Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im
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lung der forstrechtlichen Bewilligung seine Begründung darin, dass für den Verlust der Waldfläche<br />
durch die dauernde Rodung von 70,53 Hektar und dem damit verbundenen Verlust der <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Interesse liegenden Waldfunktionen Ersatzmaßnahmen erforderlich sind und daher neben<br />
den bereits <strong>im</strong> Einreichprojekt vorgesehenen Ersatzaufforstungen und Strukturverbesserungen <strong>im</strong><br />
Ausmaß von 62,24 Hektar in Absprache mit der Bezirksforstinspektion Völkermarkt weitere Strukturverbesserungsflächen<br />
<strong>im</strong> Ausmaß von 8,29 Hektar festzulegen sind. Dabei wurde als Strukturverbesserung<br />
vom Amtssachverständigen für Forsttechnik eine Aufforstung mit einem standortsangepassten<br />
Laub- Nadelholzmischwald anerkannt und eine Ersatzzahlung unter Hinweis darauf,<br />
dass es sich dabei um eine zwingende Maßnahme aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens<br />
handelt, abgelehnt.<br />
Gemäß § 17 Abs 1 ForstG ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als zur Waldkultur<br />
(Rodung) verboten. Die Forstbehörde kann aber gemäß § 17 Abs 3 ForstG eine Bewilligung<br />
zur Rodung erteilen, wenn ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung<br />
beantragten Fläche das öffentliche Interesse an deren Erhaltung als Wald überwiegt. Nach<br />
Abs 4 der zitierten Gesetzesstelle können öffentliche Interessen <strong>im</strong> dargelegten Sinne u.a. <strong>im</strong> Eisenbahnverkehr<br />
begründet sein.<br />
Im gegenständlichen Fall ist die Rodung der beantragten Waldflächen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
Verwirklichung des gegenständlichen Bauvorhabens erforderlich beziehungsweise unumgänglich.<br />
Für das gegenständliche, <strong>im</strong> Rahmen der infrastrukturellen Verbesserungsmaßnahmen notwendige<br />
Bauvorhaben ist jedenfalls das öffentliche Interesse an der Schaffung beziehungsweise Aufrechterhaltung<br />
einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Verkehrsverbindung auf der Schiene<br />
als dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der zur Rodung vorgesehenen Flächen als<br />
Wald überwiegend anzusehen, sodass eine Rodungsbewilligung für die <strong>im</strong> Spruch genannten Flächen<br />
unter Einhaltung der bezughabenden getroffenen Vorschreibungen erteilt werden konnte.<br />
zusammenfassende Würdigung<br />
Abschließend kann zusammenfassend festgehalten werden, dass <strong>im</strong> Ergebnis dem gegenständlichen<br />
Projekt unter Zugrundelegung des vorgelegten Gutachtens gemäß § 31a EisbG sowie nach<br />
Würdigung der von den Parteien und Beteiligten <strong>im</strong> Rahmen des Ermittlungsverfahrens erstatteten<br />
Vorbringen die <strong>im</strong> Spruch angeführten Genehmigungen erteilt werden konnten.<br />
Hiebei ist zu berücksichtigen, dass die Projektserstellung dem Stand der Technik zum Antragszeitpunkt<br />
unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des<br />
Betriebes von Schienenbahnen auf Eisenbahnen und des Verkehrs auf Eisenbahnen unter Einhaltung<br />
der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht. Im Gutachten gemäß § 31a<br />
EisbG wurde bei der Beurteilung des Bauentwurfes der Stand der Technik zum Antragszeitpunkt<br />
bestätigt. Hiebei wurde auf die obzitierten gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen abgestellt und sind die<br />
solcher Art beschriebenen gesetzlichen Anforderungen bei der Erlassung des Bescheides erfüllt<br />
worden. Dies ergibt sich aus dem <strong>im</strong> Rahmen der Beweiswürdigung für den gegenständlichen<br />
Bescheid festgestellten Sachverhalt einschließlich den zugrunde liegenden Projektunterlagen,<br />
dem Gutachten gemäß § 31a EisbG sowie den sonstigen Vorbringen.<br />
Gemäß dem Gutachten gemäß § 31a EisbG sowie gemäß dem Gutachten des Amtssachverständigen<br />
für Forsttechnik entspricht das bescheidgegenständliche Bauvorhaben vollinhaltlich den<br />
Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung und haben die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
<strong>im</strong> bescheidgegenständlichen Bauvorhaben Berücksichtigung gefunden.<br />
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