17.11.2012 Aufrufe

Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14. Einwendungen betreffend Beeinträchtigung der Jagd und Beeinträchtigung von Fischereirechten:<br />

Dazu ist festzuhalten, dass <strong>im</strong> Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch die (eng mit der Frage der<br />

ökologischen Gestaltung des Umfeldes des Bauvorhabens in Zusammenhang stehende) Frage<br />

der Auswirkungen auf die Jagd und Fischerei einer Prüfung unterzogen worden ist.<br />

Dem Gutachten gemäß § 31a EisbG lässt sich dazu entnehmen, dass die Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens<br />

<strong>im</strong> vorliegenden Projekt <strong>im</strong> erforderlichen Ausmaß, insbesondere<br />

auch durch die Gestaltung der ökologischen Ausgleichsflächen, Berücksichtigung gefunden<br />

haben.<br />

Der ergänzenden Stellungnahme des betroffenen Sachverständigen gemäß § 31a EisbG für das<br />

betreffende Fachgebiet ist zur Frage der Wildquerungsmöglichkeiten zu entnehmen, dass gemäß<br />

den Vorgaben der RVS Wildschutz der bescheidgegenständliche Planungsabschnitt neu beurteilt<br />

wurde. Diese Beurteilung ergab, dass aufgrund der Tatsache, dass sich <strong>im</strong> Nahebereich eine<br />

Wildquerungsmöglichkeit der Kategorie A (Tunnel Lind) befindet, kein weiteres technisches Bauwerk<br />

mehr notwendig ist, da es sich <strong>im</strong> genannten Abschnitt um einen „lokal bedeutenden“ Wildwechsel<br />

handelt. Darüber hinaus ist potentiell ein Wildwechsel auch an den vorhandenen Wegunterführungen<br />

möglich.<br />

Soweit diesbezüglich auch finanzielle Belange angesprochen wurden, ist der Vollständigkeit halber<br />

auf die unter den Punkten 9. und 10. getätigten Ausführungen zu verweisen, da diese Fragen <strong>im</strong><br />

Hinblick auf deren Entschädigung <strong>im</strong> Rahmen der Grundeinlöse zu behandeln sind und waren diese<br />

Belange daher auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.<br />

Im übrigen waren diese Einwendungen daher als unbegründet abzuweisen.<br />

15. Einwendungen betreffend nachteilige Auswirkungen auf den Fremdenverkehr, Rückgang<br />

der Nächtigungszahlen und erheblicher Einbußen durch das Ausbleiben der Urlaubsgäste,<br />

Nichtberücksichtigung der touristischen Nutzung des Schlosses Wasserhofen, Verhinderung<br />

der Befahrbarkeit der Wasserflächen der Drau mit Booten, Beeinträchtigung der Erholungstätigkeit<br />

<strong>im</strong> örtlichen Umfeld der Drauquerung, mangelnde Berücksichtigung der zwingenden<br />

Auflagen des Umweltverträglichkeitsgutachtens in der Planung, Forderung nach<br />

Ausdehnung des Monitoring-Programms für Tourismusbetriebe mit verpflichtendem Aufgabenkatalog,<br />

Forderung nach Aufnahme von Vorschreibungen für eine touristische Gestaltung<br />

des Bahnhofs Kühnsdorf und betreffend Baustellentourismus in den Genehmigungsbescheid:<br />

Aus dem Gutachten gemäß § 31a EisbG und der <strong>im</strong> Zuge der Ortsverhandlung vom betroffenen<br />

Sachverständigen gemäß § 31a EisbG ergänzend erstatteten Stellungnahme ergibt sich, dass <strong>im</strong><br />

vorliegenden Projekt hinreichende diesbezügliche Vorkehrungen vorgesehenen beziehungsweise<br />

nachteilige Auswirkungen auf den Fremdenverkehr gar nicht beziehungsweise nur in sehr untergeordnetem<br />

Maße zu erwarten sind.<br />

Dem Gutachten gemäß § 31a EisbG und der <strong>im</strong> Zuge der Ortsverhandlung vom betroffenen Sachverständigen<br />

gemäß § 31a EisbG ergänzend erstatteten Stellungnahme lässt sich dazu zusammenfassend<br />

entnehmen, dass der Anteil der touristischen Betriebe <strong>im</strong> näheren und weiteren Umfeld<br />

der Trasse eine eher untergeordnete Bedeutung am touristischen Gesamtaufkommen auf­<br />

52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!