicht abgebaut wird?<br />
Wissenschaftliche Erkenntnisse zu<br />
möglichen Langzeitfolgen der verschiedenen<br />
Nanoprodukte liegen in<br />
vielen Bereichen bislang noch nicht<br />
vor. Je mehr die Anwendung von Nanotechnik<br />
Einzug in unseren Alltag<br />
hält und dazu auch immer häufiger<br />
kritische Stimmen laut werden, desto<br />
stärker wird auch die Risikoforschung<br />
vorangetrieben. Bis hierzu aussagekräftige<br />
Ergebnisse vorliegen, bleibt<br />
Verbrauchern, die sich unsicher fühlen,<br />
nur die Möglichkeit, auf Produkte zu<br />
verzichten, die mit Nano werben oder<br />
Nano im Namen führen. Eine generelle<br />
Kennzeichnungspflicht für Nanozusätze<br />
gibt es bislang nicht. Für Kosmetika<br />
wird dies ab 2013 verpflichtend. Der<br />
Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
setzt sich derzeit verstärkt dafür ein,<br />
dass auch auf allen anderen Verbraucherprodukten,<br />
die Nanomaterialien<br />
enthalten, dies entsprechend kenntlich<br />
gemacht werden muss.<br />
Weiterführende Informationen zu<br />
Nanomaterialien, -technologien und<br />
Anwendungsbereichen sowie aktuelle<br />
Risikobewertungen finden Sie u. a.<br />
auf der Wissensplattform Nanomaterialien<br />
im Internet. Hier bietet sich<br />
auch die Möglichkeit,<br />
Fragen an Experten<br />
zu<br />
Da Na<br />
stellen.<br />
www. nanopartikel.info<br />
Wissenschaft haut & allergie Mai 2012<br />
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