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Integrative Paartherapie, Grundlagen – Praxeologie ... - Partnerschule

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stellte eher ein Zwangsgesetz dar. Sie wurden genötigt, bei gleichzeitiger<br />

Verfolgung der außerehelichen und gleichgeschlechtlichen Sexualität,<br />

den gesellschaftlich benötigten Nachwuchs bereitzustellen, ohne jedoch<br />

auch nur annähernd für ihren psychischen, finanziellen und zeitlichen<br />

Aufwand entschädigt zu werden (HEINSOHN & KNIEPER 1974).<br />

Betrachtet man heute die Situation der Familien mit Kindern, so scheint<br />

sich angesichts deren Einkommensverhältnissen nicht viel geändert zu<br />

haben. So veranlaßte diese Situation den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes<br />

vom gerechten Lastenausgleich für Familien als „blutigem<br />

Ernst“ zu sprechen (PETROPULOS 1994). Die DEUTSCHE LIGA<br />

FÜR DAS KIND spricht von einem Enteignungsprozeß, der beendet<br />

werden müsse (FRISÈ 1994).<br />

Die Erfahrungen des zweiten Weltkrieges, daß nämlich auch Frauen verantwortlich<br />

ihr Leben in die Hand nehmen konnten, veranlaßte wohl die<br />

Mütter und Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland,<br />

die Beziehung zwischen Mann und Frau neu zu regeln. Sie sagten<br />

schlicht: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (GG Art.3 Abs. 2).<br />

Dem Gesetzgeber gaben sie auf, bis zum 31.3.1953 alle die Gesetze zu<br />

ändern, die einer Gleichberechtigung im Wege standen. Dieser ließ sich<br />

jedoch bis zum Juni 1957 mit der Inkraftsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes<br />

(BGBl. I 1957, 609) Zeit. Hinsichtlich der Ehe war aber<br />

noch nicht die volle Gleichberechtigung zugelassen. Es blieb das Leitbild<br />

der Hausfrauenehe, die Reduzierung der Sphäre der Ehefrau auf Kinder<br />

und Küche (BARABAS & ERLER 1994). Erst 1976, mit dem neu gefaßten<br />

Scheidungsrecht (§§ 1564 BGB), wird die „Hausfrauenehe endlich<br />

zugunsten einer vertraglichen Konstruktion verabschiedet. Wie die Eheleute<br />

ihr Zusammenleben organisieren, wer arbeitet oder die Kinder erzieht,<br />

können sie nunmehr ohne gesetzliche Zielvorstellungen selbst<br />

entscheiden“ (BARABAS & ERLER 1994, S.68).<br />

In Anlehnung an HORKHEIMER und ADORNO (1947) läßt sich allerdings<br />

kritisch fragen, ob nicht die Aufklärung in ihr Gegenteil sich verkehrt,<br />

wenn das hypothetische Wissen der Naturwissenschaft zur Technik<br />

verdinglicht wird. Der Mensch liefere sich der Natur mehr und mehr<br />

aus, statt daß er sie mit Hilfe der Naturwissenschaften beherrsche.<br />

Gleichzeitig reduziere er sein Sein auf die Vernunft. Statt die Welt zu beherrschen,<br />

verliere er sie.<br />

Radikale Betrachtungen dieser Art finden etwa ihre Bestätigung, wenn<br />

geglaubt wird, Chancengleichheit von Frau und Mann ließe sich per Gesetz<br />

oder Quotenregelungen realisieren. Dann wird ein Prinzip der

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