MBZ Ausgabe 06/2009 - Zahnärztekammer Berlin
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Die neue Satzung des VZB<br />
Vieles bleibt wie bisher<br />
Die neue Satzung des Versorgungswerkes<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong>, die seit dem 1. Januar 2008 in<br />
Kraft ist, brachte für die Mitglieder des Versorgungswerkes<br />
einige grundlegende Änderungen mit sich, etwa den einheitlichen<br />
Regelbeitrag oder den Rentenbeginn mit 67.<br />
Der Anspruch auf Altersrente entsteht nun grundsätzlich mit<br />
Vollendung des 67. Lebensjahres. Mit Vollendung des 60.<br />
Lebensjahres kann ein Mitglied jedoch schon früher Rente<br />
beantragen, allerdings mit Abschlägen; jeder Monat vor dem<br />
67. Lebensjahr verringert die Rente um 0,4 Prozent.<br />
Das Leistungsspektrum des Versorgungswerkes wurde<br />
deutlich erweitert. So kann ein Mitglied auch bei vorübergehender<br />
Berufsunfähigkeit Rente beziehen. Für besonders<br />
aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die der Abwendung<br />
einer Berufsunfähigkeit dienen, ist ebenso Vorsorge<br />
getroffen.<br />
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung blieb indes auch vieles<br />
wie bisher. So erhalten Mitglieder, die bereits vor dem 1. Januar<br />
2008 Rente bezogen, diese in gleicher Höhe weiter.<br />
Auch die bisher erworbenen Ansprüche von Mitgliedern,<br />
die noch nicht Rente beziehen, bleiben erhalten. Das Versorgungswerk<br />
hat die so genannten Anwartschaften auf Altersrente,<br />
die sich aus den bis Ende 2007 geleisteten Beiträgen<br />
ergeben, exakt errechnet, die entsprechenden Anwartschaftsmitteilungen<br />
dazu sollen in Kürze versandt werden.<br />
Wie die neuen nehmen auch die alten Anwartschaften an<br />
künftigen Leistungsverbesserungen teil.<br />
Eine freiwillige Zusatzzahlung, die schon in der bis Jahresende<br />
2007 gültigen Satzung als freiwillige Höherversorgung<br />
vorgesehen war, ist auch nach den neuen Regeln<br />
möglich. Dabei ist eine Höchstgrenze vorgesehen: Der<br />
freiwillige Beitrag darf zusammen mit dem Pflichtbeitrag<br />
nicht mehr als 200 Prozent des geltenden Höchstbeitrags<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Im Übrigen<br />
kann ein freiwilliger Beitrag nur für das jeweils laufende<br />
Geschäftsjahr gezahlt werden. Auf unserer Website<br />
www.VZ<strong>Berlin</strong>.org können Sie sich individuell im Anwartschaftsrechner<br />
Kosten und Nutzen von freiwilligen Mehrzahlungen<br />
ausrechnen.<br />
60 mm<br />
Zu den Übergangsregeln der neuen Satzung gehört ferner,<br />
dass alle Befreiungen von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk<br />
oder der Beitragspflicht, sofern die Mitglieder<br />
dies wünschten, weiterhin gelten, sofern die Voraussetzungen<br />
gegeben sind. Von der Mitgliedschaft befreit waren<br />
etwa Beamte oder Kammerangehörige, deren Ehepartner<br />
Beamte sind. Nach der nun geltenden Satzung konn<br />
ten diese Mitglieder bis Ende Juni 2008 beantragen, als<br />
Pflichtmitglied aufgenommen zu werden, was von einigen<br />
Kammerangehörigen nach entsprechender Beratung genutzt<br />
wurde.<br />
Versorgungswerk der ZÄK <strong>Berlin</strong><br />
Wir betrauern<br />
das bleben unserer Kollegen<br />
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Steinhilber<br />
geboren am 04.04.1931<br />
verstorben am <strong>06</strong>.04.<strong>2009</strong><br />
Dr. Ilse Lange<br />
geboren am 25.05.1911<br />
verstorben am 07.04.<strong>2009</strong><br />
Dr. HansJörg Rinke<br />
geboren am 20.11.1946<br />
verstorben 26.04.<strong>2009</strong><br />
Dr. WolfDietrich Zöller<br />
geboren am 16.12.1913<br />
verstorben am 10.05.<strong>2009</strong><br />
<strong>MBZ</strong><br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Der Vorstand<br />
87 mm<br />
PRO PATIENT<br />
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<strong>MBZ</strong> Heft 6 <strong>2009</strong><br />
ZÄK i n t E r n<br />
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