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Inhalt S. 1-45 - Baugenossenschaft der Buchdrucker eG

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den. Möglicherweise hatte sich Glass nicht mit seinen<br />

Vorstellungen zur Durchführung <strong>der</strong> Mietsenkung durchsetzen<br />

können. Auf seine Initiative hin beantragten 60<br />

Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong> eine außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

die am 31. März 1932 stattfand.<br />

Noch bevor die von Glass eingebrachten Anträge behandelt<br />

wurden, zeigte sich, dass die Führungsgremien <strong>der</strong><br />

Genossenschaft sich nicht mehr auf die uneingeschränkte<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> verlassen konnten. Auch<br />

ließ die aufgeheizte Stimmung offensichtlich heftigere<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen befürchten. Um den Verlauf <strong>der</strong><br />

Versammlung in geordnete Bahnen zu lenken, beantragte<br />

Aufsichtsratsmitglied Cohn zunächst die Übernahme <strong>der</strong><br />

bewährten Geschäftsordnung des <strong>Buchdrucker</strong>vereins.<br />

Während dieser Vorschlag angenommen wurde, erhielt<br />

<strong>der</strong> Antrag des Vorstandes, nach dem Ausscheiden von<br />

Glass die Zahl <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> von fünf auf vier<br />

zu senken, mit 89 zu 41 Stimmen nicht die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Dreiviertelmehrheit.<br />

Anschließend wurde Glass’ Antrag beraten: „Die Generalversammlung<br />

wolle beschließen, den Vorstand zu<br />

beauftragen, die Mietesenkung dahingehend zu regeln,<br />

daß innerhalb <strong>der</strong> Bauabschnitte die Wohnungen in<br />

einem gleichmäßigen Prozentsatz gesenkt werden, da die<br />

jetzige Regelung zu starker Unzufriedenheit Anlaß gegeben<br />

hat.“ Nach einer längeren Diskussion wurde auf eine<br />

Abstimmung verzichtet, da die gesetzlichen Bestimmungen<br />

keinen Spielraum zuließen. Der zweite Antrag richtete<br />

sich gegen Hans Sauer, <strong>der</strong> dem Aufsichtsrat angehörte<br />

und zugleich als Hausverwalter am Braußpark tätig war.<br />

Er lautete: „Antrag auf Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Bestellung des Aufsichtsratsvertreters<br />

Gen. Sauer in seiner Eigenschaft als<br />

Aufsichtsratsmitglied und stellen den Misstrauensantrag<br />

gegen den Gen. Sauer in seiner Eigenschaft als Verwalter.“<br />

In <strong>der</strong> erhitzten Diskussion erhielt Sauer einen Ord-<br />

nungsruf und Glass warf Geschäftsführer Schmidt Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

vor. Abgestimmt wurde schließlich nur über den<br />

Misstrauensantrag gegen Sauer als Verwalter, <strong>der</strong> mit 52<br />

zu 21 Stimmen angenommen wurde. Bei 158 Anwesenden<br />

waren die Barmbeker Genossenschaftsmitglie<strong>der</strong><br />

offensichtlich <strong>der</strong> Empfehlung gefolgt, sich bei den Streitigkeiten<br />

um den in Hamm tätigen Verwalter <strong>der</strong> Stimme<br />

zu enthalten.<br />

Am Schluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung, die um 20 Uhr<br />

begonnen hatte und erst nach Mitternacht endete,<br />

beklagte sich Geschäftsführer Schmidt darüber, dass ausgetretene<br />

Mitglie<strong>der</strong> falsche Angaben in Umlauf bringen<br />

und damit die Genossenschaft schädigen würden. Den<br />

Wortbeiträgen ist zu entnehmen, dass dabei die Liquiditätsprobleme,<br />

die eine Auszahlung <strong>der</strong> Genossenschaftsanteile<br />

verzögerten, eine Rolle spielten.<br />

Auf <strong>der</strong> Hauptversammlung am 28. Juni 1932 musste<br />

Geschäftsführer Schmidt die Verluste des Jahres 1931<br />

erläutern. Obwohl alle Mitglie<strong>der</strong> zum Verlustausgleich<br />

herangezogen wurden, fiel <strong>der</strong> Bericht offensichtlich überzeugend<br />

aus. Die Bilanz wurde einstimmig genehmigt,<br />

Vorstand und Aufsichtsrat ebenfalls einstimmig entlastet.<br />

Für das laufende Geschäftsjahr zeichnete Schmidt allerdings<br />

ein düsteres Bild. „Katastrophal ist <strong>der</strong> Ausblick für<br />

1932“, so <strong>der</strong> Geschäftsführer. Wegen <strong>der</strong> Darlehenskündigung<br />

vom Vorjahr wurde ein Prozess beim Landgericht<br />

und beim Oberlandesgericht geführt. Auch waren Verhandlungen<br />

mit <strong>der</strong> Beleihungskasse ergebnislos verlaufen,<br />

so dass neun Monate nach Ausbruch <strong>der</strong> Finanzkrise<br />

noch keine Lösung in Sicht war. Angesichts <strong>der</strong> schwierigen<br />

finanziellen Situation wurden nun Stimmen laut,<br />

das Gehalt von Geschäftsführer Schmidt auf monatlich<br />

300 RM zu senken.<br />

Die Verluste lösten eine Kündigungswelle aus. Vor <strong>der</strong><br />

Jahresmitglie<strong>der</strong>versammlung lagen keine zehn Kündi-<br />

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