Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 9<br />
kungen zu schützen. Eingriffe in Deckschichten sind zu vermeiden. Soweit nachteilige Einwirkungen<br />
durch unabweisbare Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu befürchten sind, für die keine vertretbaren<br />
Standortalternativen bestehen, ist durch Auflagen sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />
der Trinkwasserversorgung nicht eintritt.“<br />
Das Plangebiet liegt in der Schutzzone III des in der Ausweisung befindlichen Wasserschutzgebietes<br />
für die Gewinnungsanlage „Kondeler Bachtal” der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Dillingen</strong> GmbH. Die Planoffenlegung<br />
für das Wasserschutzgebiet ist bereits erfolgt.<br />
Die Schutzanforderungen für das festzusetzende Gebiet wurden dem Landesamt für Umwelt-<br />
und Arbeitsschutz noch nicht vorgelegt. Innerhalb von Wasserschutzzonen sind im Allgemeinen<br />
Beschränkungen zu beachten, die im DVGW-Arbeitsblatt W101 als Gefährdungen formuliert sind.<br />
Die Errichtung des <strong>Solarpark</strong>s <strong>Diefflen</strong> ist hiernach nicht als Gefährdung anzusehen.<br />
Damit gibt es keine landesplanerischen Zielvorstellungen, die dem vorliegenden Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan entgegenstehen könnten.<br />
4.2 Flächennutzungsplan<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar stellt für das Plangebiet „Fläche<br />
für die Landwirtschaft“ mit zwischenzeitlicher Nutzung Kiesabbau gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 a<br />
BauGB dar. Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot<br />
nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan<br />
zu entwickeln sind.<br />
Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Diese Änderung hat das Ziel den Bereich<br />
des Plangebietes als Versorgungsanlage gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB bzw. als Fläche für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5<br />
Abs. 2 Nr. 10 BauGB darzustellen.<br />
Abbildung 3: Bisherige und neue Darstellung des Flächennutzungsplanes<br />
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