Volksschule
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Lehrplan der <strong>Volksschule</strong>, Siebenter Teil, Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände der<br />
Grundschule und der Volksschuloberstufe, Grundschule - Bildnerische Erziehung, Stand: Juni 2003<br />
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE:<br />
Die individuellen bildnerischen Äußerungen des Schülers sind anzuerkennen. Die gesamte unterrichtliche<br />
Tätigkeit in der Bildnerischen Erziehung soll von einer positiven Erwartungshaltung getragen<br />
sein. Wertungen des Lehrers sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.<br />
Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation des<br />
Schülers und seine unmittelbare soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Fantastisches und Utopisches.<br />
Dabei sollen der Zusammenhang und die Wechselwirkung von praktischen bildnerischen<br />
Lösungen und der Alltagsbewältigung bewusst gemacht werden.<br />
Wo immer es in der Bildnerischen Erziehung möglich ist, sollen kooperatives Tun und Verhalten<br />
erlebt werden (Stärkung des Anpassungs-/Durchsetzungsvermögens durch gemeinsames Planen,<br />
Entwerfen und Durchführen; Toleranz; konstruktive Kritik; Bereitschaft, zu helfen und sich helfen<br />
zu lassen).<br />
Jede didaktische Entscheidung in der Bildnerischen Erziehung soll sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten<br />
orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit des Schülers am<br />
wirksamsten gefördert werden kann (zB Förderung der Erlebnistiefe, der Ausdrucksfähigkeit, der<br />
Selbstständigkeit; der visumotorischen Koordination).<br />
Die Bildnerische Erziehung soll einzelne Lebensbereiche in größeren Sinnzusammenhängen erschließen<br />
und einsichtig machen. So, wie die einzelnen Bereiche des Faches selbst nicht scharf voneinander<br />
abgegrenzt zu denken sind, so erfordern auch viele Projekte ein bereichs- und fächerübergreifendes<br />
Vorgehen (zB Spiele, Aktionen, Dokumentationen).<br />
Ebenso soll auch die zeitliche Begrenzung von Einzelaufgaben und Projekten flexibel gehandhabt,<br />
auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt und nicht in jedem Fall dem Stundentakt angepasst<br />
werden (allenfalls Blockung bei Einhaltung der Gesamtstundenzahl).<br />
Die praktische Tätigkeit soll auf allen Stufen dominieren. Der bewusste Einsatz der Gestaltungsmittel<br />
ist mit zunehmendem Reifegrad des Schülers allmählich zu steigern, ebenso der reflektorische<br />
Anteil, wobei fachliche Begriffe einzuführen sind.<br />
Der Schüler soll durch lustbetonte Verstärkung und durch realen Lebensbezug der Lerninhalte aktiviert<br />
werden. Der Unterrichtsertrag wird durch Reflexion gesteigert und durch Ausstellungen,<br />
Atelier-, Galerie- und Museumsbesuche, Dokumentationen, Protokolle und Auswertung von Lehrausgängen<br />
zusätzlich gesichert.<br />
Die Reihenfolge der fünf Teilbereiche stellt keine Rangordnung dar, sie sind als gleichwertig anzusehen.<br />
Die Gliederung des Lehrstoffes der Bereiche Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum liegt folgender<br />
Aufbau zu Grunde:<br />
– freies, spontanes Gestalten;<br />
– Erweiterung des kindlichen Bestandes an Ausdrucksformen;<br />
– bildnerische Mitteilungen und Formung von Inhalten;<br />
– Erprobung und Anwendung von Werkmitteln und Techniken;<br />
– reflektorische Auseinandersetzung mit bildnerischen Aktivitäten und Produkten und schließlich<br />
– Handlungsfähigkeit des Schülers durch Anwendung des Gelernten.<br />
201