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BGA Jahresbericht Download als PDF

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in Kraft getreten ist, wird den Anforderungen derPraxis nicht gerecht.Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaftformulierten unter Mitwirkung des <strong>BGA</strong> ihre Bedenkenbereits in einer gemeinsamen Stellungnahmeim Jahr 2011. In einigen Bundesländernwird die „zeitnahe Betriebsprüfung (zBP)“ bereitsin unterschiedlichsten Modellprojekten mit kooperationswilligenUnternehmen erprobt. NachEinschätzung der deutschen Wirtschaft bedarf eseiner Verordnung, die bundeseinheitliche Rahmenbedingungenbietet, aber auch weitere Präzisierungen.Deshalb fordern die Spitzenverbändeder deutschen Wirtschaft zeitnahe Betriebsprüfungennur im Einvernehmen mit den Unternehmendurchzuführen, dass es keinen Anspruchdes Unternehmens auf zeitnahe Betriebsprüfunggibt, aber ein Antragsrecht und eine Entscheidungder Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen,eine zeitliche Begrenzung, so dass der Abschlussder zeitnahen BP spätestens fünf Jahrenach Ablauf des ersten Veranlagungsjahres abgeschlossenist, eine verbindliche Festlegungenfür Ablauf und Durchführung der zeitnahen Betriebsprüfungin Vereinbarungen der Unternehmenmit Behörde und schließlich eine Begrenzungdes Zinslaufes (§ 233a AO) bei Nichteinhaltungder Frist durch die Finanzverwaltung.Besteuerung von Vermögen und ErbschaftenverfehltDie Diskussion um die Verschärfung der Steuer -lasten auf Vermögen und Erbschaften hat der<strong>BGA</strong> zum Anlass genommen, in einem Positionspapiervon Anfang August 2012 Stellung zu nehmen.Der <strong>BGA</strong> hält Verschärfungen bei der Besteuerungvon Erbschaften und Vermögenwirtschafts- und beschäftigungspolitisch fürverfehlt.Vermögen, vor allem betrieblichen Zwecken dienendesVermögen, das entsprechend der verfassungsrechtlichenGrundsätze in Investitionenund Beschäftigung in den Unternehmen gebundenist, darf nicht stärker besteuert werden. Der<strong>BGA</strong> sieht weder grundsätzlich für weitereSteuerabschöpfungen noch insbesondere füreine Besteuerung von betrieblichen Zweckendienenden Vermögen Anlass.Eine Besteuerung von Erbschaften und Vermögen,das betrieblichen Zwecken dient und insoweiteine auch sozialpolitisch wichtige Funktionerfüllt, würde zu einer sinkenden Attraktivitätvon Investitionen und Beschäftigung im Unternehmenführen. Eine Besteuerung würde dieRentabilität von Investitionen und die Liquiditätin den Unternehmen belasten. WirtschaftlicheModernisierungen und die Schaffung sowie derErhalt von Arbeitsplätzen würden angesichts bereitshoher steuerlicher Lasten im internationalenWettbewerb für die Unternehmen an Interesseverlieren.Die Vermögensteuer wird infolge verfassungsrechtlicherVorgaben seit 1997 nicht mehr erhoben.Der private Anteil der Vermögenssteuer wirdseitdem über eine erhöhte Erbschaftsteuer steuerlicherfasst. Zugleich wurde der sozialen Verantwortungvon im Unternehmen gebundenenVermögen entsprochen und dies bei der Besteuerungvon betrieblichen Vermögen bei der Erbschaftin den steuerlichen Begünstigungsregelungenberücksichtigt. Dieser Ansatz wurde beider Erbschaftsteuerreform der Großen Koalition2005 folgerichtig mit der steuerlichen Schonungvon betrieblichen Vermögen fortgeführt.Vermögen unterliegt heute bereits der Besteuerung.Vermögen basiert auf bereits versteuertemEinkommen, und Erträge aus Vermögen unterliegender Ertragsbesteuerung. Neue Steuern würdenzu einer Doppelbesteuerung führen und Erhöhungendiese noch verschärfen. Die Berücksichtigungder sozialpolitischen Relevanz von betrieblichgebundenen Vermögen, die sich unteranderem in der Verschonungsregelung niederschlägt,muss beibehalten werden.Kalte Progression und Energetische Gebäude -sanierungNeben der Modernisierung und Vereinfachungder Unternehmensbesteuerung hält der <strong>BGA</strong>auch weitere grundsätzliche Reformschritte fürerforderlich. Nachdem unter dem Gesichtspunktder Haushaltskonsolidierung grundlegend Steuerreformfortschrittenach der Leitlinie „niedriger,einfacher, gerechter“ nicht angeschoben werden,setzen jedoch punktuelle Strukturreformenwichtige Signale. Der <strong>BGA</strong> begrüßt und unterstütztdie Zielsetzung des Gesetzes zum Abbauder kalten Progression, das der DeutscheBundestag im Frühjahr 2012 verabschiedethatte.Gegenstand des Gesetzesentwurfs ist, den nichtgewollten Steuerbelastungen, die aus dem Sys -tem des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifsüber den Effekt der kalten Progres-27

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