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BGA Jahresbericht Download als PDF

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Ist ein Arbeitnehmer in Folge derSpende von Organen oder Gewebenim Sinne des Trans planta -tions gesetzes an der Erbringungseiner Arbeitsleistung gehindert,hat er nach der Neu regelung Anspruchauf Entgeltfortzahlungdurch den Arbeitgeber für die Zeitder Arbeits unfähig keit bis zurDauer von sechs Wochen. DemArbeitgeber werden von der gesetzlichenKrankenkasse des Organempfängersdas an den Arbeitnehmerfortgezahlte Arbeitsentgeltsowie die hierauf entfallenen,vom Arbeitgeber zu tragendenBeiträge zur Sozialversicherungsowie zur betrieb lichen Alters- undHinterbliebenen versorgung auf Antrag erstattet.Nach bisheriger Rechtsprechung hatte einOrganspender keinen Anspruch gegen seinenArbeitgeber auf Entgeltfortzahlung, sondernmusste seinen Verdienstausfall unmittelbar beider Krankenkasse des Organempfängers bzw.der Berufsgenossenschaft geltend machen.SOZIALPOLITIKEin Schwerpunkt der Arbeit der schwarz-gelbenRegierungskoalition liegt ganz eindeutig auf derSozialpolitik. Nachdem im Vorjahr mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und der Ausweitung vonZusatzbeiträgen der Einstieg in eine lohnunabhängigeFinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungvollzogen wurde, wurden zuletztweitere Reformprojekte in der Pflegeversicherungund der Rentenversicherung angestoßen.Beitragssenkung in der gesetzlichen Renten -versicherung geplantBereits zum Jahreswechsel 2011/2012 sank derBeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherungvon 19,9 auf 19,6 Prozent. Nach den Plänender Bundesregierung soll der Beitrag zum 1. Januar2013 nochm<strong>als</strong> auf voraussichtlich 19,0 Prozentsinken. Der <strong>BGA</strong> begrüßt das Vorhaben ausdrück -lich, denn durch die Beitragssenkung werden dieArbeitgeber um rund 2,7 Mrd. Euro ent lastet.Rentenpaket der BundesregierungDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) hat im Sommer 2012 den Entwurf eines„Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung“(Alterssicherungsstärkungsgesetz) vorgelegt,mit dem zahlreiche Änderungen in der gesetzlichenRentenversicherung umgesetzt werdensollen.Wichtigstes Element des Rentenpakets ist diesog. Zuschussrente, mit der die Altersrenten vonGeringverdienern aus Beitragsmitteln aufge -stockt werden sollen. Im Fokus stehen konkretPersonen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogenoder Angehörige gepflegt haben und dennochnicht auf eine gesetzliche Altersrente von850 Euro im Monat kommen (Geringverdiener).Die Zuschussrente in der geplanten Form würdezu milliardenschweren finanziellen Mehrbelas -tun gen der Rentenversicherung führen und damitim Ergebnis die langfristigen Beitragssatzziele(max. 20 Prozent bis 2020 und max. 22 Prozentbis 2030) gefährden. Der <strong>BGA</strong> lehnt den Vorschlagab und wird sich dafür einsetzen, dass die Zu -schussrente <strong>als</strong> versicherungsfremde Leistungnicht aus Beitragsmitteln, sondern allenfalls ausSteuermitteln finanziert wird.Weitere Elemente des Rentenpakets sind insbesondereVerbesserungen für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrentesowie die Anhebung undFlexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenenAltersrenten (Kombirente). Das Inkrafttretender Regelungen ist für Juli 2013 geplant.Weiterhin in der Beratung sind zudem eine obligatorischeAltersvorsorge für Selbstständige sowieReformen zu den Riester-Produkten.Reform der Mini- und MidijobsDie Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sichauf eine Anhebung der seit 2003 unverändertenVerdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte33

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