Ist ein Arbeitnehmer in Folge derSpende von Organen oder Gewebenim Sinne des Trans planta -tions gesetzes an der Erbringungseiner Arbeitsleistung gehindert,hat er nach der Neu regelung Anspruchauf Entgeltfortzahlungdurch den Arbeitgeber für die Zeitder Arbeits unfähig keit bis zurDauer von sechs Wochen. DemArbeitgeber werden von der gesetzlichenKrankenkasse des Organempfängersdas an den Arbeitnehmerfortgezahlte Arbeitsentgeltsowie die hierauf entfallenen,vom Arbeitgeber zu tragendenBeiträge zur Sozialversicherungsowie zur betrieb lichen Alters- undHinterbliebenen versorgung auf Antrag erstattet.Nach bisheriger Rechtsprechung hatte einOrganspender keinen Anspruch gegen seinenArbeitgeber auf Entgeltfortzahlung, sondernmusste seinen Verdienstausfall unmittelbar beider Krankenkasse des Organempfängers bzw.der Berufsgenossenschaft geltend machen.SOZIALPOLITIKEin Schwerpunkt der Arbeit der schwarz-gelbenRegierungskoalition liegt ganz eindeutig auf derSozialpolitik. Nachdem im Vorjahr mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und der Ausweitung vonZusatzbeiträgen der Einstieg in eine lohnunabhängigeFinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungvollzogen wurde, wurden zuletztweitere Reformprojekte in der Pflegeversicherungund der Rentenversicherung angestoßen.Beitragssenkung in der gesetzlichen Renten -versicherung geplantBereits zum Jahreswechsel 2011/2012 sank derBeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherungvon 19,9 auf 19,6 Prozent. Nach den Plänender Bundesregierung soll der Beitrag zum 1. Januar2013 nochm<strong>als</strong> auf voraussichtlich 19,0 Prozentsinken. Der <strong>BGA</strong> begrüßt das Vorhaben ausdrück -lich, denn durch die Beitragssenkung werden dieArbeitgeber um rund 2,7 Mrd. Euro ent lastet.Rentenpaket der BundesregierungDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) hat im Sommer 2012 den Entwurf eines„Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung“(Alterssicherungsstärkungsgesetz) vorgelegt,mit dem zahlreiche Änderungen in der gesetzlichenRentenversicherung umgesetzt werdensollen.Wichtigstes Element des Rentenpakets ist diesog. Zuschussrente, mit der die Altersrenten vonGeringverdienern aus Beitragsmitteln aufge -stockt werden sollen. Im Fokus stehen konkretPersonen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogenoder Angehörige gepflegt haben und dennochnicht auf eine gesetzliche Altersrente von850 Euro im Monat kommen (Geringverdiener).Die Zuschussrente in der geplanten Form würdezu milliardenschweren finanziellen Mehrbelas -tun gen der Rentenversicherung führen und damitim Ergebnis die langfristigen Beitragssatzziele(max. 20 Prozent bis 2020 und max. 22 Prozentbis 2030) gefährden. Der <strong>BGA</strong> lehnt den Vorschlagab und wird sich dafür einsetzen, dass die Zu -schussrente <strong>als</strong> versicherungsfremde Leistungnicht aus Beitragsmitteln, sondern allenfalls ausSteuermitteln finanziert wird.Weitere Elemente des Rentenpakets sind insbesondereVerbesserungen für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrentesowie die Anhebung undFlexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenenAltersrenten (Kombirente). Das Inkrafttretender Regelungen ist für Juli 2013 geplant.Weiterhin in der Beratung sind zudem eine obligatorischeAltersvorsorge für Selbstständige sowieReformen zu den Riester-Produkten.Reform der Mini- und MidijobsDie Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sichauf eine Anhebung der seit 2003 unverändertenVerdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte33
