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Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im

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lung der forstrechtlichen Bewilligung seine Begründung darin, dass für den Verlust der Waldfläche<br />

durch die dauernde Rodung von 70,53 Hektar und dem damit verbundenen Verlust der <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Interesse liegenden Waldfunktionen Ersatzmaßnahmen erforderlich sind und daher neben<br />

den bereits <strong>im</strong> Einreichprojekt vorgesehenen Ersatzaufforstungen und Strukturverbesserungen <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 62,24 Hektar in Absprache mit der Bezirksforstinspektion Völkermarkt weitere Strukturverbesserungsflächen<br />

<strong>im</strong> Ausmaß von 8,29 Hektar festzulegen sind. Dabei wurde als Strukturverbesserung<br />

vom Amtssachverständigen für Forsttechnik eine Aufforstung mit einem standortsangepassten<br />

Laub- Nadelholzmischwald anerkannt und eine Ersatzzahlung unter Hinweis darauf,<br />

dass es sich dabei um eine zwingende Maßnahme aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens<br />

handelt, abgelehnt.<br />

Gemäß § 17 Abs 1 ForstG ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als zur Waldkultur<br />

(Rodung) verboten. Die Forstbehörde kann aber gemäß § 17 Abs 3 ForstG eine Bewilligung<br />

zur Rodung erteilen, wenn ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung<br />

beantragten Fläche das öffentliche Interesse an deren Erhaltung als Wald überwiegt. Nach<br />

Abs 4 der zitierten Gesetzesstelle können öffentliche Interessen <strong>im</strong> dargelegten Sinne u.a. <strong>im</strong> Eisenbahnverkehr<br />

begründet sein.<br />

Im gegenständlichen Fall ist die Rodung der beantragten Waldflächen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Verwirklichung des gegenständlichen Bauvorhabens erforderlich beziehungsweise unumgänglich.<br />

Für das gegenständliche, <strong>im</strong> Rahmen der infrastrukturellen Verbesserungsmaßnahmen notwendige<br />

Bauvorhaben ist jedenfalls das öffentliche Interesse an der Schaffung beziehungsweise Aufrechterhaltung<br />

einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Verkehrsverbindung auf der Schiene<br />

als dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der zur Rodung vorgesehenen Flächen als<br />

Wald überwiegend anzusehen, sodass eine Rodungsbewilligung für die <strong>im</strong> Spruch genannten Flächen<br />

unter Einhaltung der bezughabenden getroffenen Vorschreibungen erteilt werden konnte.<br />

zusammenfassende Würdigung<br />

Abschließend kann zusammenfassend festgehalten werden, dass <strong>im</strong> Ergebnis dem gegenständlichen<br />

Projekt unter Zugrundelegung des vorgelegten Gutachtens gemäß § 31a EisbG sowie nach<br />

Würdigung der von den Parteien und Beteiligten <strong>im</strong> Rahmen des Ermittlungsverfahrens erstatteten<br />

Vorbringen die <strong>im</strong> Spruch angeführten Genehmigungen erteilt werden konnten.<br />

Hiebei ist zu berücksichtigen, dass die Projektserstellung dem Stand der Technik zum Antragszeitpunkt<br />

unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des<br />

Betriebes von Schienenbahnen auf Eisenbahnen und des Verkehrs auf Eisenbahnen unter Einhaltung<br />

der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht. Im Gutachten gemäß § 31a<br />

EisbG wurde bei der Beurteilung des Bauentwurfes der Stand der Technik zum Antragszeitpunkt<br />

bestätigt. Hiebei wurde auf die obzitierten gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen abgestellt und sind die<br />

solcher Art beschriebenen gesetzlichen Anforderungen bei der Erlassung des Bescheides erfüllt<br />

worden. Dies ergibt sich aus dem <strong>im</strong> Rahmen der Beweiswürdigung für den gegenständlichen<br />

Bescheid festgestellten Sachverhalt einschließlich den zugrunde liegenden Projektunterlagen,<br />

dem Gutachten gemäß § 31a EisbG sowie den sonstigen Vorbringen.<br />

Gemäß dem Gutachten gemäß § 31a EisbG sowie gemäß dem Gutachten des Amtssachverständigen<br />

für Forsttechnik entspricht das bescheidgegenständliche Bauvorhaben vollinhaltlich den<br />

Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung und haben die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

<strong>im</strong> bescheidgegenständlichen Bauvorhaben Berücksichtigung gefunden.<br />

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