17.11.2012 Aufrufe

Baumaschinen 2008 - Landtechnische Verbände Handel und ...

Baumaschinen 2008 - Landtechnische Verbände Handel und ...

Baumaschinen 2008 - Landtechnische Verbände Handel und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verbandsdienstleistungen<br />

Händlergarantie:<br />

Welche Strategie haben Sie,<br />

um Ihre K<strong>und</strong>en bei der Stange zu halten?<br />

Glücklicherweise haben wir in den vergangenen Jahren<br />

einen guten Markt für den Landmaschinenhandel erlebt. Aus<br />

Erfahrung wissen wir jedoch, dass auf eine Zeit der Hochkonjunktur<br />

auch wieder „härtere Zeiten“ kommen. Gerade in<br />

den guten Jahren werden die Weichen gestellt, um auf die<br />

Herausforderungen in enger werdenden Märkten erfolgreich<br />

reagieren zu können.<br />

Seit vielen Jahren erleben wir alle in der Agrartechnik eine<br />

stetige Ausweitung des Rabattierens <strong>und</strong> der kostenlosen<br />

Leistungserbringung, auch „Kulanz“ genannt. Dem setzen<br />

die Fachbetriebe eigentlich nichts entgegen, sondern<br />

begründen die eigene Handlung immer mit dem Argument<br />

„sonst geht der K<strong>und</strong>e zum Wettbewerb“. Dies hatte der K<strong>und</strong>e<br />

in der Regel vorher dann auch so k<strong>und</strong>getan, worauf er in<br />

der Regel seine „kulante Behandlung“ erfährt.<br />

Und das ist teurer als man glaubt: Es sind nicht nur die Kosten<br />

für Ersatzteile <strong>und</strong> nicht berechnete Arbeitsst<strong>und</strong>en, sondern<br />

sehr oft werden darüber hinaus auch nicht die entsprechenden<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>en überhaupt erfasst. Das führt dann<br />

zu einer insgesamt schwachen Anzahl verkaufter Werkstattst<strong>und</strong>en.<br />

Das Schlimme daran: Die Anspruchshaltung der K<strong>und</strong>en<br />

wird immer größer!<br />

Und das führt dann dazu, dass:<br />

1. Margen weiter sinken, ebenso Werkstattauslastung<br />

2.K<strong>und</strong>enloyalität nachlässt - Zunahme „do-it-yourself“<br />

nach Ablauf der Herstellergewährleistung bei<br />

Neumaschinenverkauf<br />

3.Nach Gebrauchtmaschinenverkauf ist gar keine<br />

K<strong>und</strong>enbindung vorhanden <strong>und</strong> es wird auch nichts<br />

aufgebaut<br />

Hier ist dringend ein Umdenken erforderlich: eine Veränderung<br />

Ihrer Händler-Strategie.<br />

Seit 2006 bietet der B<strong>und</strong>esverband H.A.G. in Kooperation<br />

mit Assekuranz-Service NRW GmbH <strong>und</strong> der German Assistance<br />

AG eine „Händler-GARANTIE“, sie heißt „AGRAR ASSIS-<br />

TANCE“. Eine Garantie des Händlers an seinen K<strong>und</strong>en<br />

bringt beiden Parteien große Vorteile <strong>und</strong> verschafft dem<br />

Händler ein gutes Stück mehr K<strong>und</strong>enloyalität – denn nun ist<br />

der K<strong>und</strong>e verpflichtet, in den verkaufenden Betrieb zurückzukommen,<br />

um die herstellerseits vorgeschriebenen Wartungsarbeiten<br />

im Betrieb des verkaufenden Händlers vornehmen<br />

zu lassen. Do-it-yourself gehört damit der<br />

Vergangenheit an. Dass es daneben für professionell geführ-<br />

H.A.G.<br />

Jahresbericht Verband Land- & <strong>Baumaschinen</strong> <strong>2008</strong><br />

te <strong>und</strong> ausgerüstete Werkstätten von Lohnunternehmen mit<br />

dem Händler auch mal eine besondere Absprache geben<br />

kann, ist möglich. Aber generell bleibt es bei „zurück in die<br />

Werkstatt des verkaufenden Händlers“.<br />

Dieses System hat der B<strong>und</strong>esverband H.A.G. nicht nur für<br />

Neumaschinen, sondern auch für Gebrauchtmaschinen<br />

geschaffen. Allerdings gibt es bei erstmaliger Aufnahme eine<br />

Altersgrenze von 7 Jahren <strong>und</strong> 6.000 Betriebsst<strong>und</strong>en bei<br />

