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kommunalinfo24 3/2015

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Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen<br />

bei der öffentlichen Hand<br />

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Leiharbeit und Werkverträge stärker regulieren.<br />

Schon vor Monaten hatte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf „noch vor der Sommerpause“<br />

angekündigt. Inzwischen hört man aus Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion, dass der<br />

Entwurf eines „Gesetzes gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen“ wohl erst<br />

im Herbst zur Diskussion gestellt werden soll.<br />

vor Ort<br />

Protest gegen eine neuerliche Regulierung<br />

des gerade erst novellierten<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />

(AüG) kommt dabei nicht nur aus<br />

der Wirtschaft oder vom Koalitionspartner<br />

Union, sondern auch aus<br />

den eigenen Reihen. Dabei ist Leiharbeit<br />

im großen Stil auch innerhalb<br />

des öffentlichen Dienstes anzutreffen.<br />

Allein für die Bundesministerien<br />

und Bundesämter gibt die Bundesregierung<br />

die Zahl der eingesetzten<br />

LeiharbeitnehmerInnen mit 2.092<br />

für das Jahr 2012 an.<br />

Bei der Leiharbeit ist die öffentliche<br />

Hand auch als „Entleiher“ tätig.<br />

Insbesondere bei Auslagerungen<br />

werden die in einer Einrichtung<br />

beschäftigten an den neuen Träger<br />

mittels „Gestellung“ zur Arbeitsleistung<br />

überlassen. Die Betroffenen<br />

bleiben formal in ihrem bisherigen<br />

Arbeitsverhältnis, der neue Träger<br />

erstattet ihrem Arbeitgeber die Personalkosten.<br />

Nachdem das Landesarbeitsgericht<br />

Baden-Württemberg Gestellungen<br />

wegen ihrer Dauerhaftigkeit als unzulässige<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

eingestuft hat, forderte der Bundesrat<br />

auf Initiative der rot-grün<br />

regierten Länder Rheinland-Pfalz,<br />

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-<br />

Holstein im Herbst letzten Jahres<br />

die Bundesregierung auf, öffentlichrechtliche<br />

Gebietskörperschaften<br />

hinsichtlich der Gestellung und Abordnung<br />

vom Anwendungsbereich<br />

des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />

auszunehmen. Begründet<br />

wird der Vorschlag damit, dass die<br />

bisherigen Arbeitsbedingungen weitergelten<br />

und die üblichen Risiken<br />

der Arbeitnehmerüberlassung – von<br />

hoher Arbeitsplatzunsicherheit bis<br />

zu ständig wechselnden Einsatzorten<br />

– nicht gegeben seien. Auch sei<br />

die Zuverlässigkeit des Verleihers<br />

bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern<br />

nicht ernsthaft in Zweifel zu<br />

ziehen.<br />

Inwiefern sich die öffentliche Hand<br />

bei massivem Kürzungsdruck noch<br />

zuverlässig verhält, zeigt das Beispiel<br />

der „Ein Euro-Jobs“ für BezieherInnen<br />

von Arbeitslosengeld II.<br />

Obwohl sie nach dem zweiten Sozialgesetzbuch<br />

nur „zusätzliche“ Aufgaben<br />

erfüllen dürfen, um keine regulären<br />

Beschäftigungsverhältnisse<br />

zu verdrängen, zeichnet die Praxis<br />

ein anderes Bild. Dies geht bis hin<br />

zu Streikbrechereinsätzen während<br />

Tarifrunden des öffentlichen Dienstes.<br />

Ein aktuelles Beispiel für Missbrauch<br />

von Leiharbeit im öffentlichen Sektor<br />

sehen Gewerkschafter vor allem<br />

bei der Deutschen Post AG, die<br />

immer noch zu mehr als 20 % dem<br />

Bund gehört.<br />

In den 33 Paketzentren der Post AG<br />

sollen 900 Leiharbeiter beschäftigt<br />

sein, die – so berichtete der Spiegel<br />

Ende Mai – nach Angaben des Unternehmens<br />

auch während des Streiks<br />

eingesetzt werden dürfen. Der Gewerkschaft<br />

zufolge schließt die Post<br />

erstens Werkverträge ab, damit ihre<br />

Leiharbeiter im Falle eines Streiks<br />

beim Konzern nicht das sogenannte<br />

Leistungsverweigerungsrecht in<br />

Anspruch nehmen können, das im<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

verankert ist. Dieses besagt nämlich<br />

unmissverständlich, dass Leiharbeiter<br />

nicht verpflichtet sind, als<br />

Streikbrecher im unmittelbar vom<br />

Arbeitskampf betroffenen Betrieb<br />

tätig zu sein.<br />

Zweitens soll der Konzern laut Ver.di<br />

die Verträge teils an Tochterfirmen<br />

übertragen haben, um somit doppelt<br />

abgesichert zu sein. Bestreikt<br />

wird offiziell nämlich die Deutsche<br />

Post AG – und nicht ihre zahlreichen<br />

Gesellschaften.<br />

Ein konkretes Beispiel liefert der<br />

Spiegel auch: Aus einem Vertrag<br />

zwischen der Deutschen Post und<br />

ihrer Tochterfirma DHL Sorting Center<br />

GmbH geht demnach hervor,<br />

dass “zur Erfüllung der vereinbarungsgegenständlichen<br />

Leistungen<br />

ganz oder teilweise Subunternehmer”<br />

eingesetzt werden können.<br />

Diese wiederum können Leiharbeiter<br />

beschäftigen. Der Clou aus<br />

Sicht der Post: Sie selbst setzt offiziell<br />

keine Arbeitnehmer ein, um<br />

die Warnstreiks aufzufangen. “Der<br />

Konzern bedient sich der Unschärfe<br />

mancher Werkverträge”, sagt der<br />

Stuttgarter Arbeitsrechtler Sebastian<br />

Frahm. “Diese sind so offen formuliert,<br />

dass die Deutsche Post und ihre<br />

Töchter sehr frei sind bei der Auswahl<br />

ihres Personals.” Wenn man sich den<br />

Trickreichtum des Bonner Konzerns<br />

anschaut, ahnt man vielleicht warum<br />

Frau Nahles eine ganze Branche unter<br />

Generalverdacht stellt. <br />

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<strong>kommunalinfo24</strong> - Das Magazin | 3/<strong>2015</strong> |<br />

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