kommunalinfo24 3/2015
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Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen<br />
bei der öffentlichen Hand<br />
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Leiharbeit und Werkverträge stärker regulieren.<br />
Schon vor Monaten hatte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf „noch vor der Sommerpause“<br />
angekündigt. Inzwischen hört man aus Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion, dass der<br />
Entwurf eines „Gesetzes gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen“ wohl erst<br />
im Herbst zur Diskussion gestellt werden soll.<br />
vor Ort<br />
Protest gegen eine neuerliche Regulierung<br />
des gerade erst novellierten<br />
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />
(AüG) kommt dabei nicht nur aus<br />
der Wirtschaft oder vom Koalitionspartner<br />
Union, sondern auch aus<br />
den eigenen Reihen. Dabei ist Leiharbeit<br />
im großen Stil auch innerhalb<br />
des öffentlichen Dienstes anzutreffen.<br />
Allein für die Bundesministerien<br />
und Bundesämter gibt die Bundesregierung<br />
die Zahl der eingesetzten<br />
LeiharbeitnehmerInnen mit 2.092<br />
für das Jahr 2012 an.<br />
Bei der Leiharbeit ist die öffentliche<br />
Hand auch als „Entleiher“ tätig.<br />
Insbesondere bei Auslagerungen<br />
werden die in einer Einrichtung<br />
beschäftigten an den neuen Träger<br />
mittels „Gestellung“ zur Arbeitsleistung<br />
überlassen. Die Betroffenen<br />
bleiben formal in ihrem bisherigen<br />
Arbeitsverhältnis, der neue Träger<br />
erstattet ihrem Arbeitgeber die Personalkosten.<br />
Nachdem das Landesarbeitsgericht<br />
Baden-Württemberg Gestellungen<br />
wegen ihrer Dauerhaftigkeit als unzulässige<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
eingestuft hat, forderte der Bundesrat<br />
auf Initiative der rot-grün<br />
regierten Länder Rheinland-Pfalz,<br />
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-<br />
Holstein im Herbst letzten Jahres<br />
die Bundesregierung auf, öffentlichrechtliche<br />
Gebietskörperschaften<br />
hinsichtlich der Gestellung und Abordnung<br />
vom Anwendungsbereich<br />
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />
auszunehmen. Begründet<br />
wird der Vorschlag damit, dass die<br />
bisherigen Arbeitsbedingungen weitergelten<br />
und die üblichen Risiken<br />
der Arbeitnehmerüberlassung – von<br />
hoher Arbeitsplatzunsicherheit bis<br />
zu ständig wechselnden Einsatzorten<br />
– nicht gegeben seien. Auch sei<br />
die Zuverlässigkeit des Verleihers<br />
bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern<br />
nicht ernsthaft in Zweifel zu<br />
ziehen.<br />
Inwiefern sich die öffentliche Hand<br />
bei massivem Kürzungsdruck noch<br />
zuverlässig verhält, zeigt das Beispiel<br />
der „Ein Euro-Jobs“ für BezieherInnen<br />
von Arbeitslosengeld II.<br />
Obwohl sie nach dem zweiten Sozialgesetzbuch<br />
nur „zusätzliche“ Aufgaben<br />
erfüllen dürfen, um keine regulären<br />
Beschäftigungsverhältnisse<br />
zu verdrängen, zeichnet die Praxis<br />
ein anderes Bild. Dies geht bis hin<br />
zu Streikbrechereinsätzen während<br />
Tarifrunden des öffentlichen Dienstes.<br />
Ein aktuelles Beispiel für Missbrauch<br />
von Leiharbeit im öffentlichen Sektor<br />
sehen Gewerkschafter vor allem<br />
bei der Deutschen Post AG, die<br />
immer noch zu mehr als 20 % dem<br />
Bund gehört.<br />
In den 33 Paketzentren der Post AG<br />
sollen 900 Leiharbeiter beschäftigt<br />
sein, die – so berichtete der Spiegel<br />
Ende Mai – nach Angaben des Unternehmens<br />
auch während des Streiks<br />
eingesetzt werden dürfen. Der Gewerkschaft<br />
zufolge schließt die Post<br />
erstens Werkverträge ab, damit ihre<br />
Leiharbeiter im Falle eines Streiks<br />
beim Konzern nicht das sogenannte<br />
Leistungsverweigerungsrecht in<br />
Anspruch nehmen können, das im<br />
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
verankert ist. Dieses besagt nämlich<br />
unmissverständlich, dass Leiharbeiter<br />
nicht verpflichtet sind, als<br />
Streikbrecher im unmittelbar vom<br />
Arbeitskampf betroffenen Betrieb<br />
tätig zu sein.<br />
Zweitens soll der Konzern laut Ver.di<br />
die Verträge teils an Tochterfirmen<br />
übertragen haben, um somit doppelt<br />
abgesichert zu sein. Bestreikt<br />
wird offiziell nämlich die Deutsche<br />
Post AG – und nicht ihre zahlreichen<br />
Gesellschaften.<br />
Ein konkretes Beispiel liefert der<br />
Spiegel auch: Aus einem Vertrag<br />
zwischen der Deutschen Post und<br />
ihrer Tochterfirma DHL Sorting Center<br />
GmbH geht demnach hervor,<br />
dass “zur Erfüllung der vereinbarungsgegenständlichen<br />
Leistungen<br />
ganz oder teilweise Subunternehmer”<br />
eingesetzt werden können.<br />
Diese wiederum können Leiharbeiter<br />
beschäftigen. Der Clou aus<br />
Sicht der Post: Sie selbst setzt offiziell<br />
keine Arbeitnehmer ein, um<br />
die Warnstreiks aufzufangen. “Der<br />
Konzern bedient sich der Unschärfe<br />
mancher Werkverträge”, sagt der<br />
Stuttgarter Arbeitsrechtler Sebastian<br />
Frahm. “Diese sind so offen formuliert,<br />
dass die Deutsche Post und ihre<br />
Töchter sehr frei sind bei der Auswahl<br />
ihres Personals.” Wenn man sich den<br />
Trickreichtum des Bonner Konzerns<br />
anschaut, ahnt man vielleicht warum<br />
Frau Nahles eine ganze Branche unter<br />
Generalverdacht stellt. <br />
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