Schleppern sowie 3.000 St<strong>und</strong>en bei Erntemaschinen. Auch<br />

Teleskoplader <strong>und</strong> Hoflader können bereits mit Garantie<br />

ausgestattet werden. Aber: Es geht nicht um Einzelrisikoabsicherung,<br />

sondern um die Händlergarantie. Und eine Garantie<br />

gibt es immer, sie ist nicht abwählbar.<br />

Lediglich bei Gebrauchtmaschinen muss der verkaufende<br />

Händler vorher einen Check (made by DLG <strong>und</strong> H.A.G.)<br />

eigenhändig durchführen. Anmelden dazu kann man sich<br />

auf maschinencheck.de, wo man weitere<br />

Informationen <strong>und</strong> die Bedingungen<br />

zur Teilnahme an dem System einsehen<br />

kann.<br />

„Checked by Fachhändler vor Ort“ – Die<br />

Qualitätsgarantie der Gebrauchten durch<br />

den Händler<br />

Der B<strong>und</strong>esverband H.A.G. hat dabei vor allem die Interessen<br />

der Mitglieder berücksichtigt, Ihre Vorteile:<br />

• bei Neumaschinen-Anschluss- sowie auch Gebrauchtmaschinen-Garantie<br />

bekommt der Händler im Erstattungsfall<br />

seinem normalen externen Verrechnungssatz<br />

• sowie ET-Vergütung nach UPE<br />

(Herstellerpreisempfehlung ohne weitere Aufschläge)<br />

• Endlich ist einmal keine Subvention durch den <strong>Handel</strong><br />

vorgesehen!<br />

• Der Händler profiliert sich im Heimmarkt gegenüber seinen<br />

K<strong>und</strong>en: meine eigene Händlergarantie<br />

• Der Händler schärft sein eigenes Profil im Markt, nicht<br />

nur das seines Herstellers<br />

Infos beim B<strong>und</strong>esverband H.A.G. in Essen, Ulrich Beckschulte,<br />

oder direkt bei der Assekuranz-Service NRW GmbH,<br />

Rolf Jansen, Tel.: 0180 2000 372.<br />

AGB Landmaschinen neu zu fassen<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung<br />

von neuen <strong>und</strong> gebrauchten landwirtschaftlichen Maschinen<br />

<strong>und</strong> Geräten <strong>und</strong> Bedarfsgegenständen (Lieferbedingungen)<br />

werden vermutlich schon bald wieder neu zu fassen sein <strong>und</strong><br />

– hoffentlich – dann im Dezember <strong>2008</strong> veröffentlicht. Neu<br />

daran wird vor allem sein, dass die AGB sowohl nach <strong>Handel</strong><br />

<strong>und</strong> Reparatur als auch – wegen einer ansonsten sicher<br />

erwartbaren Unübersichtlichkeit – nach gewerblichen <strong>und</strong><br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

für die Lieferung von neuen <strong>und</strong> gebrauchten landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten <strong>und</strong> Bedarfsgegenständen (Lieferbedingungen)<br />

Stand 22. August 2007<br />

I. Allgemeines<br />

2. Der Käufer ist verpfl ichtet, den Kaufgegenstand pfl eglich zu behandeln, gegen Eingriffe von<br />

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leis- dritter Seite zu sichern sowie – wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes Zahlungstungen,<br />

einschließlich sämtlicher Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines eigenziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt – unverzüglich gegen<br />

ständigen Beratungsvertrags sind <strong>und</strong> sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Feuer, Diebstahl <strong>und</strong> Wasserschäden zum Neuwert zu versichern <strong>und</strong> dies auf Verlangen<br />

Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten sowohl für nachzuweisen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diese auf Kosten des Käufers selbst<br />

Verträge, die mit K<strong>und</strong>en geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder zu versichern. Der Käufer verpfl ichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an den Ver-<br />

juristischen Personen des öffentlichen Rechts <strong>und</strong> öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, käufer abzutreten.<br />

als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Haupt- oder nebenberufl ich<br />

tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind nicht Verbraucher im Sinne des<br />

Gesetzes. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen<br />

der Verkäufer nicht nochmals widerspricht <strong>und</strong> die vertraglich geschuldete Lieferung / Leistung<br />

vorbehaltlos erbringt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in die Auf-<br />

tragsbestätigung aufgenommen werden.<br />

II. Angebot <strong>und</strong> Lieferumfang<br />

1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen<br />

wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- <strong>und</strong> Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,<br />

soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen<br />

<strong>und</strong> vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß<br />

hinausgehen. Leistungen <strong>und</strong> Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. An<br />

