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Endbericht - Haus der Zukunft

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2 Versorgungssicherheit, nationale und globale ZieleFür die Europäische Union besteht eine große Abhängigkeit von teilweise unsicheren Drittstaatenim Bereich <strong>der</strong> Energieversorgung. Insbeson<strong>der</strong>e ein hoher Anteil von Öl und Gaskommen entwe<strong>der</strong> aus Russland – und hier auf einer Transportstrecke durch diverse an<strong>der</strong>eLän<strong>der</strong> – o<strong>der</strong> aus dem Bereich arabischer Staaten bzw. Nachfolgestaaten <strong>der</strong> ehemaligenSowjetunion. Insbeson<strong>der</strong>e in „Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltigeund sichere Energie“ [KOM10] wird festgehalten, dass eben diese Abhängigkeit inden nächsten Jahren zu vermin<strong>der</strong>n ist. Für Österreich bedeutet diese Strategie im Rahmen<strong>der</strong> 20-20-20-Ziele <strong>der</strong> EU eine Erhöhung des Anteils <strong>der</strong> erneuerbaren Energieträger auf34 %.Ebenso wird seitens <strong>der</strong> Europäischen Union nach wie vor das sog. „2 Grad-Ziel“ verfolgt. ImRahmen dieser Zielsetzung hätten schon bei den zuletzt stattgefundenen UN-KlimagipfelnPost-Kyoto-Prozesse verbindlich beschlossen werden sollen. Hätte es <strong>der</strong>artige verbindlicheBeschlüsse gegeben, an denen sich insbeson<strong>der</strong>e die Vereinigten Staaten und China beteiligthätten, wäre das 20% Einsparungsziel <strong>der</strong> Europäischen Union sogar auf 30 % erhöhtworden. Insbeson<strong>der</strong>e in dem „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigenCO2-armen Wirtschaft bis 2050“ [KOM11] wird festgehalten, in welchem Ausmaß die Kohlendioxidemissionenbis 2050 gesenkt werden sollen, ohne dabei Wettbewerbsfähigkeit zuverlieren. Für den Gebäudebereich sind das bis 2030 ca. -50 % und bis 2050 ca. -90 % Verringerung<strong>der</strong> Kohlendioxidemissionen.Vor dem Hintergrund dieser beiden europäischen Ziele sind nun die nationalen Antriebe imRahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Gesamtenergieeffizienzrichtlinie für Gebäude innerhalb desGebäudesektors zu sehen. Hier sind bereits in <strong>der</strong> Gegenwart, nationale Pläne zu verfassen,wie 2020 die Anfor<strong>der</strong>ungen an den Neubau und an größere Renovierungen formuliert seinwerden. Dies soll einerseits insbeson<strong>der</strong>e für den Neubau das Niedrigstenergieniveau seinund an<strong>der</strong>erseits auch die For<strong>der</strong>ungen an die Kostenoptimalität erfüllen. Den Mitgliedsstaatenbleiben beide Definitionen überlassen, allerdings werden diese seitens <strong>der</strong> EuropäischenUnion vergleichend veröffentlicht.Ein österreichisches Spezifikum stellt dabei eine gewisse Berücksichtigung <strong>der</strong> Nutzungskomponentevia <strong>Haus</strong>halts- und Betriebsstrombedarf dar. Diese wurde vor allem aus Kommunikationsgründen– es ist dringend notwendig, dass möglichst je<strong>der</strong> Energieverbrauchumfassend kommuniziert wird und keinesfalls beispielsweise über ein Null-Energiegebäudegesprochen wird, für das dann „lediglich“ ein Stromverbrauch via einer Stromrechnung kommuniziertwerden muss - und aus <strong>der</strong> möglichen direkten Verbuchung von Stromerträgeninnerhalb des Energieausweises eingeführt. Die Suche nach den österreichischen Grenzwertenfür die Jahre 2020 und folgende wurde nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:1.) Die thermisch-energetische Beschreibung eines Gebäudes erfolgt hinkünftig durchdas Quadrupel Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, Kohlendioxidemissionen und Gesamtenergieeffizienz-Faktor.19

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