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Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG

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DIE ABLÖSUNG DER<br />

GENOSSENSCHAFTSGRÜNDER<br />

Auch wenn die Annahme, dass führende Vertreter <strong>der</strong><br />

<strong>Baugenossenschaft</strong> noch vor <strong>der</strong> allgemeinen Aufnahmesperre<br />

ab dem 1. Mai 1933 in die NSDAP eintraten, um die<br />

Genossenschaft vor Schaden zu bewahren, waren Zugeständnisse<br />

an die neuen Machthaber unumgänglich. Unter<br />

<strong>der</strong> Überschrift „Werte Mitglie<strong>der</strong>! Deutsche Volksgenossen!“<br />

ließ <strong>der</strong> Aufsichtsratsvorsitzende Loduchowski die<br />

Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong> wissen, dass „die Genossenschaft<br />

von jetzt ab streng nach dem nationalsozialistischen<br />

Führerprinzip geleitet und verwaltet“ werde. Dementsprechend<br />

wurde die Geschäftsordnung geän<strong>der</strong>t: „Sämtliche<br />

Punkte <strong>der</strong> Tagesordnung werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

o<strong>der</strong> Vorstand zur Kenntnis gegeben und<br />

erläutert – wo notwendig, wird abgestimmt. Eine Diskussion<br />

findet nicht statt. Deutsche Männer vermögen soviel<br />

Urteilsfähigkeit aufzubringen, dass sie – bei Abstimmungen<br />

– ohne Beeinflussung selbständig entscheiden<br />

können. Anfragen sind schriftlich zu formulieren.“<br />

Anschließend erläuterte Loduchowski die Bestätigung <strong>der</strong><br />

alten Vorstandsmitglie<strong>der</strong>. Um mögliche Zweifel auszuräumen,<br />

führte er aus, dass „die Gleichschaltungsbestimmungen<br />

uns das Recht zur Wie<strong>der</strong>wahl gegeben haben“.<br />

Auch den propagandistischen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nationalsozialisten<br />

nach Kürzung <strong>der</strong> Gehälter glaubten die<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong> nachkommen zu müssen. Der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

ließ jedenfalls verkünden, dass<br />

Geschäftsführer Schmidt sein monatliches Gehalt um<br />

100 RM und sein Stellvertreter Timm seinen Pauschalspesensatz<br />

um 15 RM gesenkt hätten. Kassierer Paaby verzichtete<br />

auf eine „seit langem“ anstehende Erhöhung.<br />

Der Vorstand identifizierte sich nach außen hin sehr viel<br />

stärker mit dem Nationalsozialismus. Er betonte in einer<br />

Erklärung an die Mitglie<strong>der</strong>, „dass wir als treue Kämpfer<br />

unseres Führers Adolf Hitler jede Herabsetzung <strong>der</strong><br />

nationalsozialistischen Bewegung strengstens ahnden<br />

werden. Nebst <strong>der</strong> Sorge um das Wohl <strong>der</strong> Genossenschaft,<br />

ist die Totalität <strong>der</strong> Gesinnung unser letztes und<br />

höchstes Ziel. – Für uns gibt es keine 99%ige, son<strong>der</strong>n<br />

nur 100% Nationalsozialisten.“ Wer „zukünftig durch<br />

mutwillige Verbreitung übler Re<strong>der</strong>eien eine Störung bzw.<br />

Schädigung des Geschäftsbetriebes verursacht o<strong>der</strong> durch<br />

sein Verhalten eine unbegründete Herabsetzung <strong>der</strong><br />

Geschäftsleitung herbeiführt“, dem wurde ein Ausschluss,<br />

verbunden mit einer Wohnungskündigung, angedroht.<br />

Die Androhung solcher Maßnahmen war allerdings auch<br />

geeignet, um überzeugte Nationalsozialisten davon abzuhalten,<br />

vorschnell Zweifel an <strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />

Gesinnung <strong>der</strong> Genossenschaftsführung zu äußern.<br />

Tatsächlich gelang es den Genossenschaftsgrün<strong>der</strong>n<br />

zunächst, die <strong>Baugenossenschaft</strong> weiter zu führen. Auch<br />

eine Überprüfung sämtlicher Bauvereine durch die Hamburger<br />

Finanzdeputation, die mit einem Schreiben vom 6.<br />

September 1933 auf einem Fragebogen alle Namen <strong>der</strong><br />

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> angefor<strong>der</strong>t hatte,<br />

blieb ohne Beanstandungen. Allerdings war die Fragebogenaktion<br />

nicht die letzte Maßnahme <strong>der</strong> Nationalsozialisten,<br />

um die Genossenschaften zu überprüfen.<br />

Offensichtlich waren die Revisionsverbände angewiesen,<br />

ausführliche Berichte auch hinsichtlich <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Gleichschaltung vorzulegen. Jedenfalls ist auch<br />

von an<strong>der</strong>en Genossenschaften bekannt, dass nach <strong>der</strong><br />

Erstellung umfassen<strong>der</strong> Prüfberichte Anfang 1934 personelle<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in den Verwaltungsgremien durchgeführt<br />

wurden.<br />

Die Revision <strong>der</strong> <strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>der</strong> <strong>Buchdrucker</strong><br />

fand am 29. und 30. Januar 1934 statt. Der Bericht vom<br />

15. Februar umfasste 20 Seiten und beinhaltete bezüglich<br />

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