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kommunalinfo24 3/2015

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Urbane Gestaltung<br />

TRIMAX ® Bohlen<br />

Stegsanierung am Alpsee in Immenstadt<br />

Am schönen Alpsee in Immenstadt war es an der Zeit, den alten Stegbelag zu erneuern, da mit<br />

dem maroden Holzbelag bereits eine Gefährdung der Sicherheit befürchtet wurde. Eingesetzt<br />

werden sollte ein langlebiger, strapazierfähiger und pflegeleichter Bohlenbelag. Nach ausführlicher<br />

Klärung der technischen und mechanischen Anforderungen, entschied sich der Auftraggeber, die<br />

Stadt Immenstadt, für das TRIMAX ® Kunststoff Baumaterial.<br />

Das langlebige und bauaufsichtlich<br />

zugelassene TRIMAX ® Kunststoff<br />

Baumaterial sollte für den Belag<br />

und die Unterkonstruktion anstelle<br />

von Holz eingesetzt werden. Dieses<br />

gewährleistet über Jahre eine gute<br />

Rutschfestigkeit gegenüber Holz und<br />

bedarf keinerlei Pflege wie z.B. streichen<br />

oder ölen. Hier handelt es sich<br />

um insgesamt ca. 350m2 belegte Fläche,<br />

die durch TRIMAX ® -Bohlen der<br />

Abmessung 5 x 30 cm, geriffelt in rotbraun<br />

sowie der 5 x 10 cm Bohle in<br />

grau als Unterlattung erneuert wurde.<br />

Der 90 m lange und 2,2 m breite<br />

Erlebnissteg wird durch drei unterschiedlich<br />

große Plattformen optisch<br />

aufgelockert.<br />

Die TRIMAX ® Kunststoff-Profile sind<br />

wartungsfrei, da Sie bei Bedarf einfach<br />

mit dem Hochdruckreiniger gereinigt<br />

werden können. Es nimmt<br />

grundsätzlich kein Wasser auf, ist<br />

barfußfreundlich da es weder splittert<br />

oder reißt und einfach bearbeitbar<br />

wie Holz durch z. B. Sägen, Bohren,<br />

Fräsen, Verschrauben.<br />

Auch aus ökologischer Sicht hat TRI-<br />

MAX ® entschiedene Vorteile. Das<br />

Kunststoff Baumaterial ist ungiftig für<br />

Flora und Fauna und zu 100% recyclebar,<br />

da der Hersteller, die TEPRO<br />

Kunststoff-Recycling GmbH & Co. KG,<br />

aus Bad Bodenteich, Rücknahme und<br />

Wiederverwertung garantieren.<br />

Fazit: Ein gelungenes Bauwerk, das<br />

sich optisch sehr harmonisch in das<br />

Landschaftsbild einfügt. Hier kann<br />

man sehen, dass Kunststoff und Natur<br />

sich nicht ausschließen.<br />

→ www.tepro.de<br />

TRIMAX ® ist der deutschlandweit<br />

einzige bauaufsichtlich zugelassene,<br />

sortenreine, glasfaser-verstärkte Recyclingkunststoff.<br />

Es hat die Rutschfestigkeitsklasse<br />

von R 11 und ist somit<br />

für Stege, Brücken und Terrassen/<br />

Balkone bestens geeignet. TRIMAX ®<br />

-Profile sind rutschfest, wasserabweisend,<br />

frostsicher, resistent gegenüber<br />

Insekten-, Pilz- und Bohrmuschelbefall<br />

und verrottungsfest. Der Hersteller<br />

verweist auf die 30 jährige Garantie<br />

gegen Durchrottung des Materials,<br />

da es kein Holz enthält.<br />

erwirtschaft bangt um Gewässerqualität<br />

in einer Anhörung über den von der<br />

Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf<br />

zu Fracking-Technologien.<br />

„Fracking bedroht die Wasserqualität“,<br />

erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin<br />

der AöW. „Die öffentliche<br />

Wasserwirtschaft hat mit dem Bau<br />

von Kläranlagen und mit immer besseren<br />

technischen Verfahren wesentlich<br />

dazu beigetragen, die Gewässerqualität<br />

zu verbessern. Fracking droht<br />

das zunichte zu machen.“<br />

Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

sind die Mitgliedsstaaten<br />

dazu verpflichtet, dafür zu<br />

sorgen, dass sich der Zustand der<br />

Gewässer nicht verschlechtert. „Wenn<br />

nun zugelassen werden soll, dass<br />

mit Chemiecocktails beim Fracking<br />

im Untergrund gebohrt werden darf,<br />

wird dieses Verschlechterungsverbot<br />

unterlaufen, weil dadurch die Gewässerqualität<br />

gefährdet wird“, betont<br />

Hecht.<br />

Die AöW begrüßt in einem öffentlichen<br />

Schreiben an die Bundestagsabgeordneten,<br />

dass nach dem Gesetzentwurf<br />

zwar Wasserschutzgebiete,<br />

Talsperren und Seen vor Fracking<br />

geschützt werden sollen, der Schutz<br />

jedoch nicht ausreiche. Sie fordert<br />

weitergehende Maßnahmen für den<br />

Schutz der Wasserversorgung und<br />

der Wasserressourcen.<br />

Auch hält die AöW eine von der Bundesregierung<br />

vorgesehene Expertenkommission,<br />

die die Risiken von<br />

Frackingvorhaben bewerten bzw.<br />

eine Unbedenklichkeitsempfehlung<br />

abgeben soll, für überflüssig. Die<br />

AöW betont in dem Schreiben an die<br />

Bundestagsabgeordneten: „Expertenkommissionen<br />

sind in der Vorbereitung<br />

von Gesetzen sinnvoll. Die<br />

Entscheidung über die Zulassung von<br />

Fracking muss jedoch der Gesetzgeber<br />

selbst treffen.“ Denn Behörden<br />

müssen in die Lage versetzt werden,<br />

Entscheidungen vor Ort treffen zu<br />

können.<br />

→ www.aoew.de<br />

<strong>kommunalinfo24</strong> - Das Magazin | 3/<strong>2015</strong> |<br />

www.<strong>kommunalinfo24</strong>.de<br />

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