Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 39<br />
renden Konstruktionen nicht so auffällig sind. Von Norden sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
oft gering und aus weiterer Entfernung nicht mehr feststellbar.<br />
Sichtverschattungen sind im Planungsraum nach fast allen Richtungen in Form von Waldflächen<br />
oder dichten Baumhecken vorhanden. Lediglich im Nordosten sind in unmittelbarer Nähe keine<br />
Gehölzstrukturen vorhanden. Hier werden jedoch im Zuge der Planung dichte Feldgehölze angepflanzt.<br />
Aufgrund der Sichtverschattung durch den Wald und sonstige Gehölzstrukturen beschränken<br />
sich die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf den unmittelbaren Nahbereich.<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden sich im vorliegenden Fall auf das unmittelbare<br />
Umfeld des <strong>Solarpark</strong>s beschränken. Weitreichende Auswirkungen können aus folgenden Gründen<br />
ausgeschlossen werden:<br />
Die Reichweite des Sichtraums ist stark vom Relief und von der Lage der Anlage im Relief abhängig.<br />
Die Siedlungen <strong>Dillingen</strong>-<strong>Stadt</strong> und Pachten sowie der überwiegende Teil von <strong>Diefflen</strong> liegen<br />
deutlich tiefer als das Plangebiet, so dass hier keine Sichtbeziehungen bestehen. Darüber<br />
hinaus werden die Siedlungen durch ausgedehnte Waldflächen vom Plangebiet abgeschirmt. Die<br />
Siedlungen Pachtener Heide sowie Teile von <strong>Diefflen</strong> und Beckingen liegen etwa in gleicher Höhenlage<br />
oder höher, hier sorgen jedoch auch ausgedehnte Wald- und Gehölzflächen weitgehend<br />
für eine Sichtverschattung. Außerdem sind von Norden, Westen und Osten lediglich die Tragekonstruktionen<br />
sichtbar, die reflektierenden Modultische jedoch nicht.<br />
Aufgrund des Reliefs kann auch weitgehend ausgeschlossen werden, dass die Module in der Horizontlinie<br />
erscheinen, was die Wirkintensität deutlich erhöhen würde. Im Bereich des nordöstlich<br />
gelegenen Litermonts ist aufgrund der Höhenlage teilweise mit Blickbeziehungen von Aussichtspunkten<br />
aus zu rechnen. Nach Norden sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die<br />
Module jedoch oft nicht mehr feststellbar, da die Modultische nach Süden ausgerichtet sind.<br />
Daneben wird die Sichtbarkeit aufgrund der geringen Höhe der Anlagen mit zunehmender Entfernung<br />
sehr gering.<br />
Bodendenkmäler<br />
Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht betroffen.<br />
6.6 Wechselwirkungen unter Beachtung der Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen des Vorhabens und den betroffenen Schutz-<br />
und Sachgütern werden unter Beachtung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zusammengefasst:<br />
Schutzgut /<br />
Schutzgutfunktion<br />
Boden<br />
Lebensraumfunktion<br />
Speicher-/ Filterfunktion<br />
Ertragsfunktion<br />
Eingriff Wechselwirkungen<br />
mit anderen Schutzgütern<br />
Bodenversiegelung Zerstörung des Bodens<br />
als Lebensraum<br />
für Pflanzen und Tiere<br />
Beeinträchtigung der<br />
Grundwasserneubildung<br />
Bewertung<br />
Geringe Neuversiegelung<br />
von Boden, daher<br />
direkter Verlust von Lebensraum<br />
gering<br />
Versickerung des anfallendenNiederschlagswassers<br />
innerhalb des<br />
Plangebietes gewährleistet,<br />
da keine flächenhafte<br />
Versiegelung.<br />
Daher auch keine Aus-<br />
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