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Integrative Paartherapie, Grundlagen – Praxeologie ... - Partnerschule

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2.) Von der Vorherrschaft des Mannes zur Partnerschaft zwischen<br />

Frau und Mann<br />

Fragt man heute nach erstrebenswerten Verhaltensmustern für eine Beziehung<br />

zwischen Mann und Frau, so wird man i.d.R. als Antwort auf<br />

partnerschaftliche stoßen. “Der neue Leitwert für das Verhältnis von<br />

Mann und Frau heißt im neuzeitlichen Europa Partnerschaft“ (KRAMER<br />

1992). Rein juristisch wird im ausgehenden zwanzigsten Jahrhundert in<br />

der Bundesrepublik Deutschland allen Familienmitgliedern ein bisher<br />

nicht gekanntes Maß an rechtlicher Selbständigkeit zugestanden<br />

(BARABAS & ERLER 1994). So kann eine verheiratete Frau ihren Beruf<br />

selber wählen, Studierende können von Eltern Unterhaltszahlungen gerichtlich<br />

einfordern.<br />

Im folgenden soll nun die Entwicklung der Beziehung von Frau und<br />

Mann unter soziologischem und juristischem Blickwinkel im zweiten<br />

Jahrtausend betrachtet werden.<br />

2.1) Die Entwicklung der (Ehe) -Beziehung vom 10. bis 18. Jahrhundert<br />

Die heute vorhandene rechtliche Selbständigkeit gab es nicht immer. Bei<br />

den Germanen war die Ehe kein selbständiges "Rechtsinstitut" sondern<br />

ein weltliches Lebensverhältnis, das sich nach den jeweiligen Sitten und<br />

Bräuchen gestaltete (DÖLLE 1964). Das Verhältnis der Ehegatten untereinander<br />

war ursprünglich gekennzeichnet vom Prinzip der "Muntgewalt"<br />

("munt" = Schutzhand). Der Mann vertrat die Frau gegenüber Dritten, er<br />

hatte uneingeschränkte Gewalt über die Angehörigen seines "Hauses"<br />

(MITTELS & LIEBERICH 1992). Allerdings gab es in Deutschland durch<br />

eine ungeheure Rechtszersplitterung (DÖLLE 1964) im Ehegüterrecht<br />

und durch eine Mannigfaltigkeit des juristischen Eherechts eine Art "verdeckter<br />

Selbständigkeit" der Frauen (ENNEN 1986). Diese machte sich<br />

Luft in der Volksweisheit: "Der Mann ist das Haupt der Familie und die<br />

Frau der Hals".<br />

Das Erstarken des Christentums ab dem 10. Jahrhundert brachte eine<br />

radikale Änderung der Ehekonzeption. Die unter Christen geschlossene<br />

Ehe wurde als Teil des Schöpfungsauftrages gesehen und so folglich zur<br />

religiösen Einrichtung. Die Kirche nahm deshalb für sich auch in Anspruch,<br />

Verantwortung über den Abschluß der Ehe zu proklamieren.<br />

DÖLLE meint dazu: "In steigendem Maße hatte dabei die Kirche erkannt,<br />

welche Möglichkeiten das Recht bietet, um die katholische Auffassung<br />

vom Sinn und Zweck der Ehe in der Welt durchzusetzen" (1964, S.56).

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