TARIF- UND SOZIALPOLITIKvon 400 Euro auf 450 Euro und für Beschäftigtein der Gleitzone von 800 Euro auf 850 Euro verständigt.Das entspricht in etwa der durchschnittlichenLohn- und Gehaltsentwicklung indiesem Zeitraum.Zudem soll für geringfügig Beschäftigte – durchUmkehr der Regel von Opt-in zu Opt-out – grundsätzlichVersicherungspflicht in der gesetzlichenRentenversicherung bestehen. Danach könnensich geringfügig entlohnte Beschäftigte künftigdurch schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber vonder Rentenversicherungspflicht befreien lassen,so wie sie bisher auf Antrag die volle Versicherungspflichtwählen können. Für Beschäftigungsverhältnisse,die bereits vor dem Inkraft tretendes Gesetzes bestanden haben, werden Übergangsregelungengeschaffen. Die Änderungensollen bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten.Mini-Reform der PflegeversicherungCDU/CSU und FDP haben Änderungen bei derPflegeversicherung beschlossen. Um erweiterteLeistungen für Demenzkranke zu finanzieren, sollab 2013 der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkteerhöht werden. Eine fragmentarische Kapitalde -ckung soll zukünftig über die Förderung der freiwilligenZusatzvorsorge nach dem Modell desRiester-Sparens geschaffen werden („Pflege-Bahr“). Wer privat mit einer Pflegetagegeldver -sicherung vorsorgt, soll eine staatliche Zulagevon 5 Euro pro Monat erhalten.Statt einer grundlegenden Reform, die die anstehendenProbleme aufgrund der demografischenEntwicklung ins Auge fasst, wird doch wieder nurder kurzfristige, nicht nachhaltige Weg einer Beitragserhöhungbeschritten. So wünschenswertzusätzliche Leistungen auch sein mögen, sie überhöhere Beitragssätze zu finanzieren, ist derf<strong>als</strong>che Weg. Die Pflegeversicherung muss langfristigauf eine kapitalgedeckte, prämienfinanziertePrivatversicherung umgestellt werden.Diese kapitalgedeckte Säule muss obligatorischsein, um Versicherungslücken zu vermeiden.Familienpflegezeit wird gefördertZum Jahresanfang in Kraft getreten ist das Gesetzüber die Familienpflegezeit. Beschäftigtekönnen in Absprache mit dem Arbeitgeber zurPflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit übereinen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf biszu 15 Stunden reduzieren. Ein Rechtsanspruchbesteht aber nicht. Um den Verdienstausfallwährend der Pflegezeit zu kompensieren, soll derDie Zukunft der sozialen Sicherungssysteme und die Mindestlohndebattewurden thematisiert im Gespräch mit CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder (links).Staat zinslose Darlehen für Unternehmen bereitstellen,mit denen das Einkommen aufgestocktwird. Das Risiko, dass der Arbeitnehmer währendder sogenannten Familienpflegezeit berufsun -fähig wird oder verstirbt, soll durch eine gesonderteVersicherung abgedeckt werden.Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)Am 4. Juli 2012 fand die Mitgliederversammlungdes PSVaG hat auf der bekannt gegeben, dassnach der aktuellen Schadenentwicklung voraussichtlichein Beitragssatz von 4 Promille für 2012erforderlich wird, sofern das Insolvenzgeschehenauf diesem Niveau bleibt. Im Jahr 2011 war wie2010 noch ein Beitragssatz von 1,9 Promille erforderlich.2009 waren dies krisenbedingt noch14,2 Promille, wobei allerdings nur 8,2 Promillefällig wurden. Die restlichen 6,0 Promille wurdenim Rahmen des sog. Beitragsglättungsverfahrensauf vier Jahre verteilt. Deshalb müssen für 2010bis 2013 jeweils zusätzlich 1,5 Promille aufgebrachtwerden.Der durchschnittliche Beitragssatz für die bisherigen37 Geschäftsjahre errechnet sich mit3,1 Promille, über die letzten zehn Jahre lag erbei 4,4 Promille, über die letzten fünf Jahre bei4,6 Promille. Ende 2011 betrug die Mitgliederzahldes PSV 90.740, eine Steigerung gegenüber demVorjahr um 8,9 Prozent.EUROPÄISCHE SOZIALPOLITIKSozialpartnerverhandlungen zur EU-ArbeitszeitrichtlinieDie europäischen Sozialpartner haben offizielldie Verhandlungen über die Überarbeitung derEU-Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen. Ziel derVerhandlungen ist es, eine Vereinbarung gemäßArt. 155 AEUV abzuschließen, die durch einenBeschluss des Rates umgesetzt wird. Die Verhandlungenwerden voraussichtlich bis EndeDezember 2012 dauern.34