23.11.2012 Aufrufe

MBZ Ausgabe 06/2009 - Zahnärztekammer Berlin

MBZ Ausgabe 06/2009 - Zahnärztekammer Berlin

MBZ Ausgabe 06/2009 - Zahnärztekammer Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

eitszeit. Wenn Sie nun die Summe 2 der<br />

Praxisaufwendungen durch Ihre Jahresarbeitszeit<br />

dividieren, wissen Sie, was Sie<br />

auf alle Fälle pro Stunde erwirtschaften<br />

müssen, um ein zumindest angemessenes<br />

Honorar zu erzielen. Wenn Sie anschließend<br />

noch Ihren angestrebten Gewinn<br />

durch die Jahresarbeitszeit dividieren<br />

und dem Stundensatz hinzuschlagen,<br />

sollten Sie Ihre selbst gesteckten finanziellen<br />

Ziele erreicht haben. Wichtig ist<br />

dann nur noch, diesen Preis pro Stunde<br />

gegenüber Ihrem Patienten gut kommuniziert<br />

umzusetzen.<br />

Die Errechnung des Stunden­Preises<br />

könnte folgendermaßen aussehen:<br />

Personalkosten 90.000 €<br />

+ Materialkosten (ohne Fremdlabor­<br />

kosten) 40.000 €<br />

+ Raumkosten 18.000 €<br />

+ Finanzierungskosten 21.000 €<br />

+ Sonstige Praxiskosten 36.000 €<br />

+ Abschreibungen 29.000 €<br />

= Summe 1 der Praxiskosten 234.000 €<br />

(steuerlich relevante Betriebsausgaben)<br />

+ angemessener Unternehmerlohn<br />

40.000 € (Ihr persönlicher Wunsch !!!)<br />

= Summe 2 der Praxisaufwendungen<br />

274.000 €<br />

+ angestrebter Gewinn 90.000 €<br />

= Summe des angestrebten Praxishono­<br />

rars 364.000 €<br />

Wochenarbeitszeit:<br />

39 Stunden am Patienten<br />

52 Jahreswochen abzüglich 8 Wochen<br />

für Urlaub, Krankheit und Fortbildung<br />

= 44 Wochen<br />

39 Stunden x 44 Wochen<br />

= 1.716 Stunden Jahresarbeitszeit<br />

Berechnung der zu verrechnenden<br />

Kosten pro Arbeitsstunde<br />

274.000 € : 1.716 Std. = 159,67 €<br />

Berechnung des angestrebten Gewinns<br />

pro Arbeitsstunde<br />

90.000 € : 1.716 Std. = 52,45 €<br />

An die Patienten weiterzugebender<br />

Stundensatz<br />

159,67 € + 52,45 e = 212,12 €<br />

212,12 € pro effektive Arbeitsstunde<br />

müssen dem Patienten berechnet werden,<br />

um das angestrebtes finanzielles Ziel zu<br />

erreichen und zwar egal ob der Patient<br />

privat oder gesetzlich versicherten ist.<br />

Viel Spaß bei Ihren Hausaufgaben –<br />

Fortsetzung folgt<br />

Ihr Helmut Kesler<br />

„ä34“ für langdauernde Beratung?<br />

Das Beratungs­ und Informationsbedürfnis<br />

der Patienten nimmt<br />

immer mehr zu. Aus rechtlichen Gründen<br />

müssen von den Zahnärzten aber<br />

auch immer mehr inhaltliche Aspekte<br />

bei Aufklärung und Beratung berücksichtigt<br />

werden. Bekanntlich stehen<br />

für die oft sehr umfangreichen Beratungsleistungen<br />

der Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzte keine adäquaten Gebührenpositionen<br />

zur Verfügung. Außer der<br />

Geb.­Nr. 1 GOÄ für ein kurzes Beratungsgespräch<br />

kann nur noch die Geb.­<br />

Nr. 3 GOÄ für die eingehende Beratung<br />

von mindestens 10 Minuten zur Berechnung<br />

gelangen, bei der dann häufig<br />

auch noch mit Problemen bei der Erstattung<br />

gerechnet werden muss.<br />

Diesem Dilemma wenigstens teilweise<br />

abzuhelfen, wird von kommerziellen<br />

Anbietern in GOZ­Kursen oder auch<br />

in Publikationen zur GOZ für langdauernde<br />

Beratungen der Ansatz der Geb.­<br />

Nr. 34 GOÄ empfohlen. Dies ist jedoch<br />

kein guter Tipp, denn die Leistung nach<br />

Geb.­Nr. 34 GOÄ ist an bestimmte<br />

Beratungsinhalte gebunden:<br />

Geb.-Nr. 34 GOÄ:<br />

Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten)<br />

der Auswirkungen einer Krankheit<br />

auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der<br />

Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung<br />

einer nachhaltig lebens-<br />

verändernden oder lebensbedrohenden<br />

Erkrankung gegebenenfalls einschließlich<br />

Planung eines operativen Eingriffs<br />

und Abwägung seiner Konsequenzen<br />

und Risiken, einschließlich Beratung<br />

gegebenenfalls unter Einbeziehung von<br />

Bezugspersonen<br />

Ein Beratungsgespräch, das 20 Minuten<br />

und länger gedauert hat, genügt also<br />

noch nicht für den Ansatz der Geb.­Nr.<br />

34 GOÄ, die im Leistungstext beschriebenen<br />

schwerwiegenden Umstände<br />

müssen Gegenstand der Erörterung gewesen<br />

sein! Anderenfalls ist diese Gebühr<br />

nicht berechnungsfähig.<br />

Daniel Urbschat<br />

Privatliquidation bei GKV-Patienten –<br />

Bitte beachten!<br />

Auch wenn gesetzlich versicherte<br />

Patienten eine Privatrechnung erhalten,<br />

sind die Bestimmungen der GOZ<br />

in vollem Umfange einzuhalten. Insbesondere<br />

sind zu den Gebühren die jeweiligen<br />

Steigerungssätze aufzuführen und<br />

bei Überschreitung des 2,3­fachen Satzes<br />

den Bemessungskriterien des § 5 GOZ<br />

entsprechende Begründungen anzugeben.<br />

<strong>MBZ</strong> Heft 6 <strong>2009</strong><br />

goZ<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!