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939<br />

42/1997<br />

Zentrale: S 113.059,--<br />

Pumpstation: S 17.016,--<br />

Hochbehälter: S 27.213,--<br />

Inbetriebnahme u. Montage S 18.784,--<br />

Summe exkl. 20% S 176.072,--<br />

+ 20% MwSt. S 35.214,40<br />

Gesamtsumme: S 211.286,40<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, ist auf Antrag des Vorsitzenden der Gemeinderat<br />

mittels Heben der Hand einstimmig damit einverstanden, die Erneuerung<br />

der Wassersteuerung von der Fa. EWT, Elin Wassertechnik GesellschaftmbH.,<br />

Hainburger Straße 33, A - 1031 Wien, um den Betrag von S 211.286,40 durchführen<br />

zu lassen.<br />

Einwendungen:<br />

3. Neue Heimat - Baurechtsvertrag<br />

Die Neue Heimat, gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesellschaftmbH, Linz, errichtet<br />

in <strong>Windischgarsten</strong>, östlich der Bahnhofstraße 3 Wohnblocks. Aufgrund der<br />

schlechten Bodenbeschaffenheit des Baugrundstückes sind über das normale Ausmaß hinausgehende<br />

Fundierungsmaßnahmen erforderlich gewesen. Hierfür sind Mehrkosten in<br />

der Höhe von S 1.486.817,60 (ohne Ust) entstanden.<br />

In den Zusatzvereinbarungen zu den Baurechtsverträgen vom 19.8.1996/15.10.1996 und<br />

10.10.1996/15.10.1996 wurde auf diesen Fall insofern Bedacht genommen, als eine Absenkung<br />

des in den Baurechtsverträgen mit S 4,00 (exkl. Ust.) pro m2-Wohnnutzfläche<br />

vereinbarten monatlichen Bauzinses auf S 2,00 (exkl. Ust.) pro m2 Wohnnutzfläche vereinbart<br />

worden ist. Die Neue Heimat ersucht, im Interesse der künftigen Mieter über die<br />

Absenkung des monatlichen Bauzinses auf S 2,00 (exkl. Ust.) pro m2-Wohnnutzfläche<br />

hinausgehend einen weiteren Beitrag zur Verringerung der Mietzinse zu leisten.<br />

Herr GR Werner Fuchs ist der Meinung die Absenkung von S 4,-- auf S 3,-- vorzunehmen.<br />

Nach kurzer Diskussion ist auf Antrag des Vorsitzenden der Gemeinderat mittels<br />

Heben der Hand einstimmig damit einverstanden, den Baurechtsvertrag dahingehend<br />

abzuändern, daß der monatliche Bauzins S 3,00 (exkl. Ust.) pro m2-<br />

Wohnnutzfläche beträgt.<br />

Einwendungen:

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