17.11.2012 Aufrufe

Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

sungen und erforderlichenfalls zusätzlich vorgesehenen ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen zu<br />

verweisen.<br />

Im vorliegenden Projekt sind für die Bauabwicklung konkrete Festlegungen über die Betriebszeiten,<br />

die Art und den Einsatz von Maschinen für einen lärmarmen Baubetrieb, die Ausführung von<br />

temporären Lärmschutzmaßnahmen und die Vornahme von Kontrollmessungen des Baulärms<br />

enthalten. Mit Ausnahme des Tunnelvortriebs und den damit verbundenen durchgehenden Tätigkeiten<br />

wie Bewetterung und Schutterung sind Bauarbeiten nur an Werktagen bei Tagzeit<br />

(6:00 Uhr - 22:00 Uhr) vorgesehen.<br />

Im lärmtechnischen UVP-Gutachten wurden für den Baubetrieb Immissionsgrenzen für Tag- und<br />

Nachtzeit zur Einhaltung verlangt. Die Einhaltung der <strong>im</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />

geforderten Grenzwerte für Lärm<strong>im</strong>missionen durch den Baubetrieb für die Tag- und für die Nachtzeit<br />

wurde <strong>im</strong> vorliegenden Projekt untersucht, wobei zusätzliche spezielle Lärmschutzmaßnahmen<br />

vorgesehen wurden. Darüber hinaus ist <strong>im</strong> Projekt die Kontrolle des Baubetriebes und die<br />

messtechnische Kontrolle der Baulärm<strong>im</strong>missionen vorgesehen und werden <strong>im</strong> Überschreitungsfall<br />

zusätzliche lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen.<br />

Gemäß den diesbezüglichen Ausführungen <strong>im</strong> Gutachten gemäß § 31a EisbG zeigen die vorliegenden<br />

lärmschutztechnischen Untersuchungsergebnisse, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen<br />

mit wenigen Ausnahmen in best<strong>im</strong>mten Bauphasen an allen untersuchten Immissionspunkten<br />

die Baulärmgrenzen sowohl bei Tagzeit als auch bei Nachtzeit eingehalten werden und für einen<br />

ausreichenden Schutz der betroffenen Objekte, abhängig von der tatsächlichen Höhe der durch<br />

Kontrollmessungen festgestellten Baulärm<strong>im</strong>missionen, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen getroffen<br />

und festgelegt wurden.<br />

Diese Einwendungen waren daher als unbegründet abzuweisen beziehungsweise, soweit diese<br />

als Immissionen keine nach dem EisbG gewährleisteten subjektiv-öffentlichen Rechte darstellen,<br />

auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.<br />

3. Einwendungen betreffend Einwirkungen durch Erschütterungen und Gefährdung von Objekten<br />

infolge Erschütterungen beziehungsweise Setzung weiterer Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

beziehungsweise das Betriebsprogramm als nicht ausreichende Berechnungsgrundlage:<br />

Aus dem Gutachten gemäß § 31a EisbG und den <strong>im</strong> Zuge der Ortsverhandlung von den betroffenen<br />

Sachverständigen gemäß § 31a EisbG ergänzend erstatteten Stellungnahmen ergibt sich,<br />

dass <strong>im</strong> vorliegenden Projekt hinreichende Vorkehrungen zum Schutz vor Erschütterungen sowohl<br />

für die Bauphase als auch für die Betriebsphase, insbesondere auch ein dem Stand der Technik<br />

entsprechender guter Erschütterungs- und Sekundärschallschutz in bebauten Gebieten, vorgesehen<br />

sind.<br />

Ergänzend ist auf die bereits <strong>im</strong> Projekt vorgesehenen Beweissicherungsmaßnahmen für die Bau-<br />

und Betriebsphase und die Darstellung der Vorgangsweise zur endgültigen Festlegung der erforderlichen<br />

Maßnahmen in den Bereichen Grüntunnel Kühnsdorf, Tunnelkette Peratschitzen, Srejach,<br />

Untersammelsdorf und Tunnel Stein hinzuweisen, wonach die aus derzeitiger Sicht geplanten<br />

und erforderlichen baubegleitenden Messungen sowie Untersuchungen mittels Schwingungsgenerator,<br />

die in den kritischen Bereichen durchgeführt werden, dargestellt sind.<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!