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Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG

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nicht mehr wie bisher in <strong>der</strong> Privatwohnung des<br />

Geschäftsführers Rudolf Schmidt stattfinden konnte,<br />

tagte im Lokal „Zur Hohenfel<strong>der</strong> Schäferhütte“, Lübecker<br />

Straße 84. Erneut mussten Satzungsän<strong>der</strong>ungen durchgeführt<br />

werden, um weitere For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Beleihungskasse<br />

zur Anerkennung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit zu erfüllen.<br />

Darüber hinaus hatte die Beleihungskasse wenige Tage vor<br />

<strong>der</strong> Versammlung mitgeteilt, dass neue Richtlinien in <strong>der</strong><br />

Vorbereitung seien, die grundlegende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Statuten für alle gemeinnützigen Genossenschaften und<br />

solche, die es werden wollen, beinhalteten. Um weitere<br />

aufwendige Mitglie<strong>der</strong>versammlungen zu vermeiden,<br />

beantragte <strong>der</strong> Geschäftsführer Schmidt für den Vorstand<br />

und den Aufsichtsrat eine Vollmacht zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Statuten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.<br />

Noch am gleichen Tag tagten die Führungsgremien und<br />

beschlossen einstimmig, das Baudarlehen nach Größe<br />

gestaffelt auf 600, 700, 800 und 900 RM festzusetzen,<br />

wobei darin ein Unkostenbeitrag von 50 RM enthalten<br />

war. Damit kam die Genossenschaft <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Beleihungskasse nach, die die Einzahlung des Baudarlehens<br />

jeweils in Höhe einer Jahresmiete gefor<strong>der</strong>t hatte.<br />

Obwohl das Großprojekt sich noch in <strong>der</strong> Planungsphase<br />

befand und bei <strong>der</strong> Finanzierung nachgebessert<br />

werden musste, befasste sich die <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

bereits mit einem weiteren Bauvorhaben. Wie aus dem<br />

Namen <strong>der</strong> Genossenschaft hervorging, sollte sich die<br />

Bautätigkeit nicht auf das Hamburger Staatsgebiet beschränken,<br />

son<strong>der</strong>n sich auf Groß-Hamburg erstrecken.<br />

Am 9. August 1928 erhielt <strong>der</strong> Vorstand die Genehmigung,<br />

zum Kauf eines Bauplatzes im damals noch zu<br />

Schleswig-Holstein gehörenden Altona, Ecke Legienstraße<br />

und Friedensallee, in Verhandlungen einzutreten.<br />

Einen Monat später konnte auch <strong>der</strong> sechste, noch offene<br />

Aufsichtsratsposten besetzt werden. Dem Vorstands-<br />

mitglied des Verbands Deutscher <strong>Buchdrucker</strong>, Gau Hamburg,<br />

Max Cohn, sollte <strong>der</strong> Sitz angeboten werden. Als<br />

am 19. September 1928 weitere 11 <strong>Buchdrucker</strong> mit den<br />

Eintrittsnummern 97 bis 107 aufgenommen wurden, war<br />

auch Max Cohn als 100. Mitglied <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

darunter.<br />

Für weitere Unannehmlichkeiten sorgte <strong>der</strong> im August<br />

beschlossene Beitritt zur „DEWOG-Revisions-Vereinigung“<br />

in Berlin. Der Revisionsverband gemeinnütziger<br />

<strong>Baugenossenschaft</strong>en erklärte die bestehende Satzung für<br />

ungenügend, da sie den reichsgesetzlichen Bestimmungen<br />

nicht entspreche. Die DEWOG empfahl dringend die<br />

Annahme ihrer Mustersatzung. Da auch die Beleihungskasse<br />

in verschiedenen Punkten Än<strong>der</strong>ungen wünschte,<br />

entschieden sich Vorstand und Aufsichtsrat für die Übernahme<br />

<strong>der</strong> Mustersatzung und beriefen hierfür eine außerordentliche<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung ein. Am 7. Oktober<br />

1928 wurde die neue Satzung verabschiedet. Sie entsprach<br />

den Vorgaben <strong>der</strong> DEWOG und enthielt nur Beson<strong>der</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong> wie die bevorzugte Aufnahme<br />

von Mitglie<strong>der</strong>n des Deutschen <strong>Buchdrucker</strong> Verbandes,<br />

Gau Hamburg. Auch wurde <strong>der</strong> Geschäftsanteil von<br />

ursprünglich 50 RM auf 300 RM angehoben. Erlaubt war<br />

jetzt <strong>der</strong> Erwerb von höchstens 10 Geschäftsanteilen.<br />

Hintergrund dieser Verän<strong>der</strong>ung waren vermutlich Haftungsgründe,<br />

denn für jeden Geschäftsanteil betrug die<br />

Haftsumme300RM.DassdieMitglie<strong>der</strong>nichtnochzusätzlich<br />

belastet werden sollten, wird in einem geson<strong>der</strong>ten<br />

Beschluss deutlich. Danach sollten alle zukünftigen Mieter<br />

<strong>der</strong> Wohnanlage Braußpark, die ohnehin durch das Baudarlehen<br />

belastet waren, zunächst nur eine Anzahlung auf<br />

einen Geschäftsanteil in Höhe von 50 RM leisten. Bei <strong>der</strong><br />

Rückzahlung des Baudarlehens sollte dann später <strong>der</strong><br />

Geschäftsanteil auf 300 RM ergänzt werden. Von allen<br />

übrigen, als „För<strong>der</strong>er“ bezeichneten Genossenschafts-<br />

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