Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG
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nicht mehr wie bisher in <strong>der</strong> Privatwohnung des<br />
Geschäftsführers Rudolf Schmidt stattfinden konnte,<br />
tagte im Lokal „Zur Hohenfel<strong>der</strong> Schäferhütte“, Lübecker<br />
Straße 84. Erneut mussten Satzungsän<strong>der</strong>ungen durchgeführt<br />
werden, um weitere For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Beleihungskasse<br />
zur Anerkennung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit zu erfüllen.<br />
Darüber hinaus hatte die Beleihungskasse wenige Tage vor<br />
<strong>der</strong> Versammlung mitgeteilt, dass neue Richtlinien in <strong>der</strong><br />
Vorbereitung seien, die grundlegende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Statuten für alle gemeinnützigen Genossenschaften und<br />
solche, die es werden wollen, beinhalteten. Um weitere<br />
aufwendige Mitglie<strong>der</strong>versammlungen zu vermeiden,<br />
beantragte <strong>der</strong> Geschäftsführer Schmidt für den Vorstand<br />
und den Aufsichtsrat eine Vollmacht zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Statuten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.<br />
Noch am gleichen Tag tagten die Führungsgremien und<br />
beschlossen einstimmig, das Baudarlehen nach Größe<br />
gestaffelt auf 600, 700, 800 und 900 RM festzusetzen,<br />
wobei darin ein Unkostenbeitrag von 50 RM enthalten<br />
war. Damit kam die Genossenschaft <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Beleihungskasse nach, die die Einzahlung des Baudarlehens<br />
jeweils in Höhe einer Jahresmiete gefor<strong>der</strong>t hatte.<br />
Obwohl das Großprojekt sich noch in <strong>der</strong> Planungsphase<br />
befand und bei <strong>der</strong> Finanzierung nachgebessert<br />
werden musste, befasste sich die <strong>Baugenossenschaft</strong><br />
bereits mit einem weiteren Bauvorhaben. Wie aus dem<br />
Namen <strong>der</strong> Genossenschaft hervorging, sollte sich die<br />
Bautätigkeit nicht auf das Hamburger Staatsgebiet beschränken,<br />
son<strong>der</strong>n sich auf Groß-Hamburg erstrecken.<br />
Am 9. August 1928 erhielt <strong>der</strong> Vorstand die Genehmigung,<br />
zum Kauf eines Bauplatzes im damals noch zu<br />
Schleswig-Holstein gehörenden Altona, Ecke Legienstraße<br />
und Friedensallee, in Verhandlungen einzutreten.<br />
Einen Monat später konnte auch <strong>der</strong> sechste, noch offene<br />
Aufsichtsratsposten besetzt werden. Dem Vorstands-<br />
mitglied des Verbands Deutscher <strong>Buchdrucker</strong>, Gau Hamburg,<br />
Max Cohn, sollte <strong>der</strong> Sitz angeboten werden. Als<br />
am 19. September 1928 weitere 11 <strong>Buchdrucker</strong> mit den<br />
Eintrittsnummern 97 bis 107 aufgenommen wurden, war<br />
auch Max Cohn als 100. Mitglied <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />
darunter.<br />
Für weitere Unannehmlichkeiten sorgte <strong>der</strong> im August<br />
beschlossene Beitritt zur „DEWOG-Revisions-Vereinigung“<br />
in Berlin. Der Revisionsverband gemeinnütziger<br />
<strong>Baugenossenschaft</strong>en erklärte die bestehende Satzung für<br />
ungenügend, da sie den reichsgesetzlichen Bestimmungen<br />
nicht entspreche. Die DEWOG empfahl dringend die<br />
Annahme ihrer Mustersatzung. Da auch die Beleihungskasse<br />
in verschiedenen Punkten Än<strong>der</strong>ungen wünschte,<br />
entschieden sich Vorstand und Aufsichtsrat für die Übernahme<br />
<strong>der</strong> Mustersatzung und beriefen hierfür eine außerordentliche<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung ein. Am 7. Oktober<br />
1928 wurde die neue Satzung verabschiedet. Sie entsprach<br />
den Vorgaben <strong>der</strong> DEWOG und enthielt nur Beson<strong>der</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong> wie die bevorzugte Aufnahme<br />
von Mitglie<strong>der</strong>n des Deutschen <strong>Buchdrucker</strong> Verbandes,<br />
Gau Hamburg. Auch wurde <strong>der</strong> Geschäftsanteil von<br />
ursprünglich 50 RM auf 300 RM angehoben. Erlaubt war<br />
jetzt <strong>der</strong> Erwerb von höchstens 10 Geschäftsanteilen.<br />
Hintergrund dieser Verän<strong>der</strong>ung waren vermutlich Haftungsgründe,<br />
denn für jeden Geschäftsanteil betrug die<br />
Haftsumme300RM.DassdieMitglie<strong>der</strong>nichtnochzusätzlich<br />
belastet werden sollten, wird in einem geson<strong>der</strong>ten<br />
Beschluss deutlich. Danach sollten alle zukünftigen Mieter<br />
<strong>der</strong> Wohnanlage Braußpark, die ohnehin durch das Baudarlehen<br />
belastet waren, zunächst nur eine Anzahlung auf<br />
einen Geschäftsanteil in Höhe von 50 RM leisten. Bei <strong>der</strong><br />
Rückzahlung des Baudarlehens sollte dann später <strong>der</strong><br />
Geschäftsanteil auf 300 RM ergänzt werden. Von allen<br />
übrigen, als „För<strong>der</strong>er“ bezeichneten Genossenschafts-<br />
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