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Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG

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Wohnraum und für Arbeitsbeschaffung Gutes zu leisten“.<br />

Der Geschäftsführer setzte seine Hoffnungen auf den von<br />

<strong>der</strong> NS-Reichsregierung eingerichteten „10 Millionen<br />

Stützungsfond“. Es sollte ein Beihilfeantrag an den<br />

Reichsarbeitsminister gestellt werden, um die zum Jahresende<br />

fällige Hypothek auszahlen zu können.<br />

Die Hoffnungen des Vorstands erfüllten sich nicht,<br />

obwohl den Verantwortlichen <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

bewusst war, dass eine Antragstellung nur Erfolg versprach,<br />

wenn alle Sanierungsmöglichkeiten ausgeschöpft<br />

waren, „um nicht zu einer Illiquidität zu kommen“. Rückblickend<br />

wurde betont, dass <strong>der</strong> Stützungsfond „infolge<br />

<strong>der</strong> scharfen Erfüllungsbestimmungen nicht in Anspruch<br />

genommen werden konnte“. Immerhin gelang es dem<br />

Vorstand Ende 1933, erfolgversprechende Verhandlungen<br />

zur Beschaffung <strong>der</strong> I. Hypothek einzuleiten, so dass<br />

Aussichten bestanden, an <strong>der</strong> Fuhlsbüttler Straße Wohnungen<br />

zu bauen. Auch zeigten sich die Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

Rudolf Schmidt, Hans Timm und Henry Paaby<br />

in ihrem Geschäftsbericht für 1933 überzeugt, den „unbebauten<br />

Platz durch Errichtung von billigen 2-Zimmerwohnungen<br />

restlos ausnützen zu können, zumal die<br />

Nachfrage hierfür infolge des aktiven Arbeitsbeschaffungsprogramms<br />

<strong>der</strong> Reichsregierung und <strong>der</strong> gewährten<br />

Ehestandsdarlehen sehr rege ist.“ Trotz aller Schwierigkeiten<br />

bezeichneten sie die <strong>Baugenossenschaft</strong> als<br />

„lebensfähig“. Auch zeichnete sich eine Lösung für die<br />

Rückzahlung des Darlehens von Böttcher ab. Der Revisionsverband<br />

bezifferte die Gewinnerwartung für 1934 auf<br />

21.000 Reichsmark. Für den Fall, dass das Bauvorhaben<br />

noch nicht realisiert werden konnte, sollte die Rückstellung<br />

für den im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau<br />

notwendigen Straßenbau in Höhe von 8.200 RM aufgelöst<br />

werden. Allerdings gab es einen gravierenden Vorbehalt.<br />

Der Vorstand machte deutlich, dass die Vorschläge<br />

nur umzusetzen seien, wenn sich die 128 Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong>,<br />

die gekündigt hatten und zum 31.<br />

Dezember 1934 ausscheiden würden, „in ihrem eigensten<br />

Interesse mit einer Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens<br />

in Teilbeträgen bis längstens Juni 1937 einverstanden<br />

erklären. Es könnte sonst leicht damit zu rechnen<br />

sein, daß <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong> erhebliche Schwierigkeiten<br />

erwachsen würden, bezw. eine Auskehrung des<br />

Geschäftsguthabens unmöglich gemacht wird.“<br />

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