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BGA Jahresbericht Download als PDF

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ungskoalition und verschiedenen Bundesländernjedoch kaum erkennbar. Der <strong>BGA</strong> hat sichdaher auf die zentralen Maßnahmen fokussiert,die er <strong>als</strong> entscheidenden Maßstab dafür ansieht,ob die Politik Vereinfachungen auch tatsächlichund ernsthaft anstrebt.Durch zahlreiche Rechtsänderungen ist dasSteuer recht immer komplexer geworden. Aucheinzelfallbezogene Regelungen tragen hierzu immermehr bei. Das Steuerrecht wird damit auchfür Steuerrechtsexperten immer weniger durchschaubarund das Risiko aus den Folgen fehler -behafteter steuerlicher Entscheidungen immerhöher. Unternehmen müssen immer höherenVerwaltungsaufwand betreiben, um das Steueraufkommendes Staates sicher zu stellen. Belas -tend wirkt dies vor allem für die vielen kleinenund mittleren Unternehmen.Vereinfachung im UnternehmensteuerrechtBereits im Dezember 2011 hat die Bundesregierungein Zwölf-Punkte-Papier zur weiteren Modernisierungund Vereinfachung des Unternehmensteuerrechtsvorgelegt. Dazu haben die Spitzenverbändeder gewerblichen Wirtschaft unterBeteiligung des <strong>BGA</strong> Ende März 2012 gemeinsamStellungnahme genommen. Die Wirtschaftsverbändemachten darin deutlich, dass das neueModell bei der Gruppenbesteuerung ebenso wiedie vorgesehenen Maßnahmen im Reisekostenrechtdem Ziel der Vereinfachung gerecht werdenmüsste.Insbesondere darf es unter dem Deckmantel derModernisierung keine Verschärfungen geben. Siekritisierten, dass die Vorschläge der Koalition entgegendem Kabinettbeschluss vom 14. Dezember2011 keine Verkürzung der Aufbewahrungsfris -ten enthalten. Dabei könne gerade hiermit unabhängigvon der Unternehmensgröße ein deutlicherBeitrag zur Steuervereinfachung geleistetwerden. Der <strong>BGA</strong> fordert konkret in seinem Positionspapier,die Aufbewahrungsfristen wiederauf zumindest sechs Jahre zu verkürzen und zuvereinheitlichen. Diese Aufbewahrungsfrist galtbis Ende 1998, <strong>als</strong> diese durch das Steuerrechtsänderungsgesetz1998 auf zehn Jahre ausgeweitetwurde. Für die mittelständische Wirtschaft istdie Verkürzung eine zentrale Maßnahme zurEntbürokratisierung.Die Steuer- und Haushaltspolitischen Positionen von Regierungund Opposition vertraten auf dem Parlamentarischen Abend derAG Mittelstand: CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder und derstellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Hubertus Heil.Im September 2012 soll der Entwurf für ein Gesetzzur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerungvorgelegt werden. Mit diesemGesetz sollen das steuerliche Reisekostenrechtreformiert, der Verlustrücktrag ausgeweitetund die formellen Hürden der ertragsteuerlichenOrganschaft verringert werden.Der Verlustrück -trag soll von 511.500 Euro auf 1 Million Euro erhöhtwerden. Damit würde gerade ein wichtigesSignal für kleine und mittlere Unternehmen gesetztwerden. Eine Ausweitung des Verlustrück -trags verschafft den Unternehmen gerade inwirtschaftlich schwierigen Phasen mehr Liquidität.Die ertragsteuerliche Organschaft, die verbundenenUnternehmen steuerlich die Ergebniszusammenrechnungermöglicht, soll nach den Überlegungenim Sommer 2012 punktuell vereinfachtwerden. Insbesondere sollen die formellen Anforderungenabgeschwächt werden. Diese Zielsetzungwird vom <strong>BGA</strong> grundsätzlich unterstützt,auch wenn der große Wurf hin zu einem modernenGruppenbesteuerungssystem ausbleibendürfte. Da die Vorschrift, dass Mutter- wie auchTochterunternehmen jeweils ihren Sitz und ihreGeschäftsleitung im Inland haben, vom EuGH <strong>als</strong>europarechtswidrig eingestuft wurde, ist somitdie Abschaffung dieser Regelung eine europarechtlicheNotwendigkeit. Künftig soll es ausreichen,wenn die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaftim Inland ist. Auch beim Gewinnabführungsvertragsoll es Vereinfachungen geben.Künftig soll es ausreichen, dass dieser lediglichauf § 302 AktG (Verlustübernahme) verweist.Weiterhin sollen die dem Mutterunternehmenzuzurechnenden Gewinne gesondert vom Finanzamtfestgestellt werden.Reform des steuerlichen ReisekostenrechtsUnter Beteiligung des <strong>BGA</strong> haben die Spitzenverbändeder deutschen Wirtschaft zum Bericht derArbeitsgruppe „Reisekostenreform“ Stellung ge-25

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