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Integrative Paartherapie, Grundlagen – Praxeologie ... - Partnerschule

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der DNS fixiert. Zwar bildete sich die Monogamie als brauchbare Möglichkeit<br />

des gemeinsamen Überlebens und insbesondere der Aufzucht<br />

des Nachwuchses heraus, aber warum mußte diese von Dauer sein?<br />

FISHER vermutet „...die Paarbindung des Menschen bestand ursprünglich<br />

nur so lange, bis ein Einzelkind die Kleinkindphase beendet hatte,<br />

nämlich vier Jahre, es sei denn, es kam zu einer zweiten Empfängnis“<br />

(1993, S.196). Diese „vier Jahre“ der Aufzucht sieht sie in Korrelation zu<br />

einem Scheidungsgipfel im vierten Ehejahr. In einer Zusammenstellung<br />

aller Scheidungszahlen für 62 Länder, Gebiete und ethnische Gruppen,<br />

in denen zwischen 1947 und 1989 Erhebungen stattfanden (188 Zielgruppen),<br />

kommt es zwischen dem zweiten und vierten Ehejahr zu den<br />

meisten Scheidungen, wobei das vierte Jahr die höchsten Zahlen aufweist.<br />

Außerdem weist sie darauf hin, daß eine Scheidung nicht mit Scheitern<br />

gleichzusetzen sei, da zumindestens unter darwinistischem Blickwinkel<br />

die serielle Monogamie vor Jahrtausenden einige Vorteile bot. „In erster<br />

Linie bot sie Vielfalt. Unterschieden sich die Nachkommen in ihren Talenten<br />

und Fähigkeiten, konnten einige dem gnadenlosen Streben der<br />

Natur, Individuen mit unzulänglichen Erbanlagen auszumerzen, entgehen.<br />

Außerdem konnte sich ein Mann der Urzeit eine jüngere, zur Geburt<br />

gesunder Nachkommen tauglichere Frau suchen und die Frau einen<br />

Partner wählen, der ihr mehr Schutz und Unterstützung bot“ (a.a.O.,<br />

S.203).<br />

Betrachtet man die Hypothesen der Ethnologin, könnte man kritisch den<br />

ganzen Sinn von <strong>Paartherapie</strong> in Zweifel ziehen. Und das scheint sich<br />

angesichts der Fülle der Literatur zum Thema Trennungs- und Scheidungsberatung<br />

(RASCH 1994) zu bestätigen. In der Diskussion mit Jugendämtern<br />

um die Umsetzung des §17 des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz),<br />

der die Kommunen zum Angebot von Beratung für Eltern<br />

in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung verpflichtet,<br />

wird in der Regel der Auftrag „Partnerschaftsberatung“ hinten angestellt,<br />

wie auch DEGNER beklagt: „Diese (Partnerschaftsberatung) ist leider<br />

nicht das Hauptaufgabenfeld der Jugendhilfe geworden.- Leider, könnte<br />

man hier sagen, denn manche prophylaktische Hilfe könnte hier wirksamer<br />

sein als das sogenannte Eingreifen, wenn das Kind bereits in den<br />

bekannten Brunnen gefallen ist“ (in GERNERT 1993, S.107).<br />

Kritisch ist in dieser Einführung allerdings auch die Rolle mancher<br />

Rechtsanwälte zu betrachten. So berichten immer wieder Klienten, die<br />

einen Rechtsanwalt wegen der Probleme mit dem Partner aufsuchten,<br />

daß durch dessen Briefe an die gegnerische Partei der Konflikt erst recht

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