Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG
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mitglie<strong>der</strong>n wurde ebenfalls nur die Zahlung von 50 RM<br />
erwartet. Da <strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> Satzung wi<strong>der</strong>sprach, konnte<br />
er nicht umgesetzt werden. Tatsächlich zahlten alle Mitglie<strong>der</strong><br />
einen Geschäftsanteil über 300 RM ein. Auch die<br />
Mitbestimmungsrechte <strong>der</strong> Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong><br />
wurden reduziert. Die in <strong>der</strong> ursprünglichen Satzung vorgesehene<br />
Wahl des Vorstandes durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
wurde gestrichen. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />
sollten zukünftig vom Aufsichtsrat auf unbestimmte Zeit<br />
ernannt werden.<br />
Ein Jahr intensiver ehrenamtlicher Arbeit war vergangen,<br />
bis nun sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> personellen Besetzung<br />
als auch <strong>der</strong> satzungsmäßigen Bestimmungen eine<br />
solide Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen<br />
worden war. Der Name <strong>der</strong> Genossenschaft war allerdings<br />
noch ein Provisorium geblieben. Im Juni 1928 beschloss<br />
die Mitglie<strong>der</strong>versammlung, die Bezeichnung „Wohngemeinschaft<br />
Brausspark“ nach <strong>der</strong> Fertigstellung des ersten<br />
Bauabschnitts zu streichen und wie<strong>der</strong> den alten Titel mit<br />
dem Zusatz „<strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong>“ zu führen.<br />
Vorübergehend nannte sich die Genossenschaft<br />
daher: „Wohngemeinschaft Brausspark. Gemeinnütziger<br />
Bauverein für Kleinwohnungen von Groß-Hamburg<br />
e.G.m.b.H. (<strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong>)“. Ab<br />
dem 10. August 1928 hatte die <strong>Baugenossenschaft</strong> ihre<br />
Geschäftsstelle in <strong>der</strong> Wohnung von Geschäftsführer<br />
Rudolf Schmidt, Hohensteiner Straße 3.<br />
Nachdem die Anfangsschwierigkeiten weitgehend überwunden<br />
waren, zeigte sich allerdings auch, dass sich die<br />
<strong>Baugenossenschaft</strong> von ihrer Gründungsidee, „Min<strong>der</strong>bemittelten“<br />
und „kin<strong>der</strong>reichen Genossen“ preisgünstige<br />
Wohnungen zur Verfügung zu stellen, bereits deutlich entfernthatte.ZwarwurdeandiesemZielauchin<strong>der</strong>neuenSatzung<br />
festgehalten, doch mit <strong>der</strong> Ausrichtung auf die <strong>Buchdrucker</strong><br />
hatte sich die <strong>Baugenossenschaft</strong> einer Klientel<br />
von gut verdienenden Facharbeitern zugewandt. Auch<br />
hatten sich die finanziellen Anfor<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />
den ersten Plänen vervielfacht. Nicht <strong>der</strong> Erwerb eines<br />
Geschäftsanteilsüber50RMwarjetztausreichend,son<strong>der</strong>n<br />
die Anzahlung auf einen Anteil in gleicher Höhe, die Einzahlung<br />
eines Baudarlehens in Höhe von 700 RM für eine 2<br />
1/2ZimmerwohnungunddieHaftungmit300RM.Dietatsächlich<br />
zu zahlenden 750 RM entsprachen etwa dreieinhalb<br />
Monatslöhnen eines gut verdienenden Druckers.<br />
Die Gemeinnützigkeit wurde <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />
durch die zuständige Kommission <strong>der</strong> Hamburgischen<br />
Beleihungskasse am 6. Dezember 1929 zuerkannt. Auch<br />
gegen die gewünschte Än<strong>der</strong>ung des Firmennamens<br />
bestanden keine Einwände, so dass beim Amtsgericht die<br />
Umbenennung <strong>der</strong> Genossenschaft in „<strong>Baugenossenschaft</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong>“ beantragt wurde. Dementsprechend<br />
wurde <strong>der</strong> Eintrag ins Genossenschaftsregister am<br />
29. Dezember 1929 geän<strong>der</strong>t.<br />
Der <strong>Baugenossenschaft</strong> wurden durch die Befreiung von<br />
<strong>der</strong> Stempelabgabe und von <strong>der</strong> Körperschaftssteuer weitere<br />
Vergünstigungen gewährt. Durch eine Verordnung<br />
des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 wurde die<br />
Gemeinnützigkeit vorübergehend in Frage gestellt. Einem<br />
Antrag <strong>der</strong> Genossenschaft vom 23. Dezember 1931 um<br />
Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen<br />
gab die Finanzdeputation nicht statt. Erst nachdem<br />
die <strong>Baugenossenschaft</strong> beim Verwaltungsgericht Klage<br />
eingereicht hatte, wurde dem Antrag am 3. März 1933<br />
stattgegeben.<br />
Am 1. Juni 1930 wurde die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong> ins Nachbarhaus, Hohensteiner<br />
Straße Nr. 1, Parterre, verlegt. Die Sprechzeiten<br />
fanden dienstags und freitags von 19.30 bis 20.30 Uhr<br />
statt. Sonnabends wurde eine Sprechstunde im Gewerkschaftshaus<br />
am Besenbin<strong>der</strong>hof durchgeführt.<br />
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