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Der Architekt Ferdinand Keilmann im Systemwandel des 20. Jahrh

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NACHKRIEGSZEIT 33<br />

Einheitlich waren die Kategorien, in die die Betroffenen eingestuft wurden:<br />

Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete. 107 Die<br />

Betroffenen wurden meist nach der Zustellung einer Klageschrift, zu der sie<br />

Stellung nehmen konnten, von deutschen Spruchkammern in 1. Instanz verurteilt.<br />

Gegen diese Entscheidung konnte Berufung bei der Berufungskammer<br />

eingelegt werden. Sühnemaßnahmen waren unter anderem: Internierung<br />

oder Gefängnis bis zu zehn Jahren, Vermögenseinziehung, Amtsverlust,<br />

Berufsverbot, Geldbußen oder Aberkennung <strong>des</strong> Wahlrechts. Da die Betroffenen<br />

nach der Anklage bis zu ihrer möglichen Entlastung mit einem Beschäftigungsverbot<br />

für höher qualifizierte Stellen belegt waren 108 , kam es<br />

<strong>im</strong> Lauf der Zeit zu massiver Kritik am Vorgehen der chronisch unterbesetzten<br />

Spruchkammern. Gerade die amerikanische Besatzungsmacht, die<br />

ihre harte Linie auf Druck der amerikanischen Öffentlichkeit durchsetzte<br />

ließ diese Kritik nicht gelten; die wirtschaftlichen Probleme, die sich aus<br />

der Bestrafung von möglichen Unschuldigen entwickelten, wurden gegenüber<br />

dem Interesse an Strafverfolgung zurückgestellt. Gleichzeitig war es<br />

der deutschen Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, warum der aus der<br />

deutschen Rechtstradition bestehende Grundsatz „In dubio pro reo“ an dieser<br />

Stelle nicht angewandt wurde und warum die Beschuldigten teilweise<br />

selbst die Beweise für ihre Unschuld erbringen mußten. 109 <strong>Der</strong> Versuch der<br />

Entnazifizierungsminister der Länder, zumin<strong>des</strong>t in Teilbereichen <strong>des</strong> Verfahrens<br />

eine Milderung zu erreichen, scheiterten meistens am amerikanischen<br />

Widerstand.<br />

Als zu Beginn <strong>des</strong> Jahres 1948 ein neuer US-Kongreß mit nun republikanischer<br />

Mehrheit gewählt wurde, veränderten sich auf einen Schlag die Voraussetzungen<br />

für Entnazifizierungsverfahren; mit Beginn <strong>des</strong> „Kalten Krieges“<br />

sollten die Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden, da<br />

nun alle Deutschen – auch die möglicherweise Belasteten – als Partner <strong>im</strong><br />

Kampf gegen den Kommunismus benötigt würden. 110 <strong>Der</strong> Druck auf die<br />

Spruchkammern, bis zum 31. März 1948 alle Verfahren beendet zu haben,<br />

stieß in der deutschen Bevölkerung auf massive Kritik; waren doch bisher,<br />

mit Ausnahme der in den Nürnberger Prozessen Verurteilten, fast nur<br />

107 Siehe Tabelle 3.<br />

108 Fürstenau, Justus: Entnazifizierung. Ein Kapitel deutscher Nachkriegspolitik, Neuwied<br />

1969, S. 40. Vollnhals druckt in seinem Buch über Entnazifizierung ein Plakat ab,<br />

auf dem der Spruch verzeichnet ist: „Müsst ihr am Hydrant euch quälen, Denkt, das<br />

kommt vom HITLER-wählen“; siehe Wasmund, Klaus: Politische Plakate aus dem Nachkriegsdeutschland.<br />

Zwischen Kapitulation und Staatsgründung. Frankfurt a.M. 1986, S.<br />

34, in: Vollnhals, Clemens: Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung<br />

in den vier Besatzungszonen 1945 – 1949, München 1991, S. 97.<br />

109 Ebd., S. 65.<br />

110 Fürstenau 1969, S. 95.

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