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Traumböden - RUHR MEDIEN Werbeagentur

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BAUEN & RENOVIEREN | TREPPEN & GELÄNDER<br />

Ganz schön sicher<br />

Bei der Treppenplanung sind ohnehin viele Aspekte zu beachten, von<br />

baurechtlichen Vorgaben über die Gestaltung bis hin zur Funktionalität.<br />

Sind aber Kleinkinder im Haus, rückt die Sicherheit der Treppe in den<br />

Vordergrund. Hersteller wie Fuchs-Treppen zeigen, wie man diese ohne<br />

Abstriche beim Design dauerhaft oder auch nur für einen begrenzten<br />

Zeitraum erhöht.<br />

Auf Qualität achten<br />

Grundsätzlich sollten Bauherren,<br />

die gesteigerten Wert auf die Sicherheit<br />

ihrer Treppenanlage legen,<br />

beim Angebotsvergleich vor allem<br />

auf die Qualität achten. Die erkennt<br />

man zum Beispiel daran, dass die<br />

Treppe individuell nach Aufmaß<br />

geplant wird, der Hersteller gemäß<br />

16|Haus+Hof<br />

den baulichen Vorschriften fertigt<br />

und dass Trittschallschutz sowie<br />

eine rutschhemmende Versiegelung<br />

der Stufen zur Grundausstattung<br />

gehören. Ganz wichtig in punkto<br />

Kindersicherheit, die im Hinblick<br />

auf die Gestaltungsfreiheit oft als<br />

Einschränkung empfunden wird, ist<br />

eine fachkundige Beratung durch<br />

erfahrene Treppenspezialisten.<br />

„Denn es gibt eine Reihe von konstruktiven<br />

Details, die eine Treppe<br />

sicherer machen und dabei optisch<br />

sogar aufwerten“, erklärt<br />

Heinz Beutler, Geschäftsführer von<br />

Fuchs-Treppen.<br />

Details mit großer Wirkung<br />

Tatsache ist, dass Steigung und<br />

Auftrittsbreite von Treppen auf<br />

Erwachsene ausgerichtet sind und<br />

nicht auf Kinder. Diese bevorzugen<br />

bei gewendelten Treppen daher<br />

oft den Bereich der schmaleren<br />

Stufen im Treppenauge und halten<br />

sich dabei am Geländer fest. So<br />

gesehen wären mitlaufende Stäbe<br />

von Vorteil, sie gelten aber wegen<br />

des „Leitereffekts“ nicht als kindersicher.<br />

Doch Überkletterversuche lassen<br />

sich leicht vereiteln: Entweder wird<br />

der Handlauf nach innen versetzt<br />

oder man verkleidet das Geländer<br />

für die kritische Zeit unauffällig<br />

mit Plexiglas. Typisch für Kinder<br />

ist auch das Herunterhüpfen von<br />

Stufe zu Stufe: Dass dies nicht auf<br />

Strümpfen geschieht, dafür müssen<br />

die Eltern Sorge tragen. Aber eine<br />

rutschhemmende, umweltfreundliche<br />

Hydro-UV-Lackversiegelung<br />

und ein zweiter, in Kinderhandhöhe<br />

angebrachter Handlauf mindern die<br />

Gefahr eines Sturzes zusätzlich.<br />

Die geschlossene Treppe<br />

Bleibt noch der Gefahrenpunkt<br />

Stufenzwischenraum. Er kann einfach<br />

durch an die Stufenunterkante<br />

geschraubte Baurechtsleisten aus<br />

Holz oder durch Edelstahlstäbe mit<br />

Distanzhalter verringert werden.<br />

Eine Alternative sind Stellstufen,<br />

welche die Öffnung komplett<br />

schließen – aus Edelstahllochblech<br />

wirken sie besonders modern.<br />

Gleichzeitig entsteht unter der<br />

Treppe praktischer Stauraum.<br />

www.fuchs-treppen.de<br />

Rechts-Tipp:<br />

Eigentümer<br />

haftet nicht<br />

Der Fall roch auf den ersten Blick<br />

förmlich nach Schadenersatz und<br />

Schmerzensgeld: Eine Mieterin<br />

war auf einer Treppe innerhalb<br />

ihrer zweigeschossigen Wohnung<br />

gestürzt und hatte sich dabei<br />

erhebliche Verletzungen zugezogen.<br />

Wie ein Sachverständiger<br />

später herausfand, lag dies am<br />

Zustand der Treppe, der nicht<br />

der Bauordnung entsprach. Die<br />

Konstruktion wies unter anderem<br />

unterschiedliche Trittbreiten auf,<br />

was eigentlich aus Gründen der<br />

Verkehrssicherheit nicht vorkommen<br />

sollte. Deswegen forderte<br />

die Mieterin in einem Zivilprozess<br />

vom Eigentümer knapp 40.000<br />

Euro Schmerzensgeld und die<br />

Begleichung ihres materiellen<br />

Schadens.<br />

Wie der LBS-Infodienst Recht<br />

und Steuern mitteilt, hatte sie<br />

jedoch mit ihrer Klage keinen<br />

Erfolg. Die Begründung des Gerichts:<br />

Die Frau habe vor dem<br />

Unfall schon zweieinhalb Jahre<br />

lang in der Wohnung gelebt, den<br />

Zustand der Treppe gekannt und<br />

ihn niemals gerügt – auch dann<br />

nicht, als es zwischenzeitlich zu<br />

einem Wechsel der Eigentümer<br />

gekommen war.<br />

Wer eine Gefahrenstelle über<br />

einen solchen Zeitraum ignoriere,<br />

der handle grob fahrlässig<br />

und verliere seine ursprünglich<br />

vorhandenen vertraglichen Mängelrechte.<br />

Vollkommen anders<br />

hätte es ausgesehen, wenn sich<br />

die Mieterin zuvor schon einmal<br />

über die nicht fachgerechte Treppe<br />

beschwert hätte.<br />

(Oberlandesgericht Düsseldorf,<br />

Aktenzeichen 10 U 64/00)<br />

Fotos: Fuchs Treppen (1), Treppenmeister (1)

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