Kostenvoranschlägen, Zeichnungen <strong>und</strong> anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums-<br />

<strong>und</strong> Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />

2. Der Käufer ist, soweit nicht eine andere Lieferfrist ausdrücklich bestimmt ist, an die Bestellung<br />

höchstens 6 Wochen geb<strong>und</strong>en. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme<br />

der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schrift-<br />

lich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpfl ichtet, eine<br />

etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Sämtliche zwischen Verkäufer <strong>und</strong> Käufer getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Liefer-<br />

vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen <strong>und</strong> nachträgliche<br />

Vertragsänderungen.<br />

4. Konstruktions- <strong>und</strong> Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der<br />

Liefergegenstand nicht erheblich geändert <strong>und</strong> die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.<br />

7. Sämtliche Kosten der Rücknahme <strong>und</strong> der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.<br />

5. Angaben in dem Käufer ausgehändigten Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen,<br />

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich<br />

Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch <strong>und</strong> Betriebskosten sind Vertragsinhalt. Sie<br />

Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der<br />

dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.<br />

Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten <strong>und</strong><br />

sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.<br />

III. Preis <strong>und</strong> Zahlung<br />

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Ver-<br />

VII. Mängelrüge <strong>und</strong> Haftung für Mängel<br />

sendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen<br />

Für Mängel haftet der Verkäufer wie folgt:<br />

sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss<br />

1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit<br />

erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Stei-<br />

<strong>und</strong> zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von<br />

gerungen von Lohn- <strong>und</strong> Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung<br />

§ 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder-<br />

des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte<br />

vermögen, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein<br />

Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – geb<strong>und</strong>en. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer<br />

<strong>Handel</strong>sgeschäft, so gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 14 Tagen<br />

durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.<br />

durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen sind.<br />

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung <strong>und</strong> Erhalt<br />

2. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich, nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Ver-<br />

der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten.<br />

käufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang<br />

Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht<br />

liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder<br />

berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer<br />

mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich be-<br />

Lieferungen nicht im Rückstand befi ndet.<br />

einträchtigt herausstellen. Bei einem Verbrauchergeschäft liegt das Wahlrecht beim Käufer, es<br />

3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige <strong>und</strong> ordnungsgemäß<br />

sei denn, der Verkäufer wird durch die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung mit Kosten<br />

versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel <strong>und</strong> Schecks erfolgen vorbe-<br />

belastet, die sich bei einer anderen Wahl nicht ergeben hätten, sofern dies ohne Nachteil für<br />

haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer<br />

den Käufer bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Bei Austausch der gesamten<br />

über den Gegenwert verfügen kann.<br />

Kaufsache im Wege der Nacherfüllung hat der Verkäufer für die zurückgenommene Sache ge-<br />

4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten<br />

gen den Käufer einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungs-<br />

Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käuentschädigung<br />

richtet sich nach den durchschnittlichen Mietkosten für die Sache, die in dem<br />

fer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine<br />

Zeitraum der Nutzung angefallen wären.<br />

Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückge-<br />

3. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen<br />

halten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.<br />

vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, bei einem Verbrauchergeschäft in<br />

5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-<br />

24 Monaten. Bei gebrauchten Waren verjähren die Mängelansprüche von Verbrauchern in 12<br />

vollmacht vorweisen.<br />

Monaten ab Gefahrübergang. In allen anderen Fällen stehen dem Käufer Mängelansprüche nur<br />

dann zu, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.<br />

IV. Lieferfristen <strong>und</strong> Verzug<br />

4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden<br />

1. Lieferfristen <strong>und</strong> -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer aus- sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung<br />

drücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind <strong>und</strong> /oder<br />

jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmi- vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen -<br />

gungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<br />

, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,<br />

2. Richtige <strong>und</strong> rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.<br />

mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugr<strong>und</strong>, chemische, elektronische oder elektrische<br />

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeits- Einfl üsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.<br />

kämpfe, insbesondere Streiks <strong>und</strong> Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hin-<br />

dernisse, welche außerhalb des Einfl ussbereichs des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen<br />

liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes<br />

von Einfl uss sind.<br />

4. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer<br />

ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn<br />

die Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (z. B. Zahlungsverzug).<br />

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspfl ichten des Käufers voraus.<br />

3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht verpfänden<br />

noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpfl ichtet, den Verkäufer bei Pfändungen<br />

oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer<br />

Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem<br />

Verkäufer die gerichtlichen <strong>und</strong> außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu<br />

erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpfl ichtet.<br />

4. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Ge-<br />

schäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in<br />

Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung<br />

gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, <strong>und</strong> zwar unabhängig davon,<br />

ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung<br />

dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des<br />

Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpfl ichtet<br />

sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpfl<br />

ichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen,<br />

dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen <strong>und</strong> deren Schuldner bekannt gibt, alle<br />

zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt <strong>und</strong> den<br />

Schuldner die Abtretung mitteilt.<br />

5. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der<br />

Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.<br />

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer<br />

zur Rücknahme der Ware nach Mahnung <strong>und</strong> Rücktrittserklärung berechtigt <strong>und</strong> der Käufer zur<br />

Herausgabe verpfl ichtet.<br />

5. Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer für die notwendigen Arbeiten eine<br />

angemessene Frist zu setzen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit<br />

<strong>und</strong> zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen<br />

ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer<br />

das Recht, den Mangel selbst durch Dritte beseitigen zu lassen <strong>und</strong> vom Verkäufer Ersatz der<br />

notwendigen Kosten zu verlangen.<br />

6. Für Ersatzstücke <strong>und</strong> Ausbesserungen verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten. Die<br />

Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nach-<br />

6. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung Schaden erwächst, so ist der Verkäufer aus den besserungsarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verlängert.<br />

gesetzlichen Bestimmungen haftbar.<br />

7. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des<br />

7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die<br />

Lieferungen hat der Verkäufer – ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden – daraus entstandenen Folgen aufgehoben.<br />

nicht einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Verkäufer <strong>und</strong> Käufer nach 8. Schlägt eine vom Verkäufer zu erfüllende Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer<br />

Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall ist der Verkäufer verpfl ichtet, den Käufer schadlos Versuche fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder entsprechende<br />

zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Für die Nacherfüllung sind dem Verkäufer<br />

vollständig durchsetzen kann.<br />

unter Berücksichtigung der Belastung für den Käufer <strong>und</strong> der Kompliziertheit des Mangels in<br />

8. Der Verkäufer kann neben der gesetzlichen Frist des § 286 Abs. 3 BGB <strong>und</strong> der Mahnung den der Regel zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.<br />

Käufer auch abweichend von der Frist nach Ziffer III.2. durch ein anderes nach dem Kalender 9. Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt VIII.<br />

bestimmbares Zahlungsziel im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB in Verzug setzen.<br />

VIII. Haftungsbegrenzung - Schadensersatz<br />

V. Gefahrenübergang <strong>und</strong> Transport<br />

1. Die Haftung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist<br />

1. Versandweg <strong>und</strong> -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers über- jedoch – gleichgültig aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong> – ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentlassen.liche<br />

Pfl ichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies<br />

2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts gilt nicht, soweit Schäden an Leben, Körper oder Ges<strong>und</strong>heit entstanden sind oder zugunsten<br />

oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht im Falle des Versendungskaufes die Gefahr des Verkäufers eine Haftpfl ichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall tritt der Verkäufer<br />

mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem seinen Anspruch gegenüber der Versicherung an den Käufer ab.<br />

Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den 2. Die vom Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machenden Ansprüche verjähren nach<br />

Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische<br />

Leistungen übernommen hat. Die Ware wird auf Wunsch <strong>und</strong> Kosten des Käufers versichert. Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, besteht jedoch<br />

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, sofern der Verkäufer schriftlich einen Anspruch des<br />

Gefahr vom Tage des Angebots der Übergabe an auf den Käufer über. Jedoch ist der Verkäufer Käufers als unbegründet zurückgewiesen hat.<br />

verpfl ichtet, auf Wunsch <strong>und</strong> Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser<br />

verlangt.<br />

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />

4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer<br />

1. Erfüllungsort <strong>und</strong> ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung <strong>und</strong> Zahlungen sowie für sämt-<br />

unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge <strong>und</strong> Haftung für Mängel) entgegenzuliche<br />

zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist bei Verbrauchergeschäften der<br />

nehmen.<br />

Wohnsitz des Käufers, sonst der Hauptsitz des Verkäufers.<br />

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Käufer zumutbar.<br />

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<br />

VI. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen<br />

X. Teilunwirksamkeit<br />

aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer vor.<br />

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.<br />

An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der<br />

ursprünglichen Bestimmung rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

privaten K<strong>und</strong>en getrennt werden<br />

müssen.<br />

Wir empfehlen allen Mitgliedern,<br />

die AGB - sofern Sie die<br />

vom Verband 2003 oder später<br />

empfohlenen verwenden -<br />

auszutauschen.<br />

Die Landmaschinen-AGB sind<br />

wieder neu zu fassen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!