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Volksschule

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Lehrplan der <strong>Volksschule</strong>, Siebenter Teil, Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände der<br />

Grundschule und der Volksschuloberstufe, Grundschule - Bildnerische Erziehung, Stand: Juni 2003<br />

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE:<br />

Die individuellen bildnerischen Äußerungen des Schülers sind anzuerkennen. Die gesamte unterrichtliche<br />

Tätigkeit in der Bildnerischen Erziehung soll von einer positiven Erwartungshaltung getragen<br />

sein. Wertungen des Lehrers sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.<br />

Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation des<br />

Schülers und seine unmittelbare soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Fantastisches und Utopisches.<br />

Dabei sollen der Zusammenhang und die Wechselwirkung von praktischen bildnerischen<br />

Lösungen und der Alltagsbewältigung bewusst gemacht werden.<br />

Wo immer es in der Bildnerischen Erziehung möglich ist, sollen kooperatives Tun und Verhalten<br />

erlebt werden (Stärkung des Anpassungs-/Durchsetzungsvermögens durch gemeinsames Planen,<br />

Entwerfen und Durchführen; Toleranz; konstruktive Kritik; Bereitschaft, zu helfen und sich helfen<br />

zu lassen).<br />

Jede didaktische Entscheidung in der Bildnerischen Erziehung soll sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten<br />

orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit des Schülers am<br />

wirksamsten gefördert werden kann (zB Förderung der Erlebnistiefe, der Ausdrucksfähigkeit, der<br />

Selbstständigkeit; der visumotorischen Koordination).<br />

Die Bildnerische Erziehung soll einzelne Lebensbereiche in größeren Sinnzusammenhängen erschließen<br />

und einsichtig machen. So, wie die einzelnen Bereiche des Faches selbst nicht scharf voneinander<br />

abgegrenzt zu denken sind, so erfordern auch viele Projekte ein bereichs- und fächerübergreifendes<br />

Vorgehen (zB Spiele, Aktionen, Dokumentationen).<br />

Ebenso soll auch die zeitliche Begrenzung von Einzelaufgaben und Projekten flexibel gehandhabt,<br />

auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt und nicht in jedem Fall dem Stundentakt angepasst<br />

werden (allenfalls Blockung bei Einhaltung der Gesamtstundenzahl).<br />

Die praktische Tätigkeit soll auf allen Stufen dominieren. Der bewusste Einsatz der Gestaltungsmittel<br />

ist mit zunehmendem Reifegrad des Schülers allmählich zu steigern, ebenso der reflektorische<br />

Anteil, wobei fachliche Begriffe einzuführen sind.<br />

Der Schüler soll durch lustbetonte Verstärkung und durch realen Lebensbezug der Lerninhalte aktiviert<br />

werden. Der Unterrichtsertrag wird durch Reflexion gesteigert und durch Ausstellungen,<br />

Atelier-, Galerie- und Museumsbesuche, Dokumentationen, Protokolle und Auswertung von Lehrausgängen<br />

zusätzlich gesichert.<br />

Die Reihenfolge der fünf Teilbereiche stellt keine Rangordnung dar, sie sind als gleichwertig anzusehen.<br />

Die Gliederung des Lehrstoffes der Bereiche Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum liegt folgender<br />

Aufbau zu Grunde:<br />

– freies, spontanes Gestalten;<br />

– Erweiterung des kindlichen Bestandes an Ausdrucksformen;<br />

– bildnerische Mitteilungen und Formung von Inhalten;<br />

– Erprobung und Anwendung von Werkmitteln und Techniken;<br />

– reflektorische Auseinandersetzung mit bildnerischen Aktivitäten und Produkten und schließlich<br />

– Handlungsfähigkeit des Schülers durch Anwendung des Gelernten.<br />

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