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Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 39<br />

renden Konstruktionen nicht so auffällig sind. Von Norden sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

oft gering und aus weiterer Entfernung nicht mehr feststellbar.<br />

Sichtverschattungen sind im Planungsraum nach fast allen Richtungen in Form von Waldflächen<br />

oder dichten Baumhecken vorhanden. Lediglich im Nordosten sind in unmittelbarer Nähe keine<br />

Gehölzstrukturen vorhanden. Hier werden jedoch im Zuge der Planung dichte Feldgehölze angepflanzt.<br />

Aufgrund der Sichtverschattung durch den Wald und sonstige Gehölzstrukturen beschränken<br />

sich die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf den unmittelbaren Nahbereich.<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden sich im vorliegenden Fall auf das unmittelbare<br />

Umfeld des <strong>Solarpark</strong>s beschränken. Weitreichende Auswirkungen können aus folgenden Gründen<br />

ausgeschlossen werden:<br />

Die Reichweite des Sichtraums ist stark vom Relief und von der Lage der Anlage im Relief abhängig.<br />

Die Siedlungen <strong>Dillingen</strong>-<strong>Stadt</strong> und Pachten sowie der überwiegende Teil von <strong>Diefflen</strong> liegen<br />

deutlich tiefer als das Plangebiet, so dass hier keine Sichtbeziehungen bestehen. Darüber<br />

hinaus werden die Siedlungen durch ausgedehnte Waldflächen vom Plangebiet abgeschirmt. Die<br />

Siedlungen Pachtener Heide sowie Teile von <strong>Diefflen</strong> und Beckingen liegen etwa in gleicher Höhenlage<br />

oder höher, hier sorgen jedoch auch ausgedehnte Wald- und Gehölzflächen weitgehend<br />

für eine Sichtverschattung. Außerdem sind von Norden, Westen und Osten lediglich die Tragekonstruktionen<br />

sichtbar, die reflektierenden Modultische jedoch nicht.<br />

Aufgrund des Reliefs kann auch weitgehend ausgeschlossen werden, dass die Module in der Horizontlinie<br />

erscheinen, was die Wirkintensität deutlich erhöhen würde. Im Bereich des nordöstlich<br />

gelegenen Litermonts ist aufgrund der Höhenlage teilweise mit Blickbeziehungen von Aussichtspunkten<br />

aus zu rechnen. Nach Norden sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die<br />

Module jedoch oft nicht mehr feststellbar, da die Modultische nach Süden ausgerichtet sind.<br />

Daneben wird die Sichtbarkeit aufgrund der geringen Höhe der Anlagen mit zunehmender Entfernung<br />

sehr gering.<br />

Bodendenkmäler<br />

Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht betroffen.<br />

6.6 Wechselwirkungen unter Beachtung der Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen des Vorhabens und den betroffenen Schutz-<br />

und Sachgütern werden unter Beachtung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zusammengefasst:<br />

Schutzgut /<br />

Schutzgutfunktion<br />

Boden<br />

Lebensraumfunktion<br />

Speicher-/ Filterfunktion<br />

Ertragsfunktion<br />

Eingriff Wechselwirkungen<br />

mit anderen Schutzgütern<br />

Bodenversiegelung Zerstörung des Bodens<br />

als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere<br />

Beeinträchtigung der<br />

Grundwasserneubildung<br />

Bewertung<br />

Geringe Neuversiegelung<br />

von Boden, daher<br />

direkter Verlust von Lebensraum<br />

gering<br />

Versickerung des anfallendenNiederschlagswassers<br />

innerhalb des<br />

Plangebietes gewährleistet,<br />

da keine flächenhafte<br />

Versiegelung.<br />

Daher auch keine Aus-<br />

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