Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG
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DIE ABLÖSUNG DER<br />
GENOSSENSCHAFTSGRÜNDER<br />
Auch wenn die Annahme, dass führende Vertreter <strong>der</strong><br />
<strong>Baugenossenschaft</strong> noch vor <strong>der</strong> allgemeinen Aufnahmesperre<br />
ab dem 1. Mai 1933 in die NSDAP eintraten, um die<br />
Genossenschaft vor Schaden zu bewahren, waren Zugeständnisse<br />
an die neuen Machthaber unumgänglich. Unter<br />
<strong>der</strong> Überschrift „Werte Mitglie<strong>der</strong>! Deutsche Volksgenossen!“<br />
ließ <strong>der</strong> Aufsichtsratsvorsitzende Loduchowski die<br />
Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong> wissen, dass „die Genossenschaft<br />
von jetzt ab streng nach dem nationalsozialistischen<br />
Führerprinzip geleitet und verwaltet“ werde. Dementsprechend<br />
wurde die Geschäftsordnung geän<strong>der</strong>t: „Sämtliche<br />
Punkte <strong>der</strong> Tagesordnung werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
o<strong>der</strong> Vorstand zur Kenntnis gegeben und<br />
erläutert – wo notwendig, wird abgestimmt. Eine Diskussion<br />
findet nicht statt. Deutsche Männer vermögen soviel<br />
Urteilsfähigkeit aufzubringen, dass sie – bei Abstimmungen<br />
– ohne Beeinflussung selbständig entscheiden<br />
können. Anfragen sind schriftlich zu formulieren.“<br />
Anschließend erläuterte Loduchowski die Bestätigung <strong>der</strong><br />
alten Vorstandsmitglie<strong>der</strong>. Um mögliche Zweifel auszuräumen,<br />
führte er aus, dass „die Gleichschaltungsbestimmungen<br />
uns das Recht zur Wie<strong>der</strong>wahl gegeben haben“.<br />
Auch den propagandistischen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nationalsozialisten<br />
nach Kürzung <strong>der</strong> Gehälter glaubten die<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong> nachkommen zu müssen. Der Aufsichtsratsvorsitzende<br />
ließ jedenfalls verkünden, dass<br />
Geschäftsführer Schmidt sein monatliches Gehalt um<br />
100 RM und sein Stellvertreter Timm seinen Pauschalspesensatz<br />
um 15 RM gesenkt hätten. Kassierer Paaby verzichtete<br />
auf eine „seit langem“ anstehende Erhöhung.<br />
Der Vorstand identifizierte sich nach außen hin sehr viel<br />
stärker mit dem Nationalsozialismus. Er betonte in einer<br />
Erklärung an die Mitglie<strong>der</strong>, „dass wir als treue Kämpfer<br />
unseres Führers Adolf Hitler jede Herabsetzung <strong>der</strong><br />
nationalsozialistischen Bewegung strengstens ahnden<br />
werden. Nebst <strong>der</strong> Sorge um das Wohl <strong>der</strong> Genossenschaft,<br />
ist die Totalität <strong>der</strong> Gesinnung unser letztes und<br />
höchstes Ziel. – Für uns gibt es keine 99%ige, son<strong>der</strong>n<br />
nur 100% Nationalsozialisten.“ Wer „zukünftig durch<br />
mutwillige Verbreitung übler Re<strong>der</strong>eien eine Störung bzw.<br />
Schädigung des Geschäftsbetriebes verursacht o<strong>der</strong> durch<br />
sein Verhalten eine unbegründete Herabsetzung <strong>der</strong><br />
Geschäftsleitung herbeiführt“, dem wurde ein Ausschluss,<br />
verbunden mit einer Wohnungskündigung, angedroht.<br />
Die Androhung solcher Maßnahmen war allerdings auch<br />
geeignet, um überzeugte Nationalsozialisten davon abzuhalten,<br />
vorschnell Zweifel an <strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />
Gesinnung <strong>der</strong> Genossenschaftsführung zu äußern.<br />
Tatsächlich gelang es den Genossenschaftsgrün<strong>der</strong>n<br />
zunächst, die <strong>Baugenossenschaft</strong> weiter zu führen. Auch<br />
eine Überprüfung sämtlicher Bauvereine durch die Hamburger<br />
Finanzdeputation, die mit einem Schreiben vom 6.<br />
September 1933 auf einem Fragebogen alle Namen <strong>der</strong><br />
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>t hatte,<br />
blieb ohne Beanstandungen. Allerdings war die Fragebogenaktion<br />
nicht die letzte Maßnahme <strong>der</strong> Nationalsozialisten,<br />
um die Genossenschaften zu überprüfen.<br />
Offensichtlich waren die Revisionsverbände angewiesen,<br />
ausführliche Berichte auch hinsichtlich <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Gleichschaltung vorzulegen. Jedenfalls ist auch<br />
von an<strong>der</strong>en Genossenschaften bekannt, dass nach <strong>der</strong><br />
Erstellung umfassen<strong>der</strong> Prüfberichte Anfang 1934 personelle<br />
Verän<strong>der</strong>ungen in den Verwaltungsgremien durchgeführt<br />
wurden.<br />
Die Revision <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong><br />
fand am 29. und 30. Januar 1934 statt. Der Bericht vom<br />
15. Februar umfasste 20 Seiten und beinhaltete bezüglich<br />
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