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MBZ Ausgabe 06/2009 - Zahnärztekammer Berlin

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Die neue Satzung des VZB<br />

Vieles bleibt wie bisher<br />

Die neue Satzung des Versorgungswerkes<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong>, die seit dem 1. Januar 2008 in<br />

Kraft ist, brachte für die Mitglieder des Versorgungswerkes<br />

einige grundlegende Änderungen mit sich, etwa den einheitlichen<br />

Regelbeitrag oder den Rentenbeginn mit 67.<br />

Der Anspruch auf Altersrente entsteht nun grundsätzlich mit<br />

Vollendung des 67. Lebensjahres. Mit Vollendung des 60.<br />

Lebensjahres kann ein Mitglied jedoch schon früher Rente<br />

beantragen, allerdings mit Abschlägen; jeder Monat vor dem<br />

67. Lebensjahr verringert die Rente um 0,4 Prozent.<br />

Das Leistungsspektrum des Versorgungswerkes wurde<br />

deutlich erweitert. So kann ein Mitglied auch bei vorübergehender<br />

Berufsunfähigkeit Rente beziehen. Für besonders<br />

aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die der Abwendung<br />

einer Berufsunfähigkeit dienen, ist ebenso Vorsorge<br />

getroffen.<br />

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung blieb indes auch vieles<br />

wie bisher. So erhalten Mitglieder, die bereits vor dem 1. Januar<br />

2008 Rente bezogen, diese in gleicher Höhe weiter.<br />

Auch die bisher erworbenen Ansprüche von Mitgliedern,<br />

die noch nicht Rente beziehen, bleiben erhalten. Das Versorgungswerk<br />

hat die so genannten Anwartschaften auf Altersrente,<br />

die sich aus den bis Ende 2007 geleisteten Beiträgen<br />

ergeben, exakt errechnet, die entsprechenden Anwartschaftsmitteilungen<br />

dazu sollen in Kürze versandt werden.<br />

Wie die neuen nehmen auch die alten Anwartschaften an<br />

künftigen Leistungsverbesserungen teil.<br />

Eine freiwillige Zusatzzahlung, die schon in der bis Jahresende<br />

2007 gültigen Satzung als freiwillige Höherversorgung<br />

vorgesehen war, ist auch nach den neuen Regeln<br />

möglich. Dabei ist eine Höchstgrenze vorgesehen: Der<br />

freiwillige Beitrag darf zusammen mit dem Pflichtbeitrag<br />

nicht mehr als 200 Prozent des geltenden Höchstbeitrags<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Im Übrigen<br />

kann ein freiwilliger Beitrag nur für das jeweils laufende<br />

Geschäftsjahr gezahlt werden. Auf unserer Website<br />

www.VZ<strong>Berlin</strong>.org können Sie sich individuell im Anwartschaftsrechner<br />

Kosten und Nutzen von freiwilligen Mehrzahlungen<br />

ausrechnen.<br />

60 mm<br />

Zu den Übergangsregeln der neuen Satzung gehört ferner,<br />

dass alle Befreiungen von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk<br />

oder der Beitragspflicht, sofern die Mitglieder<br />

dies wünschten, weiterhin gelten, sofern die Voraussetzungen<br />

gegeben sind. Von der Mitgliedschaft befreit waren<br />

etwa Beamte oder Kammerangehörige, deren Ehepartner<br />

Beamte sind. Nach der nun geltenden Satzung konn­<br />

ten diese Mitglieder bis Ende Juni 2008 beantragen, als<br />

Pflichtmitglied aufgenommen zu werden, was von einigen<br />

Kammerangehörigen nach entsprechender Beratung genutzt<br />

wurde.<br />

Versorgungswerk der ZÄK <strong>Berlin</strong><br />

Wir betrauern<br />

das bleben unserer Kollegen<br />

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Steinhilber<br />

geboren am 04.04.1931<br />

verstorben am <strong>06</strong>.04.<strong>2009</strong><br />

Dr. Ilse Lange<br />

geboren am 25.05.1911<br />

verstorben am 07.04.<strong>2009</strong><br />

Dr. Hans­Jörg Rinke<br />

geboren am 20.11.1946<br />

verstorben 26.04.<strong>2009</strong><br />

Dr. Wolf­Dietrich Zöller<br />

geboren am 16.12.1913<br />

verstorben am 10.05.<strong>2009</strong><br />

<strong>MBZ</strong><br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Der Vorstand<br />

87 mm<br />

PRO PATIENT<br />

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<strong>MBZ</strong> Heft 6 <strong>2009</strong><br />

ZÄK i n t E r n<br />

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