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MBZ Ausgabe 06/2009 - Zahnärztekammer Berlin

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EMa / F o r t b ii ll d u n gg<br />

28<br />

Wann ist der günstigste Zeitpunkt zur endodontischen Behandlung<br />

eines replantierten Zahnes?<br />

Dr. Lenz: Ist nach sieben bis zehn Tagen sicher, dass der Zahn<br />

bei geschlossenem Foramen apicale devital ist bzw. bleibt, sollte<br />

er zu diesem Zeitpunkt vor Entfernung der Schiene endodontisch<br />

behandelt werden. Bei offenem Foramen kann man eine<br />

Revitalisierung wesentlich länger abwarten. Eine endodontische<br />

Behandlung vor der Replantation ist dagegen praktisch<br />

nur schwer realisierbar.<br />

Welche Hinweise können Sie dem Zahnarzt mit auf den Weg<br />

geben, um Komplikationen wie Ankylosen oder Resorptionen<br />

zu vermeiden?<br />

Dr. Lenz: Wichtig ist eine atraumatische Vorgehensweise. Weiterhin<br />

spielt die Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen<br />

eine sehr große Rolle. Das heißt: Verwendung von steriler, physiologischer<br />

Kochsalzlösung zur Spülung von Alveole und<br />

Zahn. Bitte keine desinfizierenden Lösungen wie Wasserstoffperoxid<br />

oder Chlorhexidin benutzen! Den Zahn so wenig wie<br />

nötig an der Wurzeloberfläche berühren! Außerdem ist eine zu<br />

lange und starre Schienung zu vermeiden. Und schließlich sollte<br />

auch bei scheinbar komplikationslosem Verlauf unbedingt auf<br />

regelmäßige Röntgenkontrollen des replantierten Zahnes geachtet<br />

werden.<br />

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der KZV<br />

Mecklenburg Vorpommern aus deren Zahnärzteblatt dens 2/<strong>2009</strong>.<br />

Abrechnungshinweise<br />

KCH-Hinweis 4/09<br />

Gibt es usnahmen, in Verbindung mit der FU<br />

auch IP1, IP 2, IP 4 und IP 5-Leistungen bei<br />

Kindern vom vollendeten 30. bis 72. Lebensmonat,<br />

abzurechnen?<br />

Die IP 4 ist in Verbindung mit der FU zweimal je Kalenderhalbjahr<br />

abrechnungsfähig, wenn ein hohes Kariesrisiko<br />

vorliegt.<br />

Die IP 5 ist auch bei verfrühtem Durchbruch der Sechsjahrmolaren<br />

vor dem vollendeten 6. Lebensjahr – in Verbindung<br />

mit der FU – abrechnungsfähig.<br />

KCH-Hinweis 5/09<br />

Ist die Revision der Wurzelbehandlung<br />

abrechnungsfähig, wenn der Patient mit<br />

<strong>MBZ</strong> Heft 6 <strong>2009</strong><br />

MEYER-KÖRING<br />

Anwaltstradition seit 19<strong>06</strong><br />

Dr. Reiner Schäfer-Gölz<br />

Wolf Constantin Bartha<br />

FACHANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT<br />

Dr. Christopher Liebscher, LL.M.<br />

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT<br />

- ZAHNÄRZTLICHE KOOPERATIONEN<br />

- VERTRAGSZAHNARZTRECHT, INBES.<br />

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG<br />

- BERUFS- UND WERBERECHT<br />

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- PRAXISMIETVERTRAG<br />

- ARBEITSRECHT IN DER MEDIZIN<br />

www.meyer-koering.de<br />

Schumannstr. 18 | 10117 <strong>Berlin</strong> | Telefon 2<strong>06</strong>298-6<br />

berlin@meyer-koering.de<br />

Schmerzen oder Beschwerden in die Praxis<br />

kommt?<br />

Eine erneute Wurzelbehandlung ist nur dann abrechnungsfähig,<br />

wenn eine definitive Füllung nach der Wurzelfüllung<br />

gelegt wurde. Die erneute Behandlung beginnt<br />

dann mit der Trep. 1. Dies kann im Ausnahmefall auch<br />

innerhalb eines Quartals erfolgen, da es sich um einen<br />

Krankheitsfall handelt und nicht mehr um den gleichen<br />

Behandlungsfall handelt.<br />

Bitte die Richtlinien 9.4 bei der Molarenbehandlung<br />

auch bei der Revision beachten:<br />

Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen<br />

oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die<br />

Revision in der Regel angezeigt, wenn damit<br />

– eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,<br />

– eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,<br />

– der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.<br />

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