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Der Architekt Ferdinand Keilmann im Systemwandel des 20. Jahrh

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DIE ARCHITEKTURVORSTELLUNGEN DER NATIONALSOZIALISTEN 25<br />

Jahres 1932 hatten sich die ersten Absetzungstendenzen einzelner berufsständischer<br />

Verbände aus dem Zusammenschluß gezeigt. 70 <strong>Der</strong> Kampfbund<br />

akzeptierte die von der NSDAP-Führung verordnete Stillhaltefrist bis zur<br />

Reichstagswahl vom 3. März 1933 mit der festen Erwartung, in Anschluß<br />

an die nationalsozialistische Machtübernahme die in den Jahren zuvor entwickelten<br />

Leitbilder für architektonische Gestaltung in der Form <strong>des</strong> He<strong>im</strong>atschutz<br />

endlich durchsetzen zu können. 71 Jedoch verweigerte Hitler ihnen<br />

schließlich diese Möglichkeit. Die Einsetzung von Joseph Goebbels als<br />

„Reichsminister für Propaganda und Volksaufklärung“, ein Posten, auf den<br />

auch Rosenberg spekuliert hatte, sowie die Ernennung Bernhard Rusts zum<br />

„Reichsminister für Wissenschaft und Erziehung“ wurde von vielen als Absage<br />

an die reaktionären Tendenzen der „Kampfzeit“ angesehen. 72 <strong>Der</strong><br />

Streit zwischen Goebbels und Rosenberg über die Zuständigkeit der Formulierung<br />

der Ziele nationalsozialistischer Kulturpolitik eskalierte <strong>im</strong><br />

Sommer 1933 und wurde schließlich von Hitler beendet, der auf einem<br />

Künstlerempfang am Abend <strong>des</strong> Ermächtigungsgesetzes 73 äußerte, daß „der<br />

echte Künstler (...) von selbst zu uns [kommt], weil wir ihn aufbauen.“ 74<br />

Das zunächst entscheidende Element, unerwünschte <strong>Architekt</strong>en aus den<br />

Bauverwaltungen zu vertreiben, war zunächst das „Gesetz zur Wiederherstellung<br />

<strong>des</strong> Berufsbeamtentums“ vom April 1933. In Folge dieses Gesetzes<br />

wurden <strong>Architekt</strong>en aus ihren Ämtern entlassen 75 , wenn sie zum Beispiel zu<br />

den „rassisch Minderwertigen“ gehörten, politisch nicht konsensfähig waren<br />

oder sich die Entwürfe nicht mit den kulturpolitischen Vorstellungen<br />

der Nationalsozialisten deckten. Neben den Mitarbeitern <strong>des</strong> „Bauhaus“ gehörten<br />

beispielsweise Richard Döcker, Hans Poelzig, Hans Scharoun oder<br />

Bruno Taut zu den Betroffenen; gleiches traf auf Personen in öffentlichen<br />

Verwaltungen zu, die diese <strong>Architekt</strong>en unterstützt und gefördert hatten,<br />

wie die Oberbürgermeister von Köln, Frankfurt am Main und Dessau, Konrad<br />

Adenauer, Ludwig Landmann und Fritz Hesse.<br />

70<br />

Teut 1967, S. 66.<br />

71<br />

Ebd. <strong>Der</strong> Begriff <strong>des</strong> He<strong>im</strong>atschutzes besagt, daß die architektonische Gestaltung eines<br />

Gebäu<strong>des</strong> auf die historischen regionalen Baustile und Materialien Rücksicht nehmen<br />

soll, so daß sich Neubauten harmonisch in ein bestehen<strong>des</strong> Landschafts- oder Stadtbild<br />

einfügen. Dabei ist höchstens eine stilistische Vereinfachung der Fassadengestaltung<br />

erlaubt, die eine preiswertere Bauausführung erlaubt und die <strong>Architekt</strong>ur besser zum<br />

Ausdruck kommen läßt.<br />

72<br />

Teut 1967, S. 66.<br />

73<br />

Das Ermächtigungsgesetz wurde am 23. März 1933 erlassen. Die vorausgegangene Abst<strong>im</strong>mung<br />

fand schon nicht mehr unter demokratischen Verhältnissen statt, da zahlreiche<br />

Gegner der Nationalsozialisten bereits verhaftet waren. Die St<strong>im</strong>men der Sozialdemokraten<br />

reichten zur Ablehnung nicht mehr aus. Mit Hilfe dieses Gesetzes erhielten die<br />

Nazis die Möglichkeit, sämtliche staatliche Organe unter ihre Kontrolle zu bekommen.<br />

74<br />

Adolf Hitler, zitiert nach: Teut 1967, S. 66.<br />

75<br />

Im folgenden: Durth 1987: S. 117.

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