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Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG

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mitglie<strong>der</strong>n wurde ebenfalls nur die Zahlung von 50 RM<br />

erwartet. Da <strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> Satzung wi<strong>der</strong>sprach, konnte<br />

er nicht umgesetzt werden. Tatsächlich zahlten alle Mitglie<strong>der</strong><br />

einen Geschäftsanteil über 300 RM ein. Auch die<br />

Mitbestimmungsrechte <strong>der</strong> Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong><br />

wurden reduziert. Die in <strong>der</strong> ursprünglichen Satzung vorgesehene<br />

Wahl des Vorstandes durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

wurde gestrichen. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

sollten zukünftig vom Aufsichtsrat auf unbestimmte Zeit<br />

ernannt werden.<br />

Ein Jahr intensiver ehrenamtlicher Arbeit war vergangen,<br />

bis nun sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> personellen Besetzung<br />

als auch <strong>der</strong> satzungsmäßigen Bestimmungen eine<br />

solide Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen<br />

worden war. Der Name <strong>der</strong> Genossenschaft war allerdings<br />

noch ein Provisorium geblieben. Im Juni 1928 beschloss<br />

die Mitglie<strong>der</strong>versammlung, die Bezeichnung „Wohngemeinschaft<br />

Brausspark“ nach <strong>der</strong> Fertigstellung des ersten<br />

Bauabschnitts zu streichen und wie<strong>der</strong> den alten Titel mit<br />

dem Zusatz „<strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong>“ zu führen.<br />

Vorübergehend nannte sich die Genossenschaft<br />

daher: „Wohngemeinschaft Brausspark. Gemeinnütziger<br />

Bauverein für Kleinwohnungen von Groß-Hamburg<br />

e.G.m.b.H. (<strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong>)“. Ab<br />

dem 10. August 1928 hatte die <strong>Baugenossenschaft</strong> ihre<br />

Geschäftsstelle in <strong>der</strong> Wohnung von Geschäftsführer<br />

Rudolf Schmidt, Hohensteiner Straße 3.<br />

Nachdem die Anfangsschwierigkeiten weitgehend überwunden<br />

waren, zeigte sich allerdings auch, dass sich die<br />

<strong>Baugenossenschaft</strong> von ihrer Gründungsidee, „Min<strong>der</strong>bemittelten“<br />

und „kin<strong>der</strong>reichen Genossen“ preisgünstige<br />

Wohnungen zur Verfügung zu stellen, bereits deutlich entfernthatte.ZwarwurdeandiesemZielauchin<strong>der</strong>neuenSatzung<br />

festgehalten, doch mit <strong>der</strong> Ausrichtung auf die <strong>Buchdrucker</strong><br />

hatte sich die <strong>Baugenossenschaft</strong> einer Klientel<br />

von gut verdienenden Facharbeitern zugewandt. Auch<br />

hatten sich die finanziellen Anfor<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />

den ersten Plänen vervielfacht. Nicht <strong>der</strong> Erwerb eines<br />

Geschäftsanteilsüber50RMwarjetztausreichend,son<strong>der</strong>n<br />

die Anzahlung auf einen Anteil in gleicher Höhe, die Einzahlung<br />

eines Baudarlehens in Höhe von 700 RM für eine 2<br />

1/2ZimmerwohnungunddieHaftungmit300RM.Dietatsächlich<br />

zu zahlenden 750 RM entsprachen etwa dreieinhalb<br />

Monatslöhnen eines gut verdienenden Druckers.<br />

Die Gemeinnützigkeit wurde <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

durch die zuständige Kommission <strong>der</strong> Hamburgischen<br />

Beleihungskasse am 6. Dezember 1929 zuerkannt. Auch<br />

gegen die gewünschte Än<strong>der</strong>ung des Firmennamens<br />

bestanden keine Einwände, so dass beim Amtsgericht die<br />

Umbenennung <strong>der</strong> Genossenschaft in „<strong>Baugenossenschaft</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong>“ beantragt wurde. Dementsprechend<br />

wurde <strong>der</strong> Eintrag ins Genossenschaftsregister am<br />

29. Dezember 1929 geän<strong>der</strong>t.<br />

Der <strong>Baugenossenschaft</strong> wurden durch die Befreiung von<br />

<strong>der</strong> Stempelabgabe und von <strong>der</strong> Körperschaftssteuer weitere<br />

Vergünstigungen gewährt. Durch eine Verordnung<br />

des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 wurde die<br />

Gemeinnützigkeit vorübergehend in Frage gestellt. Einem<br />

Antrag <strong>der</strong> Genossenschaft vom 23. Dezember 1931 um<br />

Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen<br />

gab die Finanzdeputation nicht statt. Erst nachdem<br />

die <strong>Baugenossenschaft</strong> beim Verwaltungsgericht Klage<br />

eingereicht hatte, wurde dem Antrag am 3. März 1933<br />

stattgegeben.<br />

Am 1. Juni 1930 wurde die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong> ins Nachbarhaus, Hohensteiner<br />

Straße Nr. 1, Parterre, verlegt. Die Sprechzeiten<br />

fanden dienstags und freitags von 19.30 bis 20.30 Uhr<br />

statt. Sonnabends wurde eine Sprechstunde im Gewerkschaftshaus<br />

am Besenbin<strong>der</strong>hof durchgeführt.<br